Verbot von Wilkinsons Billigklingen Wenn das Patentrecht den Verbrauchern schadet
Wilkinson muss Klingen zurückrufen
Düsseldorf Der Rasierer ist billig, die Ersatzklingen sind teuer. Der Drucker wird fast verschenkt, dafür kosten die Tintenpatronen ein Vermögen. Viele Verbraucher kennen diesen Verkaufstrick der Hersteller und ärgern sich darüber. Doch haben die Markenhersteller oft das Recht auf ihrer Seite. Mithilfe des Patentrechts können sie neuentwickelte Produkte 20 Jahre lang vor billigerer Konkurrenz schützen.
Auch im Rasiererstreit zwischen den Marktführern Wilkinson und Gillette untersagte das Landgericht Düsseldorf am Dienstag Wilkinson und dem Mutterkonzern Edgewell im Eilverfahren, preisgünstige Ersatzklingen für den verbreiteten Nassrasierer „Mach3“ des Konkurrenten zu vertreiben. Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, sagte Richter Carsten Haase.
Wilkinson hatte die Nachahmerklingen im Frühjahr auf den Markt gebracht - zur Freude vieler Verbraucher. Denn die Klingen wurden laut Gericht in fünf Drogeriemarktketten als Eigenmarken zu Preisen verkauft, die rund 30 Prozent unter dem Niveau des Originals lagen.
Der Konkurrent Gillette, der bislang ein Monopol auf die Ersatzklingen hatte, wollte sich das jedoch nicht gefallen lassen. Er beantragte vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Wilkinson und dessen Mutterkonzern. Und er bekam sie.
Für den Wirtschaftsprofessor Michael Stephan von der Universität Marburg sind derartige Prozesse ein Beweis dafür, dass das Patentrecht in den vergangenen Jahren immer mehr von einem defensiven Schutzschild zu einer strategischen Waffe im Wettbewerb geworden ist. Selbst vergleichsweise simple Produkte wie Nassrasierer würden inzwischen von einem regelrechten „Patentdickicht“ umgeben.
Allein für den „Mach3 Turbo“ habe Gillette 35 Patente angemeldet, berichtet der Wissenschaftler. Das reiche von der Schnittstelle für die Verbindung zwischen Klinge und Schaft über den Neigungswinkel der Klingen bis zur Verpackung. Die Unternehmen versuchten so, starke Schutzschilde für die eigenen Produkte aufzubauen.
Opfer dieser Praxis könne leicht der Verbraucher werden, wenn er nicht aufpasst, warnt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Düsseldorf. Denn habe man erst einmal ein auf den ersten Blick preisgünstiges Gerät gekauft, so sei man an den Hersteller gebunden - und der lasse sich dies oft „tüchtig bezahlen“. Es sei deshalb wichtig, schon beim Kauf die Folgekosten zu prüfen.
Das Düsseldorfer Urteil verbietet Wilkinson den weiteren Vertrieb der Nachahmerklingen. Noch vorhandene Vorräte muss Wilkinson laut Urteil einem Gerichtsvollzieher übergeben, bis über eine mögliche Vernichtung entschieden ist.
Eine Sprecherin des Gillette-Mutterkonzerns Procter & Gamble zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Das Unternehmen habe hart gearbeitet, um eine „der besten Rasierertechnologien der Welt“ zu entwickeln. „Wir nehmen es nicht hin, dass Wettbewerber unsere Patente ohne unsere Genehmigung nutzen.“
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Wilkinson und Edgewell kündigten bereits Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf an. Edgewell Manager Max Chambers sagte, das Unternehmen habe einen vorläufigen Rückschlag erlitten, kämpfe aber weiter für mehr Wettbewerb im Interesse der Verbraucher. Er sei zuversichtlich, in diesem Rechtsstreit „am Ende erfolgreich“ zu sein.
Doch selbst wenn Wilkinson den Verkauf der Nachahmerprodukte zunächst einstellen müsste, können „Mach3“-Besitzer hoffen, schon in absehbarer Zeit wieder billigere Klingen zu bekommen. Denn das umstrittene Patent läuft im Februar 2018 aus.
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Das ist das Dilemma mit den "Verbraucherschützern". Sie schützen nicht nur, da wird auch Politik betrieben. Wenn man selber vom Staat alimentiert wird, kann man vielleicht auch nicht verstehen, dass und wie Unternehmen ihr Geld verdienen müssen.
Zunächst einmal schützt das Patentrecht umfangreiche Investitionen von Unternehmen in die Entwicklung und Vermarktung von Innovationen. Wäre diese Sachverhalt nicht gegeben, würden derartige Innovationen ausbleiben. Und falls man nicht der völligen Entsagung frönt, so kommt man zu dem Schluss: dass Patentrecht schützt eigentlich die Interessen der Verbraucher, nämlich bessre Produkte zu bekommen.
Nun gibt es natürlich immer die Idee, das Unternehmen zuviel Geld verdienen wenn sie denn mal einen grossen Wurf gelandet haben. Blödsinn. Das ist der Lohn für das Risiko und die Investition und erlaubt auch die nicht unerheblichen Misserfolge zu verdauen.
Natürlich, es gibt immer Unternehmen die ohne jedes unternehmerisches Risiko, und eine signifikante Investition, sehr ähnliche Produkte anbieten können. Trittbrettfahrer, nicht mehr und nicht weniger. Die von der Tatsache leben, dass andere Unternehmen in Vorleistung treten. Ohne Patentrecht würden diese Unternehmen nicht in Vorleisting treten und Nachahmer müssten ihr Geschäftsmodell ändern. Und nochmals: Verbraucher hätten die Auswahl unter minderwertigeren Produkten.
Verbraucherschützer scheinen hier die Meinung zu vertreten, geringere Preise für hochwertige Waren wären bedingungslos richtig -- inbesondere wenn (grosse) Unternehmen daran Geld verdienen. Das ist Mumpitz. Hochwertige Waren dürfen mehr kosten, unternehmerisches Risiko darf sich lohnen -- und Verbraucher müssen auch keinen Mach3 kaufen. Das ist ja nun kein alternativloses Produkt und so braucht der Verbraucher auch keinen weiteren Schutz. Er hat die Wahl.