Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss das verantwortliche Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet, und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung. Wird im schlimmsten Fall eine Übernachtung nötig, muss die Bahngesellschaft die Kosten für ein Hotelzimmer tragen. Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof kann der Fahrgast einen anderen Zug nehmen - auch einen höherwertigen.
Besitzer von Streckenzeitkarten erhalten bei Verspätungen von einer Stunde eine pauschale Entschädigung. Bei Zeitkarten im Nahverkehr - aber auch bei Länder-Tickets und dem Schönes-Wochenende-Ticket - gibt es in der zweiten Klasse 1,50 Euro. Im Fernverkehr werden pauschal fünf Euro gezahlt. Grundsätzlich werden bei Zeitkarten maximal 25 Prozent des Fahrkartenwertes erstattet.
Die Bahn zahlt Entschädigungen erst ab einer Bagatellgrenze von vier Euro. Bahn-Kunden mit Zeitkarten im Nahverkehr müssen also mindestens drei Verspätungen von mindestens 60 Minuten im Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte einreichen, um eine Entschädigung zu erhalten. Nicht für Verspätungen haften müssen Bahnunternehmen, wenn die Ursache der Verspätung nicht in der Organisation des Bahnbetriebs liegt, also beispielsweise bei bestimmten Unfällen oder bei Folgen von Unwetter und Streiks, welche für die Bahn nicht beherrschbar sind.
Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, kann der Reisende auch auf die Fahrt verzichten und den kompletten Fahrpreis zurückverlangen. Ebenso kann er die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt beginnen und dann auch eine andere Streckenführung wählen.
Die meisten Bahnunternehmen haben ein gemeinsames Beschwerdeformular, das etwa in den Servicezentren der Deutschen Bahn oder im Internet auf einer Gemeinschaftsseite der Anbieter erhältlich ist (http://www.fahrgastrechte.info). Das Formular können Reisende beim Anbieter einreichen, dessen Zug ausgefallen ist - entweder beim Begleitpersonal im Zug oder in den Fahrkarten-Verkaufsstellen an den Bahnhöfen. Wer keine Bestätigung für die Verspätung hat, nur eine Kopie der Fahrkarte einreichen will oder etwa eine Zeitkarte besitzt, muss sich per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte wenden. Entschädigungen müssen die Bahn-Anbieter auf Wunsch bar auszahlen, ansonsten als Gutschein oder per Überweisung.
Die Bahnunternehmen müssen Beschwerden von Fahrgästen nach spätestens drei Monaten bearbeitet haben. Bei Streitfällen vermittelt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) zwischen Kunden und Unternehmen. In mehreren Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen gibt es auch regionale Schlichtungsstellen.
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Jetzt kann niemand der Netzagentur vorwerden, dass sie untätig geblieben ist. Unverzüglich heißt so viel wie Ohne schuldhaftes verzögern. Ein Zwangsgeld würde dem Bund als Eigentümer belasten, die Bahn hat zurzeit schon genug Umsatzverluste durch die fehlenden Fahrgäste.
Vielleicht überdenkt die Bundesregierung mal ihre Renditeforderungen an die Bahn AG. Das würde schon sehr helfen, Geld für die Wartung der ICEs und für Personal locker zu machen.
Hierzu einige Anmerkungen aus der Titanic
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Offene Fragen zum Bahnchaos in Mainz
•Wo liegt eigentlich dieses ominöse Mainz?
•Zugausfälle, verwirrte Bahnmitarbeiter und verärgerte Kunden – was ist denn daran so neu?
•Wer hätte ahnen können, daß auch im August jemand mit dem Zug fahren will?
•Einschränkungen am Mainzer Hauptbahnhof – ist das nicht eine gute Nachricht? Oder will tatsächlich jemand freiwillig nach Mainz?
•Wie werden die Mainzer die seit Tagen am Hauptbahnhof herumlungernden Journalisten und Kamerateams wieder los?
•Wäre jetzt nicht der passende Zeitpunkt für einen Börsengang?
•Wann überdenkt die Bahn ihr Geschäftsmodell und schafft endlich die Kunden ab?
•Verlangen die Reisenden von der Bahn letztlich nicht viel zuviel (z.B. Züge, die tatsächlich fahren)?
Quelle: Titanic
http://www.titanic-magazin.de/news/offene-fragen-zum-bahnchaos-in-mainz-5886/
Was soll denn das zwangsgeld!?
eine bundesbehörde "bestraft" ein bundeseigenesunternehmen mit geldforderung
welches vorher schon nicht da war
jetzt noch zusätzlich fehlt,
den "sparzwang" potenziert
und am ende doch über das steueraufkommen zurückgeführt werden muss
für wie blöd halten die uns?????
warscheinlich leute mit gefälschten diplomen
eine andere erklärung kann ich nicht finden
sänk ju for träwelling wis Deutsche Bahn.
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"Die Probleme der Bahn am Mainzer Hauptbahnhof rufen die Regulierer auf den Plan: Die Bundesnetzagentur droht dem Unternehmen eine Geldstrafe an, falls das Bahnnetz dort weiter unbenutzbar bleibt."
Wer braucht schon diesen Provinzbahnhof? Niemand!
Wo liegt Mainz noch mal? Agiert(e) dort nicht die spd? wen wundert es dann noch, daß dort nichts funktioniert.
@Ernst
Wie was das Leben bei der Bundesbahn doch so schön.
Es gab nur einen "Störfaktor": DEN KUNDEN!!!
Und das Schienennetz gehört immer noch dem Staat.
Aber viele Strecken wurden schon stillgelegt, da - angeblich - unwirtschaftlich.
Die DB Netz AG gehört schon längst in die Hände einer völlig unabhängigen Bundesbehörde. Zwangsgeld ist viel zu milde, man muß der DB Ag diesen Bereich völlig wegnehmen. ein Schienennetz ist ein sogenanntes natürliches Monopol und gehört komplett in Staatsbesitz und Staatskontrolle.