Gesundheitskonzern Fresenius streitet weiter mit Kröner

Das Firmenlogo über dem Eingang der Konzernzentrale von Fresenius.
Frankfurt Der Dauerstreit des Gesundheitskonzerns Fresenius mit der Stieftochter der Firmenerbin Else Kröner geht in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Dienstag in Karlsruhe ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) vom vergangenen Jahr auf, das die Entlastung der Führungsspitze des Konzerns auf der Hauptversammlung 2009 für nichtig erklärt hatte. Das Urteil werde insoweit aufgehoben, als zum Nachteil von Fresenius entschieden worden sei, erklärte der BGH. Das Berufungsgericht muss nun neu verhandeln.
Gabriele Kröner liegt schon seit geraumer Zeit im Clinch mit Fresenius. Insbesondere bekämpft sie den Aufsichtsrat Dieter Schenk, dem sie wegen seiner Ämterhäufung Interessenkollision vorwirft. Der Rechtsanwalt und Steuerberater war auch Testamentsvollstrecker von Else Kröner, der 1988 verstorbenen Eigentümerin des Unternehmens. Sie hatte der Stiftung einst ihr ganzes Vermögen vermacht.
Ihre Stieftochter Gabriele hatte die Beschlüsse der Fresenius-Hauptversammlung vom Mai 2009 angefochten. Dabei hatte sie unter anderem die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2008 sowie Beschlüsse zur Schaffung genehmigten Kapitals kritisiert. Die Aktionäre seien nicht ausreichend informiert worden, lautete einer ihrer Kritikpunkte.
Die Auseinandersetzung zwischen Fresenius und Kröner beschäftigt die Gerichte schon seit Jahren. Das Landgericht Frankfurt hatte der Anfechtungsklage Anfang 2010 stattgegeben und zugunsten von Gabriele Kröner entschieden. Fresenius hatte dagegen Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt eingelegt, musste dort aber im vergangenen Jahr eine Niederlage einstecken. Da gegen den Richterspruch beim OLG eine Revision nicht mehr zugelassen war, hatte Fresenius Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt.
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.