Traubenzucker-Werbung Richter lassen Dextro Energy abblitzen

Der Hersteller Dextro Energy darf nicht für die Vorzüge von Traubenzucker werben.
Luxemburg Der deutsche Hersteller Dextro Energy darf auch künftig nicht mit angeblichen gesundheitlichen Vorzügen von Traubenzucker werben. Der Europäische Gerichtshof wies am Donnerstag eine Klage des Unternehmens ab. Dieses wollte sein Produkt mit Sätzen wie „Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung“ anpreisen. Die EU-Kommission hatte dies aber nicht zugelassen. Deshalb zog die Firma vor Gericht.
Dextro Energy berief sich unter anderem auf eine wissenschaftliche Expertise, die den Nutzen von Traubenzucker für körperliche Betätigung bestätigte. Die Kommission hielt dagegen, die Werbesätze verwirrten Verbraucher. Denn grundsätzlich werde empfohlen, weniger Zucker zu sich zu nehmen.
Schon in der ersten Instanz hatte das EU-Gericht der Kommission Recht gegeben. Dextro Energy legte Rechtsmittel ein und warf der Kommission Ermessensfehler und falsche Gewichtung vor. Der EuGH ließ dies aber nicht gelten.
Dextro Energy reagierte enttäuscht. „Wir sind der Meinung, dass mündige Verbraucher vor wissenschaftlich belegten Tatsachen nicht beschützt werden müssen“, sagte Geschäftsführer Andreas Romankiewicz zu dem Urteil in letzter Instanz.
In einer europäischen Verordnung ist genau festgelegt, welche Art gesundheitsbezogener Angaben Unternehmen verwenden dürfen. Für die Zulassung dieser Werbesprüche ist die EU-Kommission zuständig. Glukose ist dort nicht aufgeführt.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
Es ist für eine deutsche Firma völlig zwecklos, vor dem eugh zu klagen, gegen was auch immer.
Die machen sich einen Spaß daraus, die Klage abzuweisen. Schenkelklopf! Der Vorsitzende ist, was man so hört, derzeit ein Belgier, davor war's ein Grieche....