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Skandal um Geldtransporter Kein Ersatz für geprellte Heros-Kunden

Die Versicherer haben das Pilotverfahren um Schadensersatz gewonnen. Das ehemals größte deutsche Geldtransportunternehmen Heros war 2006 zusammengebrochen. Die geprellten Kunden gehen nun leer aus - und schäumen vor Wut.
25.05.2011 - 15:20 Uhr Kommentieren
Ehemalige Kunden wollen von Heros Schadensersatz in dreistelliger Millionenhöhe. Quelle: ap

Ehemalige Kunden wollen von Heros Schadensersatz in dreistelliger Millionenhöhe.

(Foto: ap)

Karlsruhe Geprellte Kunden der Geldtransport-Firma Heros haben keinen Anspruch auf Leistungen aus der Transportversicherung. Das entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch in einem Pilotverfahren. Er gab damit der Mannheimer Versicherung recht, die führender Versicherer des ehemals größten deutschen Unternehmens für Geld- und Werttransporte war. Die Transportversicherung decke Schäden aus der Veruntreuung von eingezahlten Geldern nicht ab, entschied der BGH. Insgesamt fordern ehemalige Heros-Kunden Schadensersatz in dreistelliger Millionenhöhe.

Heros-Geschäftsführer hatten über Jahre hinweg ein Schneeballsystem betrieben, wobei sie das transportierte Geld dazu verwendeten, andere Verbindlichkeiten zu begleichen. 2006 kam es zum Zusammenbruch der Gruppe. Führende Mitarbeiter wurden zum Teil zu langjährigen Haftstrafen wegen Untreue verurteilt.

Insgesamt fordern ehemalige Heros-Kunden nach Angaben der Versicherung Schadensersatz in dreistelliger Millionenhöhe. Die Vorsitzende Richterin deutete jedoch in der Verhandlung am Mittwoch an, dass der IV. Zivilsenat starke Zweifel an der Berechtigung der Forderungen hat (Az. IV ZR 117/09).

Heros-Geschäftsführer hatten über Jahre hinweg ein Schneeballsystem betrieben, wobei sie das transportierte Geld dazu verwendeten, andere Verbindlichkeiten zu begleichen. 2006 kam es zum Zusammenbruch der Gruppe. Führende Mitarbeiter wurden zum Teil zu langjährigen Haftstrafen wegen Untreue verurteilt.

Vor dem Bundesgerichtshof ging es nun darum, ob die entstandenen Schäden von der Transportversicherung gedeckt sind, die Heros für ihre Kunden abgeschlossen hatte. Umstritten ist dabei, ob die Versicherung nur für Schäden aufkommen muss, die direkt beim Transport von Bargeld entstehen, oder ob auch die Überweisung von Buchgeld auf falsche Konten abgedeckt ist. In den Vorinstanzen war die Klage von Karstadt Feinkost abgewiesen worden. Der BGH will noch am Mittwoch eine Entscheidung verkünden.

  • dpa
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