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Premium Pauschalreisen Vorsicht Kostenfalle: Diese Fallstricke lauern bei Verlängerung von Corona-Reisegutscheinen

Deutschlands Reiseveranstalter müssen ungenutzte Gutscheine zum Jahresende in Bares umtauschen. Das versuchen sie durch gezielte Aktionen zu vermeiden. Worauf Verbraucher achten sollten.
19.11.2021 - 04:00 Uhr
Reisegutscheine aus der Corona-Pandemie laufen zum Jahreswechsel ab. Quelle: dpa
Anflug auf Palma de Mallorca

Reisegutscheine aus der Corona-Pandemie laufen zum Jahreswechsel ab.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Tausende Verbraucher erhalten in diesen Tagen Post von deutschen Pauschalreiseveranstaltern, die ihnen bei den kommenden Urlaubsbuchungen zur Eile raten. „Ihr Urlaubsglück – jetzt noch schnell Ihren Gutschein einlösen!“, wirbt etwa die Rewe-Tochter DER Touristik.

Die Hast ist begründet. Die Gutscheine, die verhinderte Urlauber nach dem Ausbruch der Coronapandemie anstelle einer Reisegeldrückzahlung 2020 erhielten, verlieren nämlich zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Werden sie nicht bis Silvester für eine neue Reisebuchung verwendet, müssen Reiseveranstalter ihren Kunden das Geld spätestens bis zum 15. Januar 2022 erstatten.

Die Erstattung der Urlaubsanzahlungen in Form von Gutscheinen war im April 2020 zunächst von EU-Justizkommissar Didier Reynders untersagt worden. Sie sollte Veranstaltern wie Tui, DER Touristik, Alltours und vielen anderen angesichts der Reiseverbote einen Teil ihrer Liquidität erhalten. Ein Kompromiss mit Brüssel erlaubte den Unternehmen Ende Juli 2020 dennoch, Gutscheine als Alternative zur Barauszahlung zu verteilen, solange den Urlaubskunden die Wahl blieb.

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