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„Glen Buchenbach“ vor Gericht Der teure Kampf eines Schwaben um seinen Whisky

Ein Whisky aus Schwaben darf nicht „Glen Buchenbach“ heißen. Der schottische Whisky-Verband klagte erfolgreich gegen einen schwäbischen Kleinbrenner.
07.02.2019 - 13:06 Uhr 1 Kommentar
Der „Glen Buchenbach“ aus dem Hofladen der Waldhornbrennerei erzürnt die schottischen Whiskyhersteller. Quelle: dpa
Verbotener Whisky aus Schwaben

Der „Glen Buchenbach“ aus dem Hofladen der Waldhornbrennerei erzürnt die schottischen Whiskyhersteller.

(Foto: dpa)

Hamburg Stur und kampfeswillig – das sind für Jürgen Klotz die Eigenschaften eines echten Schwaben. Beides kommt ihn nun teuer zu stehen: In den nächsten Tagen dürfte eine Rechnung über 16.800 Euro in seinem Hofladen in Berglen-Oppelsbohm – gleich gegenüber der Apotheke – eintrudeln. 1638 Euro davon sind Kosten für das Hanseatische Landgericht, der Rest Anwaltsgebühren für einen Streit, der aus dem Schwäbischen bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geführt hat.

Anlass sind zwei alte europäische Traditionen, die aufeinanderprallen. Das eine ist das Brennrecht, das in Schwaben viele Bauern seit alters her haben. Einst sollten sie damit ihr überschüssiges Obst verwerten können, heute brennen eine ganze Reihe Schwaben immer noch – so wie Klotz. Die alten Obstbrände waren ihm nicht genug, Klotz produziert auch Whisky.

Jedenfalls wenn genug Zeit bleibt, denn als ordentlicher Schwabe arbeitet er eigentlich in der Automobilindustrie, wie er sagt. Seine Waldhorn-Brennerei ist ein Nebenerwerb, in der auch die Mutter des 46-Jährigen neben der Rente schafft.

Das zweite europäische Kulturerbe ist weitaus größer: die schottische Whisky-Industrie. Sie trat vor drei Jahren in Form der Scotch Whisky Association in Klotz‘ Leben. Der Verband aus Edinburgh hat ein Problem mit dem schwäbischen Humor. Denn Familie Klotz nennt ihren Whisky „Glen Buchenbach“: eine Mischung aus dem Ortsnamen „Berglen“ und dem durchrauschenden Buchenbach.

Und natürlich eine Anspielung auf das gälischstämmige Wort „Glen“, das ein enges Tal bezeichnet und Namensbestandteil vieler Orte in Schottland ist – und daher auch einiger Whiskys aus dem Land.

Nun sind geschützte Herkunftsbezeichnungen ein hohes Gut in der EU. Schon in den Verhandlungen mit den USA über das letztlich gescheiterte Freihandelsabkommen TTIP nahmen die Herkunftsbezeichnungen von Parmaschinken bis westfälischem Pumpernickel überproportional viel Zeit ein.

Obwohl sich die schottisches Whisky-Association in diesen Wochen intensiv mit den Folgen des Brexits für den Exportschlager Whisky beschäftigt, sind die Schotten noch stolze EU-Europäer. Also verteidigen sie bis zur letzten Minute ihr EU-Recht – mit den teuren Folgen für Familie Klotz.

Denn die Schwaben wollten weder eine Unterlassungsaufforderung der Schotten noch einen Vergleich akzeptieren, nach dem sie immerhin die schon produzierten Flaschen noch hätten verkaufen dürfen. „Es kann doch nicht sein, dass Lobbyorganisationen den Markt kleinhalten“, wettert Jürgen Klotz im Telefonat mit dem Handelsblatt. Überhaupt habe er herausgefunden, dass das Wort Glen eigentlich aus dem irischen Gälisch stamme, und überhaupt hießen nicht nur Whiskys aus Schottland seit Jahrzehnten so.

Jedoch: Das Landgericht in Hamburg sah das am Donnerstag anders. Die Richter entschieden: Der schwäbische Whisky darf nicht mehr „Glen“ heißen, obwohl auf der Flasche auch noch „Swabian Whisky“ steht und obwohl das Wort „Buchenbach“ nicht eben nach den Highlands klingt.

Die norddeutschen Juristen hatten mit dem Fall eigens den EuGH betraut, der die entscheidenden Hinweise gab: Es reiche aus, wenn viele Verbraucher mit dem Namensbestandteil eine geschützte Region verbinden. Mit der krachenden Niederlage, innerhalb einer Minute routiniert vorgelesen von einer Richterin im schlichten Raum 234 des Ziviljustizgebäudes, fallen die Prozesskosten an Familie Klotz.

Die hat die Niederlage in Kauf genommen: „Finanziell geht das hoffentlich gerade so auf. Denn ein Werbeeffekt ist da, die Nachfrage steigt“, sagt Klotz. Tatsächlich sind gleich zwei Kamerateams ins Gericht gekommen. „Aber ich hätte lieber keinen Rechtsstreit gehabt“, schränkt Klotz ein. Ob er das Urteil anficht, ist noch offen.

Für Wiebke Baars, Rechtsanwältin bei der Großkanzlei Taylor Wessing mit Sitz im „Hanseatic Trade Center“ direkt neben der Elbphilharmonie, ist das Urteil gegen den Dorfladen hingegen ein Erfolg. „Wir arbeiten seit 2016 daran. Es hat sich gelohnt“, sagt sie nach dem Urteil.

Zwei weitere Fälle, in denen ein deutscher Whisky sich „Glen“ nennt, liefen noch. Die Juristin kann nun damit rechnen, sich auch in diesen Fällen im Namen des Whisky-Verbands durchzusetzen. „Daher ist die Entscheidung sehr wichtig für uns“, sagt sie. „Für die Scotch Whisky Association ist das Spiel mit irreführenden Namensbestandteilen kein Scherz.“

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1 Kommentar zu "„Glen Buchenbach“ vor Gericht: Der teure Kampf eines Schwaben um seinen Whisky"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Ich würde Glen in Glenn ändern, denn dann ist es ein Vorname und
    kaum jemand bemerkt den Unterschied

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