Lebensmittelhandel Real-Übernahme: Kartellamt stellt Ermittlungen gegen Kaufland ein

Bei der Übernahme von Real-Märkten wird Kaufland vom Bundeskartellamt genau beobachtet.
Düsseldorf Das Bundeskartellamt hat seine Ermittlungen gegen Kaufland wegen des Verdachts des Missbrauchs der Marktmacht eingestellt. Die Supermarktkette hat im Gegenzug zugesagt, seine Forderungen an Lieferanten im Zusammenhang mit der Übernahme von Real-Märkten zu präzisieren. Kaufland darf jetzt von den Lieferanten nur noch dann höhere Vergütungen einfordern, wenn diese tatsächlich von höheren Umsätzen oder verstärkter Werbung profitieren.
Kaufland will bis zu 92 Standorte des Konkurrenten Real übernehmen. Davon sind 30 bereits zu Kaufland-Filialen umgebaut, weitere folgen schrittweise in den kommenden Monaten. Da die Tochter der Schwarz-Gruppe aber mit fast 700 Märkten ohnehin schon eine dominante Stellung bei Großflächenmärkten hat, steht sie dabei unter verschärfter Beobachtung des Kartellamtes.
Eine Kaufland-Sprecherin sagte, das Unternehmen fühle sich durch die Entscheidung bestätigt. Durch die Gespräche mit den Wettbewerbshütern hätten man jedoch noch „wertvolle Hinweise erhalten, wie wir den Inhalt der mit den Lieferanten vereinbarten Gegenleistungen präzisieren können, um noch deutlicher zum Ausdruck zu bringen, dass wir unseren Lieferanten auch in diesem Fall ein faires und wirtschaftlich attraktives Angebot gemacht haben“, ergänzte sie. Darüber würden die Lieferanten nun kurzfristig informiert.
Was das Amt auf den Plan gerufen hatte: Kaufland forderte von seinen Lieferanten zusätzlich bis zu 0,02 Prozent des Umsatzes pro integriertem Real-Markt ein. Das hatte zu Beschwerden geführt.
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Entscheiden ist, dass es eine konkrete Gegenleistung gibt
Die Lieferanten hatten den Verdacht, sie sollten an den Kosten der Real-Übernahme beteiligt werden, ohne dass sie dadurch selber einen Vorteil hatten. Ein solches Vorgehen durch marktmächtige Unternehmen aber ist kartellrechtlich verboten.
Entscheidend sei, so Behördenchef Andreas Mundt, dass es eine konkrete Gegenleistung gebe. Das habe Kaufland jetzt zugesagt und werde das seinen Lieferanten auch schriftlich geben. „Die Forderungen werden von Kaufland nur erhoben, wenn ein Lieferant auf diese Forderung eingeht und umgekehrt tatsächlich von einer Gegenleistung profitiert“, so Mundt. Geprüft werde dabei unter anderem, ob der Umsatz des Lieferanten im entsprechenden Markt nach der Kaufland-Übernahme tatsächlich gestiegen sei.
In der Vergangenheit war immer wieder zu beobachten, dass allein die Umflaggung eines Supermarktes auf eine stärkere Marke die Umsätze steigen ließ, selbst wenn nur wenig tatsächlich umgebaut oder im Sortiment verändert wurde. Mit dem Argument hatte Kaufland seine Forderungen begründet.
Das Kartellamt hatte bereits gegen Edeka ermittelt, die ebenfalls Lieferanten an den Kosten der Real-Übernahme beteiligen wollten. Auch in diesem Fall war das Verfahren erst eingestellt worden, nachdem Edeka den Lieferanten konkrete Gegenleistungen zugesichert hatte.
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