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Verbot von Wilkinsons Billigklingen Wenn das Patentrecht den Verbrauchern schadet

Gillette jubelt: Das Landgericht Düsseldorf untersagt Wilkinson, Billig-Klingen für den Rasierer „Mach 3“ anzubieten. Verbraucherschützer warnen: Das Patentrecht richtet sich immer öfter gegen Konsumenten.
18.07.2017 Update: 18.07.2017 - 15:06 Uhr 2 Kommentare

Wilkinson muss Klingen zurückrufen

Düsseldorf Der Rasierer ist billig, die Ersatzklingen sind teuer. Der Drucker wird fast verschenkt, dafür kosten die Tintenpatronen ein Vermögen. Viele Verbraucher kennen diesen Verkaufstrick der Hersteller und ärgern sich darüber. Doch haben die Markenhersteller oft das Recht auf ihrer Seite. Mithilfe des Patentrechts können sie neuentwickelte Produkte 20 Jahre lang vor billigerer Konkurrenz schützen.

Auch im Rasiererstreit zwischen den Marktführern Wilkinson und Gillette untersagte das Landgericht Düsseldorf am Dienstag Wilkinson und dem Mutterkonzern Edgewell im Eilverfahren, preisgünstige Ersatzklingen für den verbreiteten Nassrasierer „Mach3“ des Konkurrenten zu vertreiben. Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, sagte Richter Carsten Haase.

Wilkinson hatte die Nachahmerklingen im Frühjahr auf den Markt gebracht - zur Freude vieler Verbraucher. Denn die Klingen wurden laut Gericht in fünf Drogeriemarktketten als Eigenmarken zu Preisen verkauft, die rund 30 