Nach der bisherigen Auswertung der bei der Bergbehörde vorhandenen Unterlagen stillgelegter Bergwerke beträgt die Gesamtfläche der innerhalb des Ruhrreviers gelegenen Verbreitungsgebiete des tagesnahen Bergbaus ca. 975 km². Davon fallen ca. 269 km² in den Verantwortungsbereich des Landes NRW.
Die Verbreitungsgebiete des oberflächennahen und tagesnahen Bergbaus überdecken vor allem den südlichen Teil des Ruhrgebiets südlich der Linie Mühlheim an der Ruhr - Essen - Bochum - Dortmund - Unna. Hier streicht das Steinkohlengebirge zu Tage aus.
Aktuell hat die Bergbehörde im Ruhrgebiet rund 13.900 Tagesöffnungen (Schächte und Stollenmundlöcher) erfasst.
Die RAG (ehemals Ruhrkohle) ist im Gegensatz zur verbreiteten Meinung nicht für alle Tagesöffnungen verantwortlich. 4000 Schächte und Stollen sind ihr zuzuordnen. Das Land NRW (durch die Bezirksregierung Arnsberg) trägt die Verantwortung für 1800 Tagesöffnungen. Für diese gibt es keinen Rechtsnachfolger.
Auf die Energiekonzerne entfallen 7400 der knapp 14.000 Tagesöffnungen. Eon trägt mit 5500 einen Großteil dieser Altlasten, RWE muss für 1900 Schächte und Stollen im Ruhrgebiet aufkommen.
Auch der Stahlkonzern Thyssen-Krupp hat eine Bergbau-Vergangenheit. Für 125 Tagesöffnungen ist das Unternehmen verantwortlich. Littelfuse (ehemals Heinrich Industrie) ist Rechtsnachfolger für 560 Schächte und Stollen.
Quelle: Bergbauabteilung, Bezirksregierung Arnsberg
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