Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Germanwings-Co-Pilot Andreas L. Hat die Lufthansa Fehler bei der medizinischen Betreuung gemacht?

Die französische Justiz weitet ihre Ermittlungen zum Germanwings-Absturz mit 150 Toten aus: Drei Untersuchungsrichter sollen klären, ob die Lufthansa bei der medizinischen Betreuung des Unglückspiloten Fehler gemacht hat.
11.06.2015 Update: 12.06.2015 - 05:05 Uhr 1 Kommentar
Staatsanwalt Brice Robin (r.) präsentierte bei einer Pressekonferenz in Paris neue Erkenntnisse zum Geisteszustand des Germanwings-Piloten. Demnach habe Andreas L. Probleme mit seinen Augen gehabt. Quelle: ap
Pressekonferenz in Paris

Staatsanwalt Brice Robin (r.) präsentierte bei einer Pressekonferenz in Paris neue Erkenntnisse zum Geisteszustand des Germanwings-Piloten. Demnach habe Andreas L. Probleme mit seinen Augen gehabt.

(Foto: ap)

Paris/Frankfurt Fast drei Monate nach dem Germanwings-Absturz mit 150 Toten weitet die französische Justiz ihre Ermittlungen aus: Untersuchungsrichter würden in Marseille die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung übernehmen, teilte der zuständige Staatsanwalt Brice Robin am Donnerstag in Paris mit. Nach Angaben einer Opfervereinigung soll es dabei um mögliche Fehler bei der medizinischen Überprüfung von Co-Pilot Andreas L. durch die Lufthansa gehen.

Robin sagte mit Blick auf den Co-Piloten, der das Flugzeug den Ermittlern zufolge absichtlich abstürzen ließ, er könne keine Untersuchung wegen Mordes eröffnen, „denn der Täter ist gestorben“. Nun sollen die Untersuchungsrichter nach seinen Angaben die Frage beantworten, „wie das Arztgeheimnis und die Sicherheit von Flügen“ gewährleistet werden könnten, „wenn man einen labilen Piloten hat“.

Der Staatsanwalt hatte zuvor über vier Stunden lang in Paris mit etwa 200 Angehörigen von Opfern gesprochen, darunter Deutsche und Spanier, um sie über den Stand der Ermittlungen zu informieren. Der Präsident der Opfervereinigung Fenvac, Stéphane Gicquel, sagte danach, es gehe bei den künftigen Ermittlungen „ganz klar“ um die Frage „nach Fehlern oder Versäumnissen bei der Feststellung des Gesundheitszustandes“ von Co-Pilot Andreas L. „durch die Fluggesellschaft Lufthansa“.

Die Lufthansa hat zurückhaltend auf mögliche Ermittlungen gegen die Fluggesellschaft nach dem Germanwings-Unglück reagiert. „Uns liegen derzeit keine Kenntnisse über Ermittlungen der französischen Staatsanwaltschaft konkret gegen Germanwings oder Lufthansa vor“, teilte eine Sprecherin am Donnerstagabend mit.

Die ins Spiel gebrachten Ermittlungen richteten sich gegen Unbekannt „und nicht gegen einen bestimmten Tatverdächtigen“, betonte sie. „Wie auch in den letzten Monaten werden wir die Ermittlungen der Behörden unterstützen.“

Die Maschine der Lufthansa-Tochter Germanwings war am 24. März auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen zerschellt. Alle 150 Insassen kamen ums Leben, darunter 72 Deutsche. Den Ermittlungen zufolge hatte Co-Pilot Andreas L., der schon länger unter Depressionen litt, den Airbus in den französischen Alpen absichtlich in den Sinkflug gebracht. Den Flugkapitän hatte L. zuvor aus dem Cockpit ausgesperrt.

Abschiednehmen von den Opfern
Seite 12Alles auf einer Seite anzeigen
Mehr zu: Germanwings-Co-Pilot Andreas L. - Hat die Lufthansa Fehler bei der medizinischen Betreuung gemacht?
1 Kommentar zu "Germanwings-Co-Pilot Andreas L.: Hat die Lufthansa Fehler bei der medizinischen Betreuung gemacht?"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Als Pilot weiß man längst, daß man im Fliegerarzt keinen Freund hat. Also hält man den Mund und macht 'Männchen'. Germanwings, oder der untersuchende Fliegerarzt hatten also unter Umständen keine oder nicht genügend Ahnung, was sich da zusammenbraute.

    LH und damit auch Germanwings hat allerdings die Gewohnheit, die Crews ständig neu zu mischen. Der Unglücksvogel flog also als Co mit laufend wechselnden PICs (Kapitänen), Dutzenden im Laufe eines Jahres. Die können doch nicht alle blind gewesen sein. Es ist falsch verstandene Kollegialität, in solchem Falle seine Beobachtungen nicht mitzuteilen. Das Ende der Geschichte fällt nun allen auf die Füße, die diesen Co im Cockpit genossen. Ob das strafbar ist kann ich nicht beurteilen, einen Negativeintrag in der Personalakte wäre es aber wert. Das ist der Punkt, an dem sich schnell was ändern muß.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%