Gerichtsentscheidung Post muss Porto-Erhöhung zunächst hinnehmen

Nach der Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts muss die Deutsche Post eine Portoerhöhung bei ihrer Tochter FirstMail hinnehmen.
Köln Im Streit mit der Bundesnetzagentur hat die Deutsche Post eine Niederlage erlitten. Das Kölner Verwaltungsgericht wies einen Eilantrag des Unternehmens ab, mit dem die Post eine Portoerhöhung für ihre Billigtochter FirstMail verhindern wollte. Eine Gerichtssprecherin bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ (Az: 22 L 1011/11). Die Bundesnetzagentur hatte zuvor eine Preisanhebung verlangt, weil die Portogebühren von FirstMail nicht kostendeckend seien und den Wettbewerb beeinträchtigten.
Zu den Gründen seiner Entscheidung äußerte das Gericht sich zunächst nicht. Ein Post-Sprecher kündigte an, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einzulegen. „Wir sind in der Sache immer noch ganz anderer Meinung als die Bundesnetzagentur“, sagte er.
Die Post-Tochter hatte gegen die Anweisung der Bundesnetzagentur geklagt. Da dies aber keine aufschiebende Wirkung hat, wollte sie per Eilantrag die Aussetzung des Vollzugs erreichen.
Die First Mail ist als hundertprozentige Tochter der Deutschen Post in Düsseldorf, im Ruhrgebiet und in Berlin im Niedrigpreissegment tätig. Sie wendet sich an Kunden, die ausschließlich nach dem Preis entscheiden, wem sie ihre Postsendungen anvertrauen. Oft sind das öffentliche Verwaltungen.
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