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Uber-Verbot in Deutschland „Wir mussten bisher noch keine Strafe zahlen“

Das Frankfurter Landgericht hat Uber in Deutschland verboten. Die Fahrdienst-App darf ab sofort nicht mehr in Deutschland Taxifahrten vermitteln. Das Unternehmen macht trotzdem weiter - und profitiert sogar.
02.09.2014 - 17:27 Uhr 4 Kommentare
Die Uber-App auf dem Smartphone: Aggressiver Expansionskurs. Quelle: dpa

Die Uber-App auf dem Smartphone: Aggressiver Expansionskurs.

(Foto: dpa)

Für Bernd G. (Name von der Redaktion geändert) ist alles ganz normal. Der Taxifahrer bringt neben seinem Job Menschen für den Fahrdienst Uber von A nach B. Von dem deutschlandweiten Verbot des Taxidienstes Uber hat er zwar aus dem Radio erfahren, er hält sich aber nicht daran. Die App jedenfalls funktioniert wie immer, deutschlandweit, und schickt ihm neue Kunden.

Dabei ist sie seit dem 25. August in Deutschland per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Frankfurt verboten. Geklagt hatte die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen. Doch Uber hält sich nicht an das Verbot. Uber werde seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen, teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Damit riskiert es saftige Geldstrafen.

Bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld können die Behörden von Uber verlangen – pro Fahrt. Bis es zu der Höchststrafe kommt, werden allerdings in der Regel erstmal wesentlich niedrigere Beträge fällig.

Uber kann sich in jedem Fall hohe Strafen leisten. Erst Anfang Juni sammelte die Firma bei Investoren frisches Kapital in Höhe von 1,2 Milliarden Dollar (880 Millionen Euro) ein.

Uber ist bereits in 205 Städten in 45 Ländern vertreten und macht sich mit seiner aggressiven Expansionsstrategie weltweit wenig Freunde. Auch in Berlin und Hamburg hatte der Fahrdienst bereits Ärger. Erst Mitte August wurde der Dienst in Berlin verboten. In der Hauptstadt wurde das Verbot jedoch zumindest vorübergehend von der Vollstreckung ausgesetzt, nachdem das Unternehmen Widerspruch eingelegt hatte. In der Zwischenzeit war Uber illegal unterwegs - offenbar ohne Konsequenzen. „Wir mussten bisher noch keine Strafe zahlen“, sagte Uber-Westeuropa-Chef Pierre-Dimitri Gore-Coty im Gespräch mit Handelsblatt Online.

Auch im Fall des Landgerichts Frankfurt kann Uber nun Widerspruch einlegen. Das Unternehmen sei gerade dabei, eben das zu tun, sagt Gore-Coty.

Taxialternative oder Mitfahrgelegenheit?
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4 Kommentare zu "Uber-Verbot in Deutschland : „Wir mussten bisher noch keine Strafe zahlen“"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Die Schaffung extremen Reichtums liegt aber eher an der Struktur des zinsbasierten Geldsystems und der Käuflichkeit der politischen Klasse und damit auch des Rechts.

    Eine Idee wie Uber könnte gerne seinen Erfinder reich werden lassen, wenn sie der Bevölkerung nutzt. Und die Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten gegen Bezahlung nutzt sowohl Fahrern als auch Passagieren. Die Fallstricke gründen auf unserer überbürokratisierten Welt. Wer 10 Kilometer mit dem Fahrrad fährt hat ein gewisses Unfallrisiko, wer auf der gleichen Strecke den Uber-Service nutzt muss aber gegen alle Eventualitäten abgesichert sein. Verstehe ich nicht.

  • Uber ist wie jedes andere Internetunternehmen strukturiert:

    Prinzip 1: übernimm keine Verantwortung für alles was nach Vermittlung passiert
    Prinzip 2: übernimm volle Verantwortung für deine astronomischen Gewinne
    Prinzip 3: ingnoriere Grundrecht und Gesetze etc.

    Wenn der G
    Esetzgeber nicht eingreift und besteuert bzw. Rechtsverstösse effektiv bestrafft wird die Internetialisierung der Wirtschaft wenige Superreichenschaffen und die Mittelschicht ausradieren.

    PS: Ich bin kein Fan dieser miesmutigen kriminell fahrenden rücksichtslosen Subjekte die sich sehr oft in Taxis auf den Strassen tummeln. Hier wäre eine gezielte Überwachung und Ahndung von Verkehrsgefährdungen und sonsttigem Fehlverhalten im Strassenverkehr sicher auch sinnvoll. Die Einhaltung der Strassenverkehrsordnung - vor allem in Stadten und auf Autobahnen - ist heute genau so überfällig wie die Einhaltung der Personenbeförderungsgesetze es per se sind. Personenbeförderung sollte schon hohen Standards geügen.

  • Es geht doch allein um Einnahmen aus Steuern und Lizenzen sowie Einflussnahme. Die Unfallgefahr im durchschnittlichen PKW ist sicher geringer als in ständig aggressiv fahrenden, drängelnden Taxen.

    Was hat denn ein "ausgebildeter" Taxifahrer einem normalen Autofahrer voraus? Früher war das mal die Ortskenntnis, aber die hat sich mit der Verbreitung von Navigationsgeräten weitestgehend erledigt. Wozu also die happigen Preise bezahlen?

  • UBER hat noch keine Strafen bezahlt...
    Klar, diese Strafen zahlen ja die einzelnen Fahrer, die ohne Genehmigung / Lizenz unterwegs sind und bei Kontrollen erwischt werden.
    Ob dann UBER hilft??
    Es geht hier nicht um 10 Euro für falsches Parken, Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz sind um einiges teurer. Weil, hier geht es ja auch u.a. um die Sicherheit/ Gesundheit der Fahrgäste.
    Ich bin mal gespannt, ob UBER noch Fahrer findet, wenn diese regelmäßig Strafen zahlen sollten.
    Leider sind in Deutschland Gesetze und deren konsequente Kontrolle/Durchsetzung zwei verschiedene Seiten, was UBER natürlich ermutigt mit solchen "WILD WEST" Methoden geltende Gesetze zu unterlaufen.
    Ich bin gespannt, wie das weitergeht....

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