Grüner Punkt Umweltschädliche Verpackungen sollen teurer werden

Der Grüne Punkt hilft dabei, recycelbare Verpackungen zu erkennen. Bald könnte es weitere Kennzeichnungen geben.
Düsseldorf Verpackungen, die nicht oder schlecht recycelbar sind, werden zum Jahreswechsel deutschlandweit teurer. Das kündigte jetzt die frisch gegründete „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ an, die unter Rechtsaufsicht des Umweltbundesamtes ab 2019 das neue Verpackungsgesetz durchsetzen soll.
Schon seit 1991 entrichten Verpackungshersteller Lizenzgebühren an Anbieter wie das Duale System Deutschland (DSD) – dadurch dürfen sie den Grünen Punkt auf ihre Produkte drucken. Mit dem eingenommenen Geld sorgen DSD & Co. dafür, dass die gebrauchten Verpackungen anschließend nach gesetzlichen Vorgaben entsorgt werden.
Bislang allerdings richteten sich die Gebühren schlicht nach den einzelnen Materialkategorien wie Glas, Papier oder Kunststoff. Das soll sich nun ändern. So arbeitet die „Zentrale Stelle“ an einem Katalog, der jede Verpackungsform nach ihrer Recyclingfähigkeit bewertet.
Für vorteilhafte Joghurtbecher, Spülflaschen oder Obstverpackungen winken den Herstellern Preisnachlässe beim Grünen Punkt. „Die Verpackungen müssen einfach recyclingfreundlicher werden“, fordert Gunda Rachut, die seit wenigen Monaten die „Zentrale Stelle“ in Osnabrück leitet.
Verbrauchern dagegen dürfte es schwerfallen, im Supermarktregal leicht und schwer recycelbare Verpackungen zu unterscheiden. Weiße Kunststoffflaschen etwa gelten der „Zentralen Stelle“ als vorteilhaft, schwarze dagegen nicht. Der Grund: Auf dem Müll-Sortierband werden sie vom Infrarot-Scanner nicht erkannt – und landen daher für gewöhnlich in der Verbrennung.
Auch die beliebten transparenten Obstschälchen bescheinigt die „Zentrale Stelle“ eine Wiederverwertbarkeit von Null. Für ihr Material, den Kunststoff PET-G, fehlt bis heute eine Wiederaufbereitungsmöglichkeit.
Teurer wird es voraussichtlich auch für Getränkeabfüller, die ihren Saft in mehrfach beschichteten Trinktüten anbieten. Selbst Glasflaschen, denen Material ansonsten fast vollständig wiederverwertbar ist, verlieren ihren Bonus, sobald sie farbig lackiert sind. „Weil diese Verpackungen im Verbund mit anderen Materialien ihre Recyclingfähigkeit verlieren“, erklärt Rachut, bewerten wir sie mit Null.“
Die Skala, die von den Osnabrückern derzeit erarbeitet wird, sollen künftig den Dualen Systemen bei Preisverhandlungen mit den Herstellern als Orientierungshilfe dienen. Gleichzeitig werden DSD & Co. verpflichtet, der „Zentralen Stelle“ regelmäßig über ihre Fortschritte Rechenschaft zu liefern.
Weil die Osnabrücker damit eine hoheitliche Aufgabe übernehmen, wurde die Organisation als Stiftung gegründet und von der Bundesregierung „beliehen“. Stifter sind neben der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) der Deutsche Handelsverband HDE, der Markenverband und die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK).
Finanziert wird die mit 30 Mitarbeitern besetzte „Zentrale Stelle“ über eine Umlage der Dualen Systeme. Die allerdings belasten jeden Bundesbürger schon heute pro Jahr mit versteckten Abgaben von 12,50 Euro. Die Abfallsammlung über die gelbe Tonne und Säcke kostet jährlich knapp 900 Millionen Euro – Geld, das Verbraucher mit einem verdeckten Preisaufschlag für den Grünen Punkt an der Supermarktkasse bezahlen.
Doch Rachut verspricht, dass es für die Verbraucher nicht teurer wird – und nutzt dazu ab dem Jahreswechsel einen Trick. So wird die „Zentrale Stelle“ im Internet ein Register veröffentlichen, in dem sämtliche Unternehmen verzeichnet sind, die den Grünen Punkt nutzen. Bislang seien es rund 60.000, berichtet sie. Mitsamt der Kleingewerbetreibenden, die sich bislang erfolgreich vor der Lizenzgebühr drücken, aber müssten es bis zu 700.000 sein. So finden sich jährlich rund 2,4 Millionen Tonnen Verpackungsmüll in den Gelben Tonnen, nur 1,7 Millionen davon aber seien mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet.
Das Register soll nun helfen, die Lücken zu schließen. „Wir rechnen damit, dass uns Wettbewerber nützliche Hinweise darauf geben, wer fehlt“, sagt Rachut. Trittbrettfahrern drohe nicht nur ein Bußgeld von bis zu 200.000 Euro. Die jeweilige Landesregierung könne sich auch entschließen, bei den Übeltätern die aus dem Vergehen entstandenen Gewinne abzuschöpfen.
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