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Star-Koch Alfons Schuhbeck stellt auch Insolvenzantrag für Gewürzhandel – erste Gespräche mit möglichen Investoren

Nach den Restaurants und dem Partyservice ist nun auch der Gewürzhandel von Alfons Schuhbeck insolvent. Noch bis einschließlich September sei der Lohn für die Beschäftigten sicher.
03.08.2021 - 15:10 Uhr Kommentieren
Der Star-Koch hatte im vergangenen Monat Insolvenz angemeldet und dafür ausgebliebene staatliche Coronahilfen verantwortlich gemacht. Quelle: dpa
Alfons Schuhbeck

Der Star-Koch hatte im vergangenen Monat Insolvenz angemeldet und dafür ausgebliebene staatliche Coronahilfen verantwortlich gemacht.

(Foto: dpa)

München Nach der Insolvenz von Star-Koch Alfons Schuhbeck hat der Insolvenzverwalter erste Gespräche mit potenziellen Investoren aufgenommen. „Gespräche über mögliche Sanierungslösungen für die betroffenen Unternehmen laufen bereits“, teilte die Kanzlei von Insolvenzverwalter Max Liebig am Dienstag in München mit. „Zum aktuell noch frühen Zeitpunkt sind noch keine konkreten Ergebnisse zu den diesbezüglichen Bemühungen absehbar.“

Laut der Mitteilung hat Schuhbeck inzwischen auch einen Insolvenzantrag für seinen Gewürzhandel gestellt. Mitte Juli, als er bekannt gab, Insolvenz für seine Restaurants und den Partyservice angemeldet zu haben, hatte er nach eigenen Angaben noch gehofft, den Gewürzhandel halten zu können.

Der Betrieb laufe überall derzeit noch „nahtlos weiter“, wie es in der Mitteilung des Insolvenzverwalters hieß. Noch bis einschließlich September sei der Lohn für die Beschäftigten sicher. Er werde aus dem Insolvenzgeld gezahlt.

Schuhbeck hatte im vergangenen Monat Insolvenz angemeldet und dafür ausgebliebene staatliche Coronahilfen verantwortlich gemacht. Das bayerische Wirtschaftsministerium äußerte sich nicht konkret zu diesem Einzelfall, betonte aber, dass alle Berechtigten auch finanzielle Hilfe bekommen haben.

Gegen Schuhbeck laufen seit längerem Steuerermittlungen, wie der Gastronom eingeräumt hat. Die Münchner Staatsanwaltschaft äußert sich unter Verweis auf das Steuergeheimnis nicht zu dem Fall.

Und auch das Bundesamt für Justiz (BFJ) geht gegen den Münchner Starkoch vor, weil er seit 2017 keine Geschäftsberichte mehr veröffentlicht haben soll. Da dies gegen die im Handelsgesetzbuch für mehrere Arten von Unternehmen vorgeschriebene Offenlegungspflicht verstößt, hat die Bonner Behörde Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.

Mehr: Fehlende Bilanzen: Bundesamt für Justiz geht gegen Starkoch Schuhbeck vor

  • dpa
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