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Nordzucker, Südzucker, Pfeifer & Langen Bittere Zeiten für das Zuckerkartell

Die Zuckerhersteller geraten wegen verbotener Wettbewerbsabsprachen unter Druck: Nestlé, Katjes und Zentis verlangen von ihnen bis zu 500 Millionen Euro Schadenersatz. Nur der Verbraucher wird wohl leer ausgehen.
25.08.2015 - 10:48 Uhr Kommentieren
Erst verhängte das Bundeskartellamt gegen die großen Zuckerunternehmen Strafen wegen verbotener Wettbewerbsabsprachen, nun fordern immer mehr Großkunden Schadenersatz von den Herstellern. Quelle: dpa
Fabrik der Südzucker AG in Ochsenfurt

Erst verhängte das Bundeskartellamt gegen die großen Zuckerunternehmen Strafen wegen verbotener Wettbewerbsabsprachen, nun fordern immer mehr Großkunden Schadenersatz von den Herstellern.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Es sind bittere Zeiten für die drei großen deutschen Zuckerhersteller. Nach der Aufdeckung des Zuckerkartells verhängte das Bundeskartellamt gegen die Unternehmen Pfeifer & Langen, Südzucker und Nordzucker wegen verbotener Wettbewerbsabsprachen Bußgelder von rund 280 Millionen Euro. Jetzt fordern immer mehr Kunden darüber hinaus auch noch Schadenersatz. Und das könnte für die Unternehmen deutlich teurer werden.

Nur „Otto Normalverbraucher“ wird wohl leer ausgehen. „Die Schadenersatzforderungen könnten die Größenordnung von 500 Millionen Euro erreichen. Nestlé alleine fordert ja 50 Millionen Euro“, meint der Düsseldorfer Kartellrechtsexperte Johann Brück. „Und Gott und die Welt prüfen inzwischen Klagen - von den großen Einkaufsgenossenschaften der Bäckereien bis hin zu Molkereien und Konfitüren-Herstellern.“

Tatsächlich wächst die Zahl der Klagen ständig. Die Markenhersteller Bauer, Ehrmann und Zentis klagen vor dem Kölner Landgericht gemeinsam auf Schadenersatz in Höhe von fast 119 Millionen Euro. Der Printenhersteller Lambertz fordert 11,6 Millionen Euro. Nestlé will vor dem Landgericht Mannheim 50 Millionen Euro Schadenersatz einklagen. Katjes verlangt mit Zinsen gut 37 Millionen Euro. Fast bescheiden wirkt da der Pfefferminzhersteller Vivil mit seiner Forderung nach 1,3 Millionen Euro. Zusammen summiert sich das schon heute auf mehr als 200 Millionen Euro.

Die dicksten Kartellverfahren
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Schienen

Das Bundeskartellamt hat im Juli 2012 Thyssen-Krupp und drei weitere Unternehmen wegen Preisabsprachen auf dem Schienenmarkt zu einem Bußgeld von insgesamt 124,5 Millionen Euro verdonnert. Die mit Abstand größte Strafe von 103 Millionen Euro brummte die Behörde der Essener Thyssen-Krupp-Tochter GfT Gleistechnik auf.

Auch der österreichische Stahlkonzern Voestalpine kam nicht ungeschoren davon, obwohl er sich als Kronzeuge angedient hatte. Zwei Voest-Töchter müssen zusammen 8,5 Millionen Euro berappen. Die seit 2010 zum Bahntechnikkonzern Vossloh gehörende Firma Stahlberg Roensch muss 13 Millionen Euro zahlen.

Mit den nun erfolgten Bescheiden stehe zweifelsfrei fest, „dass die Deutsche Bahn über Jahre systematisch betrogen wurde“, erklärte der für Konzernsicherheit zuständige Bahn-Vorstand Gerd Becht. Von den beteiligten Firmen erwarte das Unternehmen einen „vollständigen Ausgleich“ des Schadens.

