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Nacco Waggonvermieter VTG darf Konkurrenten nur unter Bedingungen kaufen

Das Kartellamt hat dem Waggonvermieter VTG eine Komplettübernahme der Nacco-Gruppe untersagt. Geschäftsteile müssen abgeben werden.
21.03.2018 Update: 21.03.2018 - 14:29 Uhr Kommentieren
Der Waggonvermieter darf die konkurrierende Nacco-Gruppe nur unter Auflagen übernehmen. Quelle: VTG
VTG-Mineralölwagen

Der Waggonvermieter darf die konkurrierende Nacco-Gruppe nur unter Auflagen übernehmen.

(Foto: VTG)

Hamburg/Bonn Das Hamburger Logistik-Unternehmen VTG kann die geplante Übernahme der Pariser CIT Rail Holdings nur mit harten kartellrechtlichen Auflagen umsetzen. CIT Rail Holdings müsse zuvor einen wesentlichen Teil des Geschäfts an ein unabhängiges drittes Unternehmen abgeben, teilte das Bundeskartellamt am Mittwoch in Bonn mit.

VTG sei schon heute der größte Vermieter von Eisenbahnwaggons in Europa und würde mit der vollständigen Übernahme des Wettbewerbers CIT Rail Holdings eine marktbeherrschende Stellung erlangen.

VTG vermietet eine Flotte von rund 80.000 Güterwagen in Europa, der französische Konkurrent unter dem Namen Nacco weitere rund 14 000 Waggons. Die beteiligten Unternehmen hätten sich verpflichtet, vor der Übernahme das gesamte Geschäft der deutschen und luxemburgischen Tochter von Nacco sowie einen bestimmten weiteren Güterwagenbestand abzuspalten, heißt es in der Mitteilung des Kartellamtes. Dabei handele es sich um einen wesentlichen Teil des Kerngeschäfts von Nacco mit sehr bedeutsamen Kunden und einem hohen wettbewerblichen Potenzial.

VTG ging bei der Bekanntgabe der Kaufabsicht im Juli vergangenen Jahres von einem Kaufpreis von rund 780 Millionen Euro aus und Investitionen in Güterwagen von bis zu 140 Millionen Euro. Der Erwerb der Nacco-Gruppe sollte der VTG einen zusätzlichen Umsatz von rund 120 Millionen Euro bringen. Im vergangenen Jahr erzielte die VTG einen Umsatz von gut einer Milliarde Euro und erwartet im laufenden Jahr eine weitere Umsatz- und Ertragsteigerung.

  • rtr
  • dpa
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