Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Roor klagt in den USA Hersteller von Luxus-Bongs wehrt sich gegen Fälscher

Wer in der Cannabis-Szene was auf sich hält, besitzt eine Glaspfeife der rheinland-pfälzischen Firma Roor. Nun legen sich die deutschen Glaskünstler, die Statussymbole verkaufen, wegen Plagiaten mit US-Tabakhändlern an.
23.01.2017 - 12:53 Uhr 2 Kommentare
Der Tabakhändler Jay Work hat unwissentlich Roor-Kopien verkauft und wurde verklagt. In seinem Gewerbe will man niemanden verärgern, wie er sagt. Quelle: AP
Jay Work

Der Tabakhändler Jay Work hat unwissentlich Roor-Kopien verkauft und wurde verklagt. In seinem Gewerbe will man niemanden verärgern, wie er sagt.

(Foto: AP)

Fort Lauderdale Aus dem pfälzischen Frankenthal gehen sie in alle Welt: Die Luxus-Glaspfeifen von Roor sind vielen Marihuana-Rauchern ein Begriff. Als Statussymbol sind die Premium-Bongs so begehrt, dass manche Modelle fast 1000 Euro kosten, eine mit Diamanten besetzte, vergoldete Roor-Pfeife schlägt gar mit rund 3700 Euro zu Buche. In den USA, wo Marihuana und entsprechende Rauchutensilien auf Bundesebene eigentlich nach wie vor verboten sind, geht das Unternehmen nun mit seinem kalifornischen Lizenznehmer Sream Inc. gegen Plagiate und deren Verkauf vor.

Wegen des Vertriebs von Roor-Billigkopien reichten Anwälte in Florida, Kalifornien und New York seit 2013 fast 200 Klagen gegen Tabak- und Tante-Emma-Läden ein, die meisten 2016. „Fälschungen sind ein riesiges Problem für uns“, betont Sream-Inhaber Jay Farraj. Die Verluste seines Unternehmens mit Sitz im kalifornischen Corona gingen in die Millionen. Demnach verletzen die gefälschten Wasserpfeifen die Rechte des eingetragenen US-Warenzeichens 3675839, das die Roor-„Rauchartikel, insbesondere Glaspfeifen, Bongs, Wasserpfeifen (und) Glas-Wasserpfeifen mit stilisierter Schrift mit umgedrehtem hinterem R“ schützt.

Seit Marihuana in manchen US-Staaten zu medizinischen Zwecken und zum Freizeitgebrauch legalisiert wurde, boomt die Nachfrage nach entsprechendem Zubehör. Dadurch wimmelt es von Nachahmern der Roor-Pfeifen. Doch der Bong-Markt bleibt eine rechtliche Grauzone, in der die meisten Hersteller und Händler die Rauchgeräte nur als Tabakpfeifen bewerben.

Die Anwältin Alison Malsbury in Seattle hat sich auf das Handelsrecht von Marihuana spezialisiert und glaubt, die beste Verteidigung sei daher, die Rechtmäßigkeit des Warenzeichens von 2009 anzuzweifeln, weil das Produkt explizit als Bong bezeichnet werde. Und wenn ein Produkt Bundesgesetze verletzt, kann es nicht patentiert oder als Warenzeichen geschützt werden.

Wie aus Hanf ein Medikament wird
Cannabis
1 von 6

Im Auftrag des Herstellers Bionorica züchtet die österreichische Staatsagentur AGES am Stadtrand von Wien die Hanfpflanzen. Gut sechs Monate dauert der Anbauzyklus. Von der Farbe der Pflanzentöpfe bis zu einer speziellen Reflexion des Lichtes ist bei der Züchtung alles durchoptimiert. Die Hanfblüten gedeihen am besten, wenn die Lichtzeiten kurz sind.

(Foto: dpa)
Bionorica
2 von 6

Am Firmensitz in Neumarkt/Oberpfalz verarbeitet der Hersteller Bionorica die Hanfblüten weiter. Der Tresorraum, in dem die Blüten zunächst lagern, ist durch eine schwere Stahltür, Kameras, Bewegungsmelder und Erschütterungssensoren gesichert. Die Medikamenten-Entwickler von Bionorica interessieren insbesondere die feinen Drüsenhärchen der Hanfblüten – in ihnen ist der entscheidende Wirkstoff Tetrahydrocannabinol, kurz Thc, enthalten.

(Foto: Bernhard Haselbeck für WirtschaftsWoche)
Chemische Reaktionsverfahren
3 von 6

Die getrockneten Hanfblüten werden in großen, stählernen Zylinderkesseln mit Lösungsmitteln versetzt. Bionorica nutzt nun die ganze Bandbreite der chemischen Reaktionsverfahren: Destillieren, Kondensieren, Kühlen, Verdampfen, Erhitzen. Ein Chromatograph trennt das Thc von anderen Bestandteilen; das verbliebene wird auf 60 bis 70 Grad erhitzt. Die Abläufe werden so lange wiederholt, bis der Laborleiter mit dem Wirkstoffgehalt zufrieden ist.

