Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Urteil zu Streikschäden Eine wirklich unerträgliche Situation

Die Gewerkschaft der Fluglotsen muss keinen Schadenersatz für Flugausfälle leisten. Das ist richtig. Nicht richtig ist aber, dass die Politik das heikle Thema Streiks allein den Arbeitsgerichten überlässt. Ein Kommentar.
25.08.2015 - 15:55 Uhr Kommentieren
Für ihre Streiks muss die Gewerkschaft betroffenen Airlines keinen Schadenersatz leisten. Quelle: dpa
Fluglotsen

Für ihre Streiks muss die Gewerkschaft betroffenen Airlines keinen Schadenersatz leisten.

(Foto: dpa)

Frankfurt Nichts anderes war erwartet worden. Auch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist der Ansicht, dass Gewerkschaften für Schäden, die ein Streik bei unbeteiligten Dritten verursacht, keinen Schadenersatz leisten müssen. Es ist ein Grundsatzurteil der höchsten Instanz in Deutschland. Entsprechend laut dürften die Sektkorken bei den Gewerkschaften am Dienstag geknallt haben.

Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) muss für die Folgen von Lotsenstreiks keinen Schadenersatz in Millionenhöhe an mehrere Airlines zahlen. Nach Ansicht der Richter können Gewerkschaften von nicht bestreikten Unternehmen in der Regel nicht für Folgekosten – beispielsweise durch ausgefallene Flüge – haftbar gemacht werden. Gegen die GdF hatten nach Arbeitskämpfen 2009 in Stuttgart und 2011 bundesweit insgesamt fünf Fluggesellschaften auf Schadenersatz in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro geklagt. Mit ihrer Forderung waren sie auch bei den Vorinstanzen in Hessen gescheitert.

Der Autor ist Redakteur im Ressort Unternehmen & Märkte. Quelle: Pablo Castagnola
Jens Koenen

Der Autor ist Redakteur im Ressort Unternehmen & Märkte.

(Foto: Pablo Castagnola)

Und das zu Recht. Sicherlich wird der Richterspruch einmal mehr jene Kritiker munitionieren, die den deutschen Arbeitsrichtern schon lange eine allzu deutliche Parteinahme für die Arbeitnehmerseite vorwerfen. Doch in diesem Fall ist ein solcher Vorwurf schlicht falsch. Hätte das Gericht in Erfurt anders entschieden, hätte das einen massiven Eingriff in das deutsche Arbeitskampfrecht bedeutet.

In vielen Arbeitskämpfen sind Dritte betroffen. Das gilt vor allem für den Dienstleistungssektor, der für Dritte Services übernimmt. Fast zwingend ist hier der Kunde, der diese Dienstleistung in Anspruch nimmt, der Haupt-Leidtragende eines Ausstands. Das gilt für die Eltern der Kinder in Kitas ebenso wie für den Bahnfahrer oder den Fluggast. Ein von der höchsten richterlichen Instanz grundsätzlich festgelegter Schadenersatzanspruch dieser Dritten gegenüber der jeweiligen Gewerkschaft hätte das finanzielle Risiko eines jeden Streikaufrufs enorm erhöht.

Zwar würde ein solches Risiko für die Gewerkschaften dadurch reduziert, weil Dritte einen Schaden nur dann geltend machen können, wenn der Streik zuvor per Gericht als rechtswidrig eingestuft wurde. Dennoch würde schon die potentielle Gefahr, am Ende Millionen Euro an Dritte zahlen zu müssen, gerade kleinen Gewerkschaften eine Entscheidung für einen Streik nahezu unmöglich machen.

Wir mögen auf die Fluglotsen, Piloten Stewardessen Lokführer noch so sehr schimpfen – Fakt ist nun mal, dass wir die so genannte Koalitionsfreiheit haben, die solche Spartengewerkschaften rechtlich schützen. Und rechtlich abgesichert ist nun mal auch, dass ein Streik zum Waffenarsenal einer Gewerkschaft gehört, ja gehören muss.

Das ändert freilich nichts daran, dass beim Thema Streik in Betrieben der kritischen Infrastruktur dringender Handlungsbedarf besteht. Die Waffe des Streiks wurde hier zuletzt allzu schnell gezogen, die massiven Folgen für unbeteiligte Dritte von den Gewerkschaftsfunktionären allzu gerne dazu genutzt, um der eigenen Forderung Nachdruck zu verleihen. Das gilt nicht nur für die so vielfach beschimpften Spartengewerkschaften in Verkehrsunternehmen, es gilt ebenso für Verdi etwa beim Kita-Streik.

Wir brauchen für diese Betriebe neue Regeln des Arbeitskampfes. Dessen zentrales Element ist die Waffengleichheit für beide Tarifpartner. Diese Gleichheit ist nicht mehr gegeben. Wiederherstellen kann sie nur der  Gesetzgeber. Die Politik muss sich des Themas endlich ernsthaft annehmen.  Der Versuch, mit einem halbgaren und wahrscheinlich verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetz die Tarifeinheit herzustellen, ist untauglich. Auch das ist eine Erkenntnis des Richterspruchs von Dienstag.    

Startseite
0 Kommentare zu "Urteil zu Streikschäden: Eine wirklich unerträgliche Situation"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%