McDonald's gegen MacCoffee Das „Mac“ gehört dem Fastfood-Riesen

Alle Namen für Nahrungsmittel mit der Vorsilbe „Mc“ oder „Mac“ sind in der EU geschützt.
Luxemburg Das Gericht der EU hat die Marken der US-Fastfoodkette von McDonald's vor Rufausbeutern geschützt. Das Unternehmen sei inzwischen so bekannt und von Verbrauchern geschätzt, dass Namen für Nahrungsmittel mit der Vorsilbe „Mc“ oder „Mac“ von anderen Unternehmen die „Wertschätzung“ der Marke McDonald's unlauter ausnutzen würden, heißt es in einem am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil. (Az. T-518/13)
Damit wurde eine Eintragung der Marke MacCoffee für Nahrungsmittel und Getränke eines Unternehmens aus Singapur endgültig nicht zugelassen. Der Urteilsbegründung zufolge ist es „sehr wahrscheinlich“, dass MacCoffee von der Anziehungskraft, dem Ruf und dem Ansehen der Marke McDonald's profitieren und deren Image ohne jede finanzielle Gegenleistung ausnutzen wollte.
Das Gericht schloss sich damit einer entsprechenden Einschätzung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum an.