(Foto: Bernhard Haselbeck für WirtschaftsWoche)
Flüssigkeit
4 von 6

Eine bernsteinfarbene Flüssigkeit ist entstanden. Der Thc-Anteil liegt nun bei über 97 Prozent.

(Foto: Bernhard Haselbeck für WirtschaftsWoche)
Spritzen
5 von 6

Der entstandene Wirkstoff wird auf Spritzen gezogen. Wie viele Hanfblüten nötig sind, um eine Dosis herzustellen, verrät Bionorica leider nicht.

(Foto: Bernhard Haselbeck für WirtschaftsWoche)
Kein Fertigarzneimittel
6 von 6

Bis zur Auslieferung an die Apotheken lagern der Stoff im Tresorraum. Allerdings ist Dronabinol nicht als Fertigarzneimittel zugelassen. Das heißt: Vor Ort müssen die Apotheker das Medikament noch zusammenmischen – sie kombinieren dabei die Substanz aus der Spritze mit einem speziellen Lösungsmittel. Das fertige Medikament Dronabinol nutzen in Deutschland derzeit etwa 600 bis 700 Patienten

(Foto: Bernhard Haselbeck für WirtschaftsWoche)

Roor müsste Malsbury zufolge beweisen, dass es nie auf den Marihuana-Markt abzielte, und das könnte schwierig werden. Schließlich gewannen seine Glaspfeifen zahlreiche Auszeichnungen beim jährlichen Cannabis Cup des US-Szenemagazins „High Times“. Daher, so vermutet Malsbury, seien viele Klagen außergerichtlich beigelegt worden und keine einzige vor Gericht gegangen: „Kaum jemand ist willens, vor Gericht unter Eid auszusagen, dass er etwas Kriminelles tut.“

Jamie Sasson, dessen Kanzlei Roor und Sream bei ihren Klagen in Florida vertritt, dementiert dies und betont, das Unternehmen sei sehr wohl bereit, vor Gericht zu gehen. Nach US-Markenrecht können durch Plagiate geschädigte Unternehmen bis zu 150.000 Dollar (knapp 140.000 Euro) pro Verfahren fordern. Von Sream verklagte Händler gaben auf Nachfrage an, für einen außergerichtlichen Vergleich seien 12.000 bis 16.000 Dollar gefordert worden. Dies will Sasson nicht bestätigen. Er betont jedoch, eine Geldstrafe von rund 12.000 Dollar sei „eine gute Hausnummer: Es tut weh aber damit muss niemand sein Geschäft aufgeben“.

Legalisierte Erpressung der Tabakläden-Inhaber
Seite 12Alles auf einer Seite anzeigen
2 Kommentare zu "Roor klagt in den USA: Hersteller von Luxus-Bongs wehrt sich gegen Fälscher"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • "Herr Fritz Porters - 18.11.2016, 11:43 Uhr

    @ Herr Hoffmann

    ich habe nicht diesen enormen politischen Sachverstand wie Sie, aber die von Ihnen beschriebene "Grünen-Sozialistischen Vernichtungspolitik".... ist das sowas wie ein "Gemüseauflauf"? :-D
    Herrlich, die Kommentare sind echt Comedy... einige Artikel im HB sind echt besorgniserregend, aber die Kommentare können einem das Lachen zurückzaubern. Danke ...muss weiter arbeiten...aber nachher schaue ich noch mal in die Kommentare...will doch auch später noch was zu schmunzeln haben..."

    "Herr Fritz Porters23.12.2016, 12:25 Uhr
    Liebe komödiantische Kommentatorengemeinde,

    es ist mal wieder ein Fest wie lustig hier kommentiert wird ...was wäre mein Tag ohne diese wunderbaren Geistesblitze, die hier gepostet werden. Herrlich :-)"


    @Porters

    VIELEN DANK Herr Porters,
    es ist wirklich ein immenser Zeitaufwand, von morgens bis abends zu jedem Artikel so witzige Kommentare zu schreiben.
    Bei manchen Artikeln sogar mehrere.
    Schön das Sie das zu schätzen wissen.

    Aber die Ehre gebührt nicht mir alleine. An den Comedy-Kommentaren sind noch weitere Leute beteiligt die auch gewürdigt sein wollen:
    Paff, von Horn, Vinci Queri, Delli, Bollmohr, Caruso, Mücke, Eibel,Ebsel,Grande, Dirnberger,Trautmann....

    ohne sie wäre ich hier sehr einsam !

    Aber besonders erwähnen möchte einen, der wirklich den ganzen Tag, und damit meine ich von morgens bis abends, aber auch wirklich jeden Artikel kommentiert (er ist fleisiger als ich), und auch die meisten Artikel mehrmals kommentiert.....

    das ist unser geliebter

    SPIEGEL

    Danke

  • Beitrag von der Redaktion gelöscht. Bitte achten Sie auf unsere Netiquette: „Kommentare sind keine Werbeflächen“ http://www.handelsblatt.com/netiquette

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%