Uber vermittelt über seine Smartphone-App Uber Pop zwischen Fahrern und Gästen – dafür kassiert das Unternehmen eine Provision, die in der Regel 20 Prozent des Fahrpreises beträgt.
Der Fahrdienst macht der Taxi-Branche Konkurrenz. Er expandiert aggressiv, in Deutschland bedient er große Städte wie Berlin, Frankfurt, Hamburg und Düsseldorf. Das Unternehmen hat seit der Gründung 2009 rund 3,9 Milliarden Dollar Kapital erhalten, unter anderem von Google und Goldman Sachs.
Streit gibt es vor allem um den Dienst Uber Pop, über den private Autobesitzer Fahrdienste anbieten (über Uber Black bekommen Nutzer Mietwagen mit Fahrer). In Deutschland haben mehrere Gerichte das Angebot zwischenzeitlich verboten. Viele Chauffeure haben keinen Personenbeförderungsschein – den brauchen sie aber, um auf gewerblicher Basis Fahrgäste befördern zu dürfen.
Uber stuft die Fahrten als Mitfahrgelegenheiten ein: Wer als privater Fahrer andere mitnimmt und dafür Spritgeld nimmt, benötigt auch keinen Personenbeförderungsschein. Allerdings empfiehlt das Unternehmen einen Preis, der über den Betriebskosten liegen dürfte – damit bewertet das Personenbeförderungsgesetz die Fahrt als gewerblich.
Uber ist sich der gesetzlichen Beschränkungen offenbar bewusst – das Unternehmen fordert immer wieder, die rechtlichen Rahmenbedingungen an neue Fahrdienste anzupassen.
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