(Foto: dapd)
Schulverpflegung
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Geschirr

Das Bundeskartellamt hat im Oktober 2013 gegen Hersteller von Haushaltsgeschirr ein hohes Bußgeld verhängt. Die Porzellanfabrik Christian Seltmann, die Kahla/Thüringen Porzellan GmbH und der Verband der Keramischen Industrie müssen insgesamt 900.000 Euro zahlen. Auch der bekannte Hersteller Villeroy & Boch sei an dem Kartell beteiligt gewesen. Dieser habe jedoch als Kronzeuge die Ermittlungen der Wettbewerbshüter unterstützt und bleibe deswegen verschont. Zwei der beschuldigten Unternehmen gingen mittlerweile Pleite, gegen zwei weitere sei das Verfahren eingestellt worden.

(Foto: dpa)
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Kartoffeln

Hat ein Kartoffel-Kartell in Deutschland über Jahre hinweg die Preise künstlich hoch gehalten? 80 bis 90 Prozent der großen und größeren Verarbeitungsbetriebe in der Kartoffel- und Zwiebel-Branche regelmäßig die Preise abgesprochen haben, zu denen die Supermarkt-Ketten beliefert wurden. Zeitweise soll die Gewinnmarge rasant in die Höhe gestiegen sein und sich mitunter verzehnfacht haben, vor allem auf Kosten der Verbraucher.

Entsprechenden Hinweisen gehen die Behörden nach. Das mutmaßliche Kartoffel-Kartell, gegen das Ermittlungen laufen, habe nach Schätzungen eines Branchen-Insiders seit der Gründung vor etwa zehn Jahren einen Gewinn in dreistelliger Millionenhöhe gemacht. Die „Bild“-Zeitung berichtete sogar von einem Gewinn in Höhe von rund einer Milliarde Euro über zehn Jahre.

(Foto: dpa)
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Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung

Der österreichische Feuerwehrausrüster Rosenbauer zahlt im Streit über Preisabsprachen bei Feuerlöschfahrzeugen in Deutschland Schadenersatz an betroffene Kommunen. Die Rosenbauer, die zum italienischen Konzern Fiat gehörende Iveco Magirus sowie das deutsche Unternehmen Schlingmann hätten mit kommunalen Spitzenverbänden eine Vereinbarung zu einer außergerichtlichen Wiedergutmachung unterzeichnet, hieß es Mitte Mai 2013.

Alle betroffenen Kommunen, die in den Jahren 2000 bis Mitte 2004 bestimmte Fahrzeuge beschafft haben, sollten einen Schadensausgleich erhalten, sieht die Einigung vor. Insgesamt würden die betroffenen Firmen bis zu 6,7 Millionen Euro in einen Regulierungsfonds einzahlen. Rosenbauer Deutschland werde bis zu zwei Millionen Euro für die Wiedergutmachung zahlen. An dem Kartell war auch die deutsche Firma Ziegler beteiligt, die mittlerweile insolvent ist. Rosenbauer werde ebenso wie Iveco und Schlingmann für Ziegler mit aufkommen, hieß es.

(Foto: dpa)
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Zahnpasta und Duschgel

37 Million Euro Bußgeld durch das Bundeskartellamt sind eigentlich ein Klacks, dafür aber die Namen der bestraften Unternehmen bemerkenswert: Henkel, Schwarzkopf und die deutschen Töchter von Unilever und Sara Lee. Die Konsumgüterhersteller hatten unter anderem einen regen Informationsaustausch etwa zu Rabattverhandlungen mit dem Einzelhandel über Zahnpasta, Spülmittel und Duschgels. Colgate-Palmolive - auch beteiligt – beichtete und blieb so vom Bußgeld verschont.

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Kaffee

Gegen solche Summen nimmt sich die Kartellstrafe gegen die Kaffeeröster Dallmayr, Melitta und Tchibo beinahe schon bescheiden aus: 160 Millionen Euro müssen die Unternehmen wegen Preisabsprachen zahlen, entschied das deutsche Bundeskartellamt kurz vor Weihnachten 2009.

