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National Express Rail Briten dürfen Nürnberger S-Bahn wohl doch betreiben

Seit eineinhalb Jahren wird um die Vergabe der S-Bahn-Strecken im Großraum Nürnberg gerungen. Nun erhält wohl doch die britische National Express Rail den Zuschlag. Ein Novum in Deutschland.
29.07.2016 - 17:10 Uhr
Nach einem europaweiten Wettbewerb erhielt die britische National Express Rail den Zuschlag für den Betrieb des S-Bahn-Verkehrs im Großraum Nürnberg von Dezember 2018 bis Dezember 2030. Quelle: dpa
Europaweiter Wettbewerb

Nach einem europaweiten Wettbewerb erhielt die britische National Express Rail den Zuschlag für den Betrieb des S-Bahn-Verkehrs im Großraum Nürnberg von Dezember 2018 bis Dezember 2030.

(Foto: dpa)

Nürnberg Die britische National Express Rail (NX) darf voraussichtlich doch vom Jahr 2018 an die Nürnberger S-Bahn betreiben. Die Vergabekammer Südbayern wies einen Nachprüfungsantrag des bisherigen Betreibers DB Regio im Vergabeverfahren als unbegründet zurück, wie die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) am Freitag mitteilte. An der Absicht, den Briten den Zuschlag zu erteilen, sei nichts auszusetzen, hieß es. Damit soll erstmals ein Privatunternehmen ein großes regionales S-Bahn-Netz in Deutschland mit rund 20 Millionen Fahrgästen pro Jahr betreiben.

Der endgültige Zuschlag an das private Bahnunternehmen darf jedoch frühestens nach Ablauf einer zweiwöchigen Beschwerdefrist erteilt werden. Die Bahn kann also erneut Beschwerde beim Vergabesenat des Oberlandesgerichts (OLG) München einlegen. NX soll das S-Bahn-Netz im Großraum Nürnberg bis zum Jahr 2030 betreiben.

Bereits seit eineinhalb Jahren wird um die Vergabe der Strecken gerungen. Die BEG hatte die S-Bahn Anfang 2015 überraschend an das britische Unternehmen vergeben. Seitdem geht die unterlegene Deutsche Bahn gegen die Entscheidung vor. Sorgen um mehrere Hundert Arbeitsplätze waren laut geworden.

Im vergangenen Dezember stellte die DB Regio bei der Vergabekammer den Antrag, die Vergabe des Netzes an die Briten nochmals zu prüfen. Zuvor hatte das OLG München verfügt, dass vor einem Zuschlag die finanzielle Leistungsfähigkeit der deutschen Tochtergesellschaft von NX geprüft werden müsse.

  • dpa
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