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Transdev Nahverkehrskonzern will Deutsche Bahn verklagen

Transdev will die Deutsche Bahn auf Schadensersatz in Höhe eines sechsstelligen Betrages verklagen. Der französische Verkehrskonzern wirft dem Unternehmen vor, vertraglich vereinbarte Leistungen nicht zu erfüllen.
23.03.2016 - 19:45 Uhr
Die Schienennetzsparte der Bahn schließt in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus, für Schäden aufzukommen, die den Nahverkehrsbahnen etwa durch Verspätungen aufgrund von Mängeln an der Infrastruktur entstehen. Quelle: dpa
Deutsche-Bahn-Güterzug

Die Schienennetzsparte der Bahn schließt in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus, für Schäden aufzukommen, die den Nahverkehrsbahnen etwa durch Verspätungen aufgrund von Mängeln an der Infrastruktur entstehen.

(Foto: dpa)

Berlin Der französische Nahverkehrskonzern Transdev wirft der Deutschen Bahn vor, vertraglich vereinbarte Leistungen nicht zu erfüllen – und verlangt deshalb Schadensersatz in Höhe eines sechsstelligen Euro-Betrages. Die Klage soll in der kommenden Woche beim Landgericht Augsburg eingereicht werden. „Es ist ein Fehler im System, dass DB Netz ihre vertraglich geschuldete Leistung einfach nicht erbringt und meint, dafür nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden zu können“, sagte Transdev-Deutschland-Chef Christian Schreyer der „Wirtschaftswoche“ (Donnerstag).

Die Schienennetzsparte der Bahn schließe in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus, für Schäden aufzukommen, die den Nahverkehrsbahnen etwa durch Verspätungen aufgrund von Mängeln an der Infrastruktur entstehen. „Transdev strebt zur Frage, ob DB Netz haftbar gemacht werden kann, wenn vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden, ein gerichtliches Grundsatzurteil an“, teilte die deutsche Tochter des Konzerns am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Bundesländer, die den Personenverkehr auf der Schiene bestellen, legen den Nahverkehrsbahnen regelmäßig hohe Vertragsstrafen auf, wenn diese die vereinbarte Pünktlichkeit nicht erreichen.

Die Bahn erklärte, die über die Medien angekündigte Klage rechtlich bewerten zu wollen, sobald sie dem Konzern vorliege. Schon jetzt stehe aber fest, dass es sich bei dem Vorwurf um einen Aspekt handele, „der sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Bestellerorganisation ergibt – nicht aber mit der Bahntochter DB Netz AG“, sagte ein Sprecher. Unabhängig davon leiste die DB Netz AG bereits heute bei Qualitätsproblemen einen finanziellen Ausgleich an die Eisenbahnverkehrsunternehmen. Umgekehrt zahlten die Nahverkehrsunternehmen an die DB Netz AG, wenn etwa durch Fahrzeugstörungen Verspätungen in das System getragen werden.

  • dpa
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