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Tipps für Mittelständler Was Unternehmen beim Leasing beachten sollten

Beim Leasing legen sich Unternehmen meist über Jahre fest. Um während der Laufzeit keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten sie vor Vertragsabschluss einige Punkte bedenken .
14.10.2011 Update: 31.10.2011 - 16:52 Uhr Kommentieren
Genau nachrechnen sollten Unternehmen beim Leasing. Quelle: plainPicture

Genau nachrechnen sollten Unternehmen beim Leasing.

(Foto: plainPicture)

Mieten statt Kaufen lautet das Motto vieler deutscher Unternehmen. Mit einem Neugeschäft von 43,6 Milliarden Euro im Jahr 2010 mit beweglichen Wirtschaftsgütern und einem Wachstum von zuletzt 13 Prozent, zählt Leasing zu den wichtigsten Fremdfinanzierungsformen. Nutzfahrzeuge, Produktionsmaschinen, Bürogeräte und IT, all dies sind beliebte Leasingobjekte.

Kein Wunder, denn Leasing bietet zahlreiche Vorteile. Kosten lassen sich sicher planen, denn die monatliche Leasingrate bleibt in der Regel konstant. Leasing schont die Liquidität der Unternehmen – die so genannten Leasingnehmer – und lässt ihre Kreditlinien unangetastet.

Manche Unternehmen können sich so hochwertigere Apparate leisten, als würden sie bar zahlen oder mithilfe eines Kredits kaufen. Insbesondere für Anschaffungen, die binnen weniger Jahre veralten, kann sich Leasing lohnen, denn kurzfristige Verträge bieten die Möglichkeit, Laptops oder Smartphones regelmäßig auszutauchen.

Leasinggeschäfte erfolgen oft bilanzneutral – noch

Ein weiteres Plus: Ein geleastes Gut muss, stark vereinfacht beschrieben, bei demjenigen in der Bilanz auftauchen, der die Chancen und Risiken der Wertentwicklung trägt. In der Regel ist dies der Leasinggeber. Das hat den Vorteil, dass die Verbindlichkeiten des Leasingnehmers nicht steigen.

Meist wird ein so genanntes Operating-Leasing vereinbart, welches vorsieht, das geleaste Gut am Ende der Vertragslaufzeit wieder zurückzugeben – wirtschaftlicher Eigentümer ist somit die Leasinggesellschaft. Dieser Vorzug soll allerdings mit einer Änderung der internationalen Bilanzierungsstandards zum 1. Januar 2015 wegfallen.

Um alle Vorteile während der gesamten Laufzeit eines Leasingvertrages nutzen zu können, sollten Unternehmen insbesondere vor Vertragsabschluss mit der Leasinggesellschaft, dem so genannten Leasinggeber, und während dessen Laufzeit einige Punkte beachten.

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