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Thomas Cook Die britische Reisekrankheit

Der Reisekonzern Thomas Cook hat Probleme im britischen Geschäft, nicht zuletzt wegen der „Durchfall-Masche“ einiger Briten. In Deutschland läuft es dank der Pleite von Air Berlin besser.
22.11.2017 - 10:45 Uhr Kommentieren
Der britische Verbraucherschutz belastet die Bilanz des Reisekonzerns Thomas Cook. Quelle: AFP
Verhagelte Bilanz

Der britische Verbraucherschutz belastet die Bilanz des Reisekonzerns Thomas Cook.

(Foto: AFP)

London Des einen Leid, des anderen Freud: Der deutsche Ferienflieger Condor hat offenbar von den Problemen in der europäischen Luftfahrtbranche profitiert. Die Pleite von Air Berlin und der britischen Gesellschaft Monarch habe dazu geführt, dass Reiseveranstalter ihre Kunden lieber mit Condor in den Urlaub schickten, erklärte Peter Fankhauser, der Chef der Condor-Muttergesellschaft Thomas Cook am Mittwoch. Das sei ein Vorteil für Condor. Dieser positive Effekt werde auch in diesem Jahr anhalten, ist sich der Reisemanager sicher. Auch nicht die Tatsache, dass Condor bei dem Poker um die Reste von Air Berlin leer ausging, macht Fankhauser Sorgen.

Zuletzt hatte die Airline-Tochter mit ihren blau-gelb lackierten Flugzeugen dem Mutterkonzern Probleme gemacht. Doch die Zeiten scheinen vorbei: Im vergangenen Geschäftsjahr trug Condor einen großen Teil dazu bei, dass das bereinigte Betriebsergebnis (Ebit) des in London ansässigen Reisekonzerns um acht Prozent auf 330 Millionen Pfund (372 Millionen Euro) stieg.

Der Umsatz legte um neun Prozent zu. Im Winter-Geschäft habe man ein Plus von fünf Prozent verzeichnet, erklärte Fankhauser, vor allem Reiseziele auf den Kanaren und Ägypten seien gefragt gewesen. Auch die ersten Buchungen für den kommenden Sommer seien gut, die Zahl der Buchungen und die Preise lägen über denen des Vorjahres. Reisen in die Türkei und Ägypten würden ebenfalls wieder stärker nachgefragt.

Welche Mythen für Urlauber richtig teuer werden können
Katalogpreise sind verbindlich
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So mancher Urlauber bucht auch heute noch auf klassischem Wege: per Katalog im Reisebüro. Doch auf die gedruckten Preisangaben ist inzwischen kein Verlass mehr. Die Reiseveranstalter können die Preise nachträglich ändern. Auch hier müssen Urlauber nach konkreten Kosten und möglichen Nachlässen fragen. Selbst wenn die Trips länger als vier Monate vor Reisebeginn gebucht werden, können Veranstalter den Preis für Pauschalreisen im Nachhinein erhöhen. Bei Frühbucherangeboten hingegen tritt dieser Fall nur noch selten ein.

Quelle: www.toptarif.de, www.verbraucher.de

(Foto: dpa)
Namensänderungen in den Reisedaten sind kostenfrei
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Sorgfältig sollte sein, wer seine persönlichen Daten bei einer Flugbuchung eingibt. Denn für eine nachträgliche Änderung, zum Beispiel wegen eines Tippfehlers, bitten Fluggesellschaften Verbraucher teilweise kräftig zur Kasse. Bei manchen Airlines können die Reisedaten innerhalb von 24 Stunden kostenfrei geändert werden. Danach werden Anpassungen nur noch kostenpflichtig entgegengenommen. Dabei kann eine Korrektur zwischen 50 und 120 Euro kosten, je nach gebuchtem Tarif.
Für frisch vermählte Paare gilt eine Ausnahme: Wer den Namen des Partners angenommen hat, legt einfach die Heiratsurkunde und den Personalausweis vor. Dann werden die Daten ohne Zusatzkosten geändert. Das gilt auch bei einer Scheidung. Hierfür ist die Scheidungsurkunde notwendig.

