Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Auch die Flughäfen bieten auf ihren Internetseiten meist ausführliche Informationen über die aktuellen Flug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.
Wird ein Flug wegen eines Streiks gestrichen, kann man ihn entweder stornieren oder umbuchen. Bei einer Stornierung bekommt man das Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will und den Flug umbucht, hat Anspruch auf einen späteren Flug - das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist.
Bei Flügen über eine Strecke von bis zu 1500 Kilometern haben Fluggäste laut EU-Verordnung ab einer Wartezeit von zwei Stunden Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel.
Bei Langstreckenflügen müssen Passagiere länger warten, bis ihnen die sogenannten Betreuungsleistungen zustehen: Auf einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden.
Ja, auch bei einer absehbaren Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugszeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.
Nein, bei Streiks gibt es keine Entschädigung. Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein „außergewöhnlicher“ Umstand daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks aber wie miserables Wetter als außergewöhnlichen Umstand - und zahlen deshalb nichts.
„Reisende können bei einem Fluglotsenstreik keinen Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden einklagen“, sagt der Hannoveraner Rechtsanwalt und Reisespezialist Paul Degott. Allerdings haben Urlauber Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für nicht erbrachte Leistungen. Beginnt der Urlaub also wegen des Fluglotsenstreiks erst drei Tage später, muss der Veranstalter beispielsweise auch die Kosten für die entgangenen Hotelübernachtungen zurückerstatten.
Reisende können komplett von einem Pauschalurlaub zurücktreten, wenn der Abflug durch den Fluglotsenstreik erheblich verzögert wird: „Wenn der Wert der Reise um 30 bis 50 Prozent, also erheblich gemindert ist, können Reisende nach Vorankündigung von der Reise zurücktreten. Sie bekommen den Reisepreis komplett zurückbezahlt“, sagt Reiserechts-Experte Degott.
Wer Hotel oder Mietwagen selbst gebucht hat und wegen des Fluglotsenstreiks zu spät in den Urlaub startet, bleibt auf den Kosten sitzen: Beim Hotel oder der Mietwagenfirma kann man keine Leistungsminderung wegen des verspäteten Fluges geltend machen.
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Hallo Paul,
großzügige Entlassungen helfen leider nicht weiter. Die Kapazitäten der firmeneigenen Akademie wurden seit 2006 entweder langfristig verkauft (z.B. an die Ukraine, China, Kroatien) oder abgebaut- das sparte Geld und bringt sogar noch welches in die Kasse. In Europa gibt es zur Zeit ein strukturelles Minus von ca. 3500 Lotsen. Die Lotsen der Bundeswehr wurden mittlerweile beurlaubt und privatisiert und werden mit streiken. Für die großzügig Entlassenen ist also nicht einmal mittelfristig Ersatz zu beschaffen. Alternativ kann man natürlich den Luftverkehr in Deutschland um 75% reduzieren oder noch ein paar rüstige Rentner aus dem Vorruhestand reaktivieren.
Streikverbot für deutsche Fluglotsen: warum Streik!!!
Es ist nicht einzusehen, dass eine kleine Gruppe hochbezahlter Fluglotsen, ein ganzes Land in Geiselhaft nimmt.
Alle Fluglotsen werden Dienstverpflichtet, wer sich weigert, kann sich einen neuen Arbeitsplatz suchen.
Habe kein Verständnis für diesen Streik.
Danke
Wie wär's mit großzügigen Entlassungen? Das bringt den streikenden Herrschaften jede Menge Freizeit. Sich bei diesen Gehältern über ein paar Überstunden aufzuregen, ist lächerlich. Das Argument 'Scherheit' ist reine Tarnung. Ich bin kein Freund von Verstaatlichung, aber wenn diese Monopolstellung derart ausgenutzt wird, muss auch darüber nachgedacht werden.
Aus meiner Sicht ist es ein Unding, dass Fluglotsen überhaupt daran denken zu streiken und dann noch solch unverschämt hohe Forderungen stellen. Es ist eine der am besten verdienenden Branchen in Deutschland. Schaut man auf die Parkplätze der Fluglotsen geht es bei einem 5er BMW los und endet bei einem Audi R8. Zudem gibt es kaum Jobs in denen man so viel Freizeit hat und alle 1-2 Jahre für einen Monat zur Kur kann. Fluglotsen rechtfertigen das in der Regel mit der hohen Verantwortung die sie tragen. Betrachte ich teilweise die Arbeitseinstellung einiger Bekannter, dann bin ich schockiert. Selbige Verantwortung haben sicherlich auch viele andere Menschen, die durch nur kleinste Fehler sehr viele andere Personen in Gefahr bringen könnten, dabei aber nur einen Bruchteil verdienen und vermutlich nicht einmal die Hälfte an Freizeit aufweisen können. Vielleicht sollte man das Volk der Fluglotsen mal wieder in die Realität zurückbegleiten! Danke.
Um Geld scheint es ja nicht zu gehen. Immerhin weigert die Lotsenschaft sich, bis zu 250 Überstunden pro Jahr abzuleisten. Jede Überstunde wird (bei den hohen Lotsengehältern) mit ca. 150 € brutto vergütet. Man will also dafür streiken, 35000 € brutto nicht verdienen zu dürfen.
Eine kleine Gruppe nimmt die gesamte Republik in Geiselhaft!Bei aller Leistung sind die Einkommen der Fluglotsen im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern Exorbitant!!Lösung: Der Staat übernimmt die Aufgabe und setzt verbeamtete Arbeitnehmer ein. Dieses wird sehr viel preiswerter und die Volkswirtschaft erleidet keine Verluste durch Streik!