Der Schlichterspruch des früheren Ersten Bürgermeister von Hamburg, Ole von Beust, wird in den Verhandlungen zwischen Fraport und GdF wieder eine bedeutende Rolle spielen. Der Spruch betrifft die Beschäftigten in den Bereichen Zentrale Vorfeldkontrolle, Verkehrszentrale und Vorfeldaufsicht. Bis spätestens 1. August 2012 sollen sollen diese operativen Funktionen auf ein rechtlich selbstständiges Unternehmen übertragen werden.
Der Schlichterspruch sieht eine Laufzeit von vier Jahren vor. Der Tarifvertrag sollte am 1. Januar 2012 beginnen und bis zum 31. Dezember 2015 laufen.
Für die Mitarbeiter der Vorfeldkontrolle werden im Schlichterspruch die Forderungen der GdF zugrunde gelegt. Nach Fraport-Angaben sollen die Kontrolleure zwischen knapp 80.000 und knapp 87.000 Euro gefordert haben. Für die Beschäftigten der Verkehrszentrale sind Entgelte zwischen 50.500 Euro (Disponent) und 64.000 Euro (Schichtleitung) vorgesehen. Mitarbeiter der Vorfeldaufsicht sollen zwischen fünf und acht Prozent weniger als ihre Kollegen der Verkehrszentrale erhalten. 50 Prozent der Erhöhungsbeträge sind ab dem 1. Januar 2012 vorgesehen, die weiteren 50 Prozent ab dem 1. Januar 2014.
Für die ersten beiden Geltungsjahre des Tarifvertrages (2012 und 2013) soll die Zeit von 21 bis 6 Uhr morgens als Nachtzeitraum gelten. Ab 2014 beginnt die Nacht für die Vorfeldmitarbeiter eine Stunde früher und geht dann von 20 bis 6 Uhr.
Für Überstunden sind im Schlichterspruch Zuschläge von 35 Prozent vorgesehen. Die Zuschläge sollen für alle drei Berufsgruppen gelten.
Sind Mitarbeiter in Bereitschaft, so sollen sie dafür 40 Prozent einer regulären Arbeitsstunde angerechnet bekommen. Die Hälfte davon sind laut Schlichterspruch in Freizeitausgleich, die andere Hälfte in Entgelt zu vergüten.
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