HB BRÜSSEL/ATLANTA. „Wir begrüßen die heutige Entscheidung, die den Abschluss einer sechsjährigen Untersuchung darstellt“, erklärte Coca-Cola-Konzernchef Neville Isdell. „Wir haben jetzt Klarheit im Hinblick auf die Anwendung europäischer Wettbewerbsregeln auf unsere kommerziellen Praktiken im europäischen Wirtschaftsraum.“ EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte, der Beschluss komme dem europäischen Verbraucher zu Gute, auch bei den Preisen. Die Abmachung gilt bis Ende 2010.
Von Coca-Cola aufgestellte Kühleinrichtungen in kleineren Verkaufsstellen sollen für Produkte anderer Hersteller geöffnet werden. Gewerbliche Kunden des Konzerns können auch andere Anbieter wählen. Ausnahmen gelten, falls Coca-Cola sich bei einer öffentlichen Ausschreibung durchsetzte, beispielsweise bei Behörden. Auch Ziel- und Wachstumsrabatte, mit denen Einzelhändler für konstante oder steigende Bestellungen belohnt werden, fallen weg. Einbezogen sind drei europäische Hauptabfüller, darunter die deutsche Coca-Cola Erfrischungsgetränke.
Der Getränkeriese mit den Marken „Coca-Cola“, „Fanta“ oder „Sprite“ wendet mit der Vereinbarung ein drohendes Brüsseler Kartellverfahren wegen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung ab. Das Unternehmen hat laut Kommission in den meisten EU-Ländern sehr hohe Marktanteile. EU-Ermittler hatten in den Jahren 1999 und 2000 in mehreren europäischen Ländern Abfüller und Tochtergesellschaften durchsucht, darunter auch in Deutschland. Eine vorläufige Einigung war bereits im Oktober 2004 angekündigt worden.