Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Schlechtes Geschäft Strauss Innovation steht vor der Insolvenz

Das traditionsreiche Handelshaus Strauss steht kurz vor der Insolvenz – und will unter den Schutzschirm. Doch das Unternehmen gehört dem Investor Sun Capital, unter dessen Herrschaft schon Neckermann abgewickelt wurde.
30.01.2014 Update: 30.01.2014 - 15:18 Uhr 3 Kommentare
Strauss stehen schwere Wochen bevor. Quelle: dpa

Strauss stehen schwere Wochen bevor.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Die Warenhauskette Strauss Innovation steht vor der Insolvenz. Das Unternehmen mit Sitz in rheinischen Langenfeld hat vor dem Düsseldorfer Amtsgericht einen Antrag eingereicht, um ein so genanntes Schutzschirmverfahren einzuleiten, heißt es in einer Pressemitteilung von Strauss. Drei Monate hat die Handelskette nun Zeit, einen Insolvenzplan zu erstellen.

Das Verfahren biete Strauss Innovation die Chance, mehr Gestaltungsspielräume für die Fortführung des Unternehmens zu schaffen, so Strauss. Damit könne das Unternehmen wieder auf eine gesunde Basis gestellt werden.

Das Schutzschirmverfahren ist eine Art Vorstufe zur Insolvenz. Es gibt Unternehmen, die noch nicht zahlungsunfähig sind, denen aber die Pleite droht, drei Monate Zeit, sich ohne Zugriff der Gläubiger zu sanieren. Die Geschäfte werden in dieser Zeit fortgeführt, die Läden bleiben geöffnet. Nach Ablauf der Frist muss das Gericht über eine Insolvenz entscheiden. „Dieser Schritt ist nicht einfach, bietet jedoch dem Unternehmen in der jetzigen Situation die größtmöglichen Chancen. Dabei zählen wir auf die Unterstützung aller Beteiligten“, sagt Paula Minowa, Geschäftsführerin von Strauss Innovation.

´

Bundesweit beschäftigt das Unternehmen 1400 Menschen in 96 Filialen, der Zentrale und dem Logistikzentrum. Gelingt die Rettung nicht, wäre es das Ende eines 112-jährigen Traditionsunternehmens.

Was dann aus den Filialen wird ist unklar. Den Mitarbeitern wurde das Januargehalt nicht mehr durch die Firma ausgezahlt, sondern durch die Arbeitsagentur, meldet die „Bild“. Sie seien in Betriebsversammlungen über die weiteren Schritte informiert worden. Die gerichtliche Zustimmung steht noch aus, auch ein Insolvenzverwalter wurde noch nicht benannt.

Verantwortlich für die Schieflage soll der harte Winter 2012/2013 sein. Das Frühjahrsgeschäft und der damit verbundene Umsatz mit Saisonware sei ausgeblieben. Diesen Effekt hatten allerdings auch die Warenhausketten Kaufhof und Karstadt beklagt.

Das Management weist in der Pressemitteilung darauf hin, dass bereits im Jahresverlauf 2013 eine Reihe strategischer Maßnahmen eingeleitet worden sei, die „im nun laufenden Geschäftsjahr greifen werden.“ Dazu zählen unter anderem eine Verbesserung der Lieferkette, um Kunden eine bessere Verfügbarkeit der aktuellsten Produkte zu bieten „und ihnen mehr Zeit bei der Beratung widmen zu können. Gleichzeitig führen diese Maßnahmen zu einer Erhöhung der Profitabilität.“ 

Schickt Sun Capital auch Strauss in die Pleite?
Seite 12Alles auf einer Seite anzeigen
Mehr zu: Schlechtes Geschäft - Strauss Innovation steht vor der Insolvenz
3 Kommentare zu "Schlechtes Geschäft: Strauss Innovation steht vor der Insolvenz"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • SUN-Capital wird auch dieses Unternehmen fallen lassen.
    Mitarbeiter interessieren nicht, nur Gewinn.
    Das beste Beispiel hierfür ist Neckermann.

  • Sollten sich beeilen, die scheinbar erfolgreichen Konzepte in den restlichen Läden auch umzusetzen. Für Köln und Hannover hatte ich im letzten Jahr jedenfalls eher den Eindruck, dass es eher noch chaotischer zugehen würde :-(

  • Das Schutzschirmverfahren ist die Fortsetzung des seit Jahren betriebenen Versuchs, den Vermietern Schaden zuzufügen. Dabei geht die Firma auffällig durchdachte, raffinierte und komplizierte Wege, die sich dem oberflächlichen Betrachter zunächst nicht offenbaren. Die Antrag der Firma ist auf Schaden bei den Vermietern ausgerichtet und damit sittenwidrig. Er verstößt jedenfalls aus den genannten Gründen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%