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Schadensersatzforderungen Vergleich gescheitert – Prozess gegen Schlecker-Familie wird fortgesetzt

Nach dem Strafprozess gibt es nun Schadensersatzforderungen gegen die Familie des Drogeriekönigs Anton Schlecker.
05.06.2018 - 18:07 Uhr Kommentieren
Die Tochter des Drogeristen Anton Schlecker wird verklagt. Quelle: Getty Images
Meike Schlecker

Die Tochter des Drogeristen Anton Schlecker wird verklagt.

(Foto: Getty Images)

Nach über einem Jahr Unterbrechung hat das Landgericht Zwickau den Zivilprozess gegen Christa Schlecker, die Ehefrau des ehemaligen Drogeriekönigs Anton Schlecker, die beiden gemeinsamen Kinder Lars und Meike sowie den Geschäftsführer der früher in Zwickau ansässigen Firma Meniar Personalservice GmbH fortgesetzt. Wie das Gericht mitteilte, ist jetzt ein Vergleich beider Parteien gescheitert.

Kläger ist der Insolvenzverwalter der Meniar Personalservice. Er verlangte ursprünglich die Rückzahlung von rund 1,37 Millionen Euro, weil Meniar zwischen Mai und Dezember 2011 Schlecker ein ungesichertes Darlehen gewährte. Zu diesem Zeitpunkt soll Meniar aber bereits pleite gewesen sein. Die Tochterfirma hatte Leiharbeitskräfte ausschließlich an Schlecker vermittelt.

Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass der Geschäftsführer die Firma lediglich als Strohmann für die Familie Schlecker führte. Schleckers Ehefrau und die beiden Kinder waren die einzigen Gesellschafter der Meniar.

Das Gericht regte an, dass die Beklagten im Rahmen eines Vergleichs 450.000 Euro zahlen. Der Insolvenzverwalter wollte aber mindestens 800.000 Euro. Das Gericht tritt jetzt in die Beweisaufnahme und will Akten aus dem Strafprozess anfordern, die inzwischen beim Bundesgerichtshof gelandet sind. Am 16. August 2018 will das Landgericht seine Entscheidung verkünden.

Beim Strafprozess wegen Bankrotts vor dem Landgericht Stuttgart kamen die Eheleute Schlecker im vergangenen Jahr glimpflich davon. Der ehemalige Drogerie-König erhielt eine Bewährungsstrafe. Das Verfahren gegen seine Frau wurde eingestellt. Schlimmer traf es die Kinder Lars und Meike, die zu Haftstrafen verurteilt wurden. Sie legten gegen das Urteil beim BGH Revision ein.

Anton Schlecker führte sein Imperium als eingetragener Kaufmann, haftete mit seinem eigenen Vermögen und ist deshalb auch privat insolvent. Das aktuelle Vermögen der Frau und der Kinder wird auf mehrere Millionen Euro geschätzt. Martin Buchenau,

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