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Eine Reiserücktrittsversicherung ist überflüssig
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Ob Last-Minute oder Frühbucher: Muss der Urlaub wegen Krankheit oder Unfall ausfallen, werden Stornierungsgebühren fällig. Diese sind meist gestaffelt: Je kurzfristiger die Reise storniert wird, desto höher sind die Kosten. Je nach Reiseveranstalter belaufen sich die Gebühren auf 50 Prozent oder mehr des Reisepreises. Das gilt auch für individuell zusammengestellte Reisen: Wird die Reise abgesagt, fallen für jeden einzelnen Posten – Hotel, Mietwagen und Flug – entsprechend gestaffelte Stornogebühren an. Bei einem Billigflug können diese unter Umständen bis zu 100 Prozent des Flugpreises betragen. „Wir empfehlen Urlaubern besonders bei teuren Reisen eine Rücktrittsversicherung abzuschließen“, sagt Arnd Schröder vom Vergleichsportal Top Tarif. „Die Versicherer akzeptieren in der Regel nur eine wichtige Ursache wie eine plötzliche schwerwiegende Erkrankung oder einen Unfall. Zudem muss dies meist mit einem ärztlichen Attest belegt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Urlauber vorab genau informieren, wann die Versicherung zahlt und welche Leistungen in den Vertragsbedingungen inbegriffen sind.“

(Foto: dpa)
Bei Diebstahl aus dem Hotelzimmer haftet der Reiseveranstalter
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Werden Wertgegenstände aus einem Hotelzimmer gestohlen, haften in den meisten Fällen weder Reiseveranstalter noch Hotelier. Das gilt auch, wenn die Gegenstände im Zimmersafe oder einem Hotelsafe eingeschlossen waren. Der Diebstahl von Wertgegenständen zählt zum sogenannten „allgemeinen Lebensrisiko“, für das weder Reiseleitung noch Hotelier gerade stehen. Liegen jedoch Umstände vor, die den Diebstahl begünstigt haben, etwa nicht verschließbare Zimmertüren, können Sie eventuell den Veranstalter zur Rechenschaft ziehen. Diese Fälle sind im jeweiligen Landesrecht geregelt.

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Bei Unwetter darf eine Reise immer kostenfrei storniert werden
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Naturkatastrophen wie Hurrikans, Erdbeben oder Überschwemmungen rechtfertigen eine kostenfreie Reisestornierung nur unter bestimmten Umständen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Reiseziel aufgrund von Verwüstungen nicht erreicht werden kann oder eine Gefahrensituation vor Ort herrscht. Sind Ereignisse jedoch zu erwarten, weil es zum Beispiel regelmäßig zu Überschwemmungen in einem bestimmten Gebiet kommt, greift die kostenfreie Stornierung nicht. Höhere Gewalt, also unvorhersehbare Ereignisse wie Vulkanausbrüche, Stürme oder Kriege berechtigen Urlauber allerdings, ihre Reise auch während des Aufenthalts abzubrechen. Eine Reiseabbruch- oder Rücktrittversicherung springt in der Regel nicht ein. In diesem Fall tragen Verbraucher die Reisekosten bis zur Heimreise sowie Hin- und Rückflug. Nur die übrigen Urlaubstage werden vom Reiseveranstalter erstattet.

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Gesetzlich Krankenversicherte sind auch im Ausland versichert
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Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, besitzt automatisch auch eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card/EHIC). Damit haben gesetzlich Krankenversicherte europaweit Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. Das gilt für alle Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversichungsabkommen vereinbart hat. Darunter sind zum Beispiel Island, Israel und die Türkei. Wer aber außerhalb Europas Urlaub macht, braucht eine Auslandskrankenversicherung. Kommt es in den USA oder in Asien zu einer Erkrankung, müssen Urlauber selbst für die Behandlungskosten aufkommen.

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Wer früh bucht, bekommt die besten Rabatte
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Zahlreiche Reiseveranstalter locken mit so genannten Frühbucherrabatten. Was auf den ersten Blick als Schnäppchen erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hingucken jedoch oft als Schmalspurangebot, bei dem eine Reihe zusätzlicher Kosten fällig werden. Vor allzu schnellen Zugriffen sollten Preise und Leistungsumfang von Frühbucherrabatten verglichen werden.

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Aber besonders Spanien steht weiter hoch im Kurs bei vielen Touristen. Im vergangenen Sommer sind nach Aussage von Thomas-Cook-Chef Fankhauser 42 Prozent aller bei seinem Unternehmen gebuchten Reisen dorthin gegangen, deutlich mehr als in den vergangenen Jahren, als im Schnitt nur jeder dritte Thomas-Cook-Touri nach Spanien reiste. Doch nach den Terroranschlägen, dem arabischen Frühling und politischen Unruhen in der Türkei mieden viele Länder wie Tunesien, Ägypten oder eben die Türkei.

Das führte allerdings dazu, dass die Hoteliers in Spanien ihre Preise anzogen und Thomas Cook weniger Gewinn mit diesen Reisen machte, denn der höhere Preis konnte nur zum Teil an den Kunden weitergereicht werden. Gerade im britischen Geschäft seien die Margen deswegen gesunken, sagte Fankhauser, zum ersten Mal seit vier Jahren. Die Bruttomarge insgesamt fiel von 23,4 Prozent auf 22,1 Prozent. Das fanden die Aktionäre gar nicht gut: An der Londoner Börse sackte die Aktie deutlich ab.

Rigoroses Vorgehen gegen betrügerische Briten
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