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Insolvente Airline Spanair-Passagiere gehen leer aus

Nach der Pleite der spanischen Fluggesellschaft Spanair, sehen nun offenbar auch die Fluggäste alt aus: Ein Großteil der mindestens 22.000 von der Insolvenz betroffenen Passagiere hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
30.01.2012 - 17:19 Uhr Kommentieren
Tausende Passagiere wären von der Spanair-Pleite betroffen. Quelle: AFP

Tausende Passagiere wären von der Spanair-Pleite betroffen.

(Foto: AFP)

Berlin Die spanische Fluggesellschaft Spanair ist pleite. Die Airline, die auch Deutschland anfliegt, beantragte am Montag offiziell Insolvenz, nachdem sie schon am Freitag den Betrieb eingestellt hatte. Spanischen Medien zufolge waren am Wochenende mindestens 22.000 Passagiere betroffen, hunderte Fluggäste saßen fest. Betroffene Verbraucher haben grundsätzlich erst einmal keinen Anspruch auf Entschädigung oder Ersatz.

Passagiere der insolventen Fluggesellschaft Spanair haben prinzipiell keinen Anspruch auf Entschädigung oder Ersatz für ausgefallene Flüge. Darauf weist die Reiserechtsexpertin Beate Wagner von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Für Airlines gebe es keine Insolvenzabsicherung, wie sie für Reiseveranstalter vorgeschrieben ist. „Da gibt es leider einen großen Unterschied.“ Die Verbraucherzentralen forderten schon lange Nachbesserungen.

In den Beziehungen zwischen Fluggesellschaften und Passagieren gelten demnach die selben Grundregeln wie in jedem anderen Geschäftsverkehr auch: Wer eine Leistung im Voraus bezahlt, muss generell mit dem Risiko leben, im Fall einer plötzlichen Insolvenz seines Vertragspartners erstmal mit leeren Händen dazustehen. Auch Fluggästen bleibe dann nur die Möglichkeit, ihre Forderung später im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend zu machen, erläuterte Wagner. „Praktischen Probleme“, etwa am Flughafen festzusitzen, löse das aber nicht.

Im Einzelfall könnten betroffene Fluggäste jedoch je nach Buchungssituation eventuell doch bessere Optionen haben. Spanair ist Mitglied des internationalen Fluggesellschaften-Verbunds Star Alliance, zu dem unter anderem auch die Lufthansa gehört. Bei von Spanair verkauften Tickets für die Flüge anderer Gesellschaften sei es möglich, dass diese nach wie vor gültig seien, erklärte das Unternehmen am Montag. Es gebe aber keine Garantie dafür.

Spanair spricht nach eigenen Angaben auch mit anderen Fluggesellschaften wie Iberia und Vueling über Sondertarife für Ersatzflüge. Iberia hatte bereits am Freitag mitgeteilt, es habe in Abstimmung mit den spanischen Behörden einen Notfallplan in Gang gesetzt. Spanair-Passagieren würde zum Preis von 60, 90 und 100 Euro freie Plätze auf innerspanischen und innereuropäischen Routen erhalten. Auch Extraflüge auf sehr stark frequentierten Routen seien denkbar.

Bessergestellt sind nach Angaben der Verbraucherschützerin Wagner Spanair-Kunden, deren Flugticket zu einer Pauschalreise gehört. Dann greift die für Reiseveranstalter nach europäischen Verbraucherrecht geltende Ausfallabsicherung. Die Veranstalter sind verpflichtet, kostenlos alternative Flugmöglichkeiten zu organisieren.

Wer ein Ticket bereits bezahlt, aber noch nicht benutzt hat, der kann sich nach Angaben von Spanair den Reisepreis zurückerstatten lassen, wenn er es in bar oder per Banküberweisung in einem Reisebüro gekauft hat. Das sei Teil einer Regelung, die das Unternehmen mit dem Internationalen Luftverkehrsverbands IATA vereinbart habe. Wer ein Ticket dagegen per Kreditkarte bezahlt habe, der müsse Informationen zu Rückerstattungen bei seinem Kreditkartenunternehmen einholen.

  • afp
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