(Foto: dpa)
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Dachziegel

165 Millionen Euro Bußgeld verhängte das Bundeskartellamt im Ende 2008 gegen mehrere Tondachziegelhersteller, die gemeinsam einen „Energiekostenzuschlag“ auf den Preis geschlagen hatten. Unter anderem traf die Strafe die deutschen Unternehmen Creaton und Pfleiderer, aber auch deren belgische Konzernmutter Etex. Bestraft wurde dabei die Verletzung der Aufsichtspflicht, weil Etex die Kartellvergehen der Tochtergesellschaften nicht verhindert hatte

(Foto: dpa)

Und ein Ende der Klagewelle ist nicht in Sicht. Auch große Molkereien - das Deutsche Milchkontor, die Unternehmensgruppe Theo Müller (Müller Milch) und das Deutsche Milchkontor (DMK) - prüfen derzeit mögliche Schadenersatzansprüche, wie sie der Deutschen Presse-Agentur bestätigen. Gleichzeitig versucht das auf Schadenersatzforderungen nach Kartellverstößen spezialisierte Brüsseler Unternehmen Cartel Damage Claims (CDC), weitere Klagen zu bündeln. Auf seiner Homepage verspricht CDC: „Kartellgeschädigte Unternehmen brauchen uns lediglich ihre verfügbaren Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen - wir erledigen den Rest.“

Diese Klagewelle signalisiert eine dramatische Veränderung im Umgang mit Kartellsündern in Deutschland. „Bei Kartellen stand bis vor drei, vier Jahren das Bußgeld im Vordergrund. Heute übersteigen die Schadenersatzforderungen die Bußgelder in der Regel um ein Vielfaches“, weiß der Hamburger Kartellrechtsexperte Maxim Kleine. Das aggressivere Vorgehen der geschädigten Unternehmen sei auch Selbstschutz.

Denn eine Unternehmensführung, die Schadensersatzansprüche nicht verfolge, müsse inzwischen mit Untreuevorwürfen rechnen. Die Zuckerhersteller selbst zeigen bislang allerdings zumindest öffentlich wenig Zahlungsbereitschaft. Nordzucker betonte in seinem jüngsten Geschäftsbericht, man gehe davon aus, „dass durch die vom Bundeskartellamt festgestellten Umstände kein Schaden bei den Abnehmern von Zucker entstanden ist“. Auch Konkurrent Südzucker argumentiert ähnlich. Von Pfeifer & Langen war keine Stellungnahme zu erhalten.

Doch 100-prozentig sicher, mit ihrer Argumentation vor Gericht Erfolg zu haben, sind die Unternehmen nicht. In der Südzucker-Bilanz finden sich inzwischen Rückstellungen für „Prozesse und Risikovorsorge“ in Höhe von mehr als 123 Millionen Euro (Stand: 31. Mai 2015). Die größte Hürde in den Schadenersatzprozessen dürfte es für die Kläger sein, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen. Ohnehin können wohl nur die Großkunden darauf hoffen, mögliche Schäden ersetzt zu bekommen. Normale Verbraucher werden dagegen leer ausgehen, ist der Kartellexperte Maxim Kleine überzeugt. „Der Schaden ist in diesen Fällen einfach zu gering, als dass es sich lohnen würde, ihn prozessual durchzusetzen.“

Die Dimension der Schadenersatzforderungen der Großkunden stellt dagegen nicht nur für die betroffenen Zuckerhersteller eine Herausforderung dar. „Auf die Dauer könnte diese Entwicklung die Kronzeugenregelung gefährden, die dem Kartellamt zurzeit so sehr bei der Aufdeckung von verbotenen Preisabsprachen hilft“, meint der Kartellrechtsexperte Brück. Denn die Kronzeugenregelung schütze das geständige Unternehmen zwar vor einem Bußgeld. „Aber wie attraktiv ist das noch, wenn ich mich gleichzeitig einem hohen Schadenersatz-Risiko aussetze.“

  • dpa
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