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Unister-Insolvenz Vorsicht bei Flugschnäppchen!

Müssen Urlauber, die bei Ab-in-den-Urlaub oder Fluege.de gebucht haben, doch Konsequenzen fürchten? Anders als behauptet, könnte die Unister-Pleite auch die Reiseportale betreffen – und zu Problemen beim Einchecken führen.
19.07.2016 - 17:56 Uhr Kommentieren
Von der Unister-Insolvenz sind wohl auch Urlauber betroffen. Quelle: Imago
Internetportal fluege,de

Von der Unister-Insolvenz sind wohl auch Urlauber betroffen.

(Foto: Imago)

Düsseldorf Die angeblichen Experten wussten es schon wenige Stunden nach dem Insolvenzantrag der Leipziger Internetholding Unister: Wer bei den Reisetöchtern Ab-in-den-Urlaub oder Fluege.de bucht, habe nichts zu befürchten, hieß es am Montag unter Verbraucherschützern. Die Internetportale seien zum einen von dem Insolvenzantrag nicht betroffen, zum anderen lediglich als Vermittler tätig. Kundengelder gingen – nach Abzug einer Provision – direkt an die Reiseveranstalter und seien somit vor möglichen Folgen der Unister-Insolvenz sicher.

Die Freude war voreilig, wie das Handelsblatt bei Reiseveranstaltern erfuhr. Riskant nämlich wird es im Fall einer Folgeinsolvenz bei den Töchtern Ab-in-den-Urlaub oder Fluege.de, und die mag man in Kreisen des vorläufigen Insolvenzverwalters Lucas Flöther längst nicht mehr ausschließen. Kommt es dazu, dürften Käufer von Flugschnäppchen beim Einchecken Probleme bekommen.

Wie ein Sprecher der Unister-Reisesparte auf Anfrage bestätigte, stammt ein Teil der angebotenen Flugtickets aus dem sogenannten „Graumarkt“. Er versorgt sich aus übrig gebliebenen Restplätzen der Reiseveranstalter, die teils mit erheblichen Preisabschlägen weitergereicht werden an Schnäppchenbörsen wie Fluege.de. In der Vergangenheit führte das dazu, dass etwa Condor-Flüge, die deutschlandweit zum Einheitspreis in den Verkauf gingen, auf einigen Discountseiten deutlich günstiger auftauchten.

Solche Deals könnten Unister-Buchern nun zum Verhängnis werden. Dann nämlich, wenn die kassierten Kundengelder für Graumarkt-Tickets noch nicht an die ursprünglichen Reisegesellschaften weitergeleitet wurden. „Inhaber solcher Flugkarten müssten dann damit rechnen, nicht abgefertigt zu werden“, heißt es bei einer großen deutschen Reisegesellschaft. Ob ein Ticket direkt vom Reiseveranstalter oder auf Rechnung einer Unister-Tochter verkauft wurde, ließe sich vom Urlauber zudem schwer erkennen.

Bitter dabei: „Nur-Flug“-Kunden fallen in eine juristische Lücke. Anders als Pauschalreisen aus Flug und Hotel, die Unister ebenfalls auf seinen Internetseiten vermittelt und mit der Unternehmenstochter Urlaubstours zum Teil selbst zusammenstellt, sind Einzelleistungen nicht per Sicherungsschein vor Insolvenzfolgen geschützt.

Auf die Frage, ob auch Urlaubskunden Opfer der Unister-Pleite werden könnten, wollte sich ein Sprecher des Insolvenzverwalters nicht äußern. Man sei noch dabei, sich eine Übersicht zu verschaffen.

Am Montag hatten die Gesellschafter beim Amtsgericht Leipzig das Insolvenzverfahren beantragt, nur vier Tage nach dem tödlichen Flugzeugabsturz der Mitgesellschafter Thomas Wagner, 38, und Oliver Schilling, 39, in Slowenien.

Den Insolvenzgrund nannte der eingesetzte Verwalter nicht, jedoch war das Unternehmen seit langem überschuldet. Die übrig gebliebenen Gesellschafter Sebastian Gantzckow (18 Prozent), Daniel Kirchhoff (16,9 Prozent), Christian Schilling (10,33 Prozent) und Opus Vermögensverwaltung (5 Prozent) hätten sich nach dem Tod von Alleingeschäftsführer Thomas Wagner (39,43 Prozent) nicht auf einen Nachfolger geeinigt. Offenbar erschien ihnen auch das Haftungsrisiko zu hoch, selbst die Führung zu übernehmen. Deshalb habe man sich um einen Insolvenzverwalter bemüht, sagte dessen Sprecher.

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