Taxidienst: Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen Uber-Fahrer
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TaxidienstGericht erlässt einstweilige Verfügung gegen Uber-Fahrer
Ein Taxifahrer hat vor dem Landgericht Frankfurt einen einstweilige Verfügung gegen einen privaten Fahrer des Dienstes UberPop erwirkt. Fährt er trotzdem weiter, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Frankfurt Im Streit deutscher Taxi-Unternehmen mit dem Fahrdienst Uber hat das Landgericht Frankfurt nun zwei privaten Fahrer des Dienstes UberPop Ordnungsgelder angedroht. In beiden Fällen seien einstweilige Verfügungen erlassen worden, weil sie ohne Taxi-Lizenz von Uber vermittelte Fahrten durchgeführt hätten, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag.
Bereits am Montag verhängte die 6. Zivilkammer eine einstweilige Verfügung gegen den Fahrer und untersagte ihm, Beförderungswünsche von Fahrgästen über den Dienst UberPop gegen ein vorgegebenes Entgelt anzunehmen, ohne eine entsprechende Genehmigung nach dem Personenförderungsgesetz zu haben. Bei Zuwiderhandlung droht ihm demnach ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.
Nach Angaben der Genossenschaft Taxi Deutschland war ein Frankfurter Taxiunternehmer und Mitglied im Vorstand der Taxivereinigung vor Gericht gezogen. „Spiegel-Online“ hatte zuvor über den Fall berichtet, dabei allerdings zunächst nur von einem Fahrer gesprochen.
Taxi Deutschland hatte erst kürzlich eine einstweilige Verfügung gegen Uber erwirkt. Demnach darf Uber keine Fahrgäste mehr über seinen Smartphone-Dienst UberPop an Fahrer vermitteln. Das Unternehmen aus San Francisco hatte aber erklärt, seine Dienste weiter anbieten zu wollen. Für den kommenden Dienstag setzte das Landgericht Frankfurt inzwischen eine mündliche Verhandlung an. Die Taxiverbände kritisieren, dass die meist privaten Fahrer von Uber nicht die üblichen Auflagen des Taxigewerbes erfüllten.
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Uber expandiert seit einiger Zeit aggressiv und wehrt sich gegen immer wieder verhängte Verbote gegen den Dienst. „Wir glauben, dass die Aktivitäten von Uber rechtskonform sind. Und das Gericht wird am Ende auch so urteilen“, sagte Uber-Westeuropa-Chef Pierre-Dimitri Gore-Coty Anfang September im Gespräch mit Handelsblatt Online.
Die Genossenschaft der Taxizentralen hatte angekündigt, Beweise gegen den US-Anbieter zu sammeln. Ziel sei, das je Fahrt vom Gericht angedrohte Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zu beantragen. Die Höhe der angedrohten Strafe zeige, dass das Gericht das Thema sehr ernst nehme, erklärte Taxi Deutschland.
„Uber betreibt illegalen Billig-Wettbewerb zu Lasten der Sicherheit“, sagte der Vorsitzende von Taxi Deutschland, Dieter Schlenker. „Sich offen über die deutschen Verbraucherschutz-Gesetze hinwegzusetzen, ist ein Affront, der das wahre Gesicht dieses Unternehmens offenbart“, fügte er hinzu. Eine Sprecherin von Taxi Deutschland sagte, man behalte sich weitere Schritte gegen Uber vor.
Kampf um die Fahrgäste
Für das Taxigewerbe war die Konkurrenz lange überschaubar – die Firmen konkurrierten nur untereinander. Doch derzeit geraten viele Unternehmen unter Druck. Neue Konkurrenz aus dem Internet reißt immer mehr Lücken in das klassische Geschäftsmodell. Ein Überblick.
Mit Apps wie MyTaxi können sich Passagiere ein Taxi finden, ohne dass ein Anruf in der Zentrale nötig wäre. Den Fahrern geht also kein Geschäft verloren, aber den Vermittlern. Die Taxizentralen versuchen mit einer eigenen App, sich die Konkurrenz vom Leib zu halten.
Dienste wie Uber konkurrieren direkt mit den Taxiunternehmen um die Gäste. Das Start-up, das mit Google einen potenten Investor hat, betreibt selbst keine Wagen, sondern agiert als Vermittler, der eigenständigen Fahrern eine technische Plattform bietet. Damit wälzt es die Verantwortung ab: Für die Einhaltung der Bestimmungen sind die Fahrer zuständig. Viele Städte halten dieses Modell für unzulässig.
RideWith ist eine App des Google-Dienstes Waze und startet in Israel: Die Applikation soll Fahrer auf dem Weg zur Arbeit und zurück mit Mitfahrern verbinden. Waze erstellt Routen-Anweisungen auf Grundlage von Informationen der Nutzer über den Verkehrsfluss.
Wer nach einem Kneipenabend nach Hause fahren will, kann natürlich nicht selbst fahren. In anderen Fällen sind Carsharing-Dienste aber durchaus eine Alternative. In den Großstädten wird das Netz an Fahrzeugen immer dichter, so dass Nutzer es nicht weit haben. Gerade an Bahnhöfen ist das Angebot groß.
Bisher ist das Unternehmen weltweit in mehr als 160 Städten und 45 Ländern vertreten – in Deutschland in Hamburg, Berlin, München, Düsseldorf und Frankfurt am Main. Weitere Städte sollen bald folgen. Deutschland ist für die milliardenschwere Firma wegen seiner hohen Bevölkerungsdichte besonders interessant.
3 Kommentare zu "Taxidienst: Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen Uber-Fahrer"
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
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Keine Konkurrenz! ----------- Das ist Protektionismus in Reinkultur. Normalerweise heißt es: Konkurrenz belebt das Geschäft, aber hier gilt das nicht. Hier wird mit allen Mitteln versucht, die ungeliebte Konkurrenz auszuschalten. Da werden schon einmal, wie bei einem Nachbarkeitsstreit, die Gerichte bemüht.
Herr Wolfgang Trantow
Und warum bekämpfen die Taxifahrer nicht Ihre schwarzen Schafe?? Warum von den Taxis immer Abzocke??
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
Keine Konkurrenz!
-----------
Das ist Protektionismus in Reinkultur.
Normalerweise heißt es: Konkurrenz belebt das Geschäft, aber hier gilt das nicht. Hier wird mit allen Mitteln versucht, die ungeliebte Konkurrenz auszuschalten.
Da werden schon einmal, wie bei einem Nachbarkeitsstreit, die Gerichte bemüht.
Und warum bekämpfen die Taxifahrer nicht Ihre schwarzen Schafe?? Warum von den Taxis immer Abzocke??
Ordnungsgeld nach Owig
Mhmmmm
Bundesbereinigungsgesetz 2 Artikel 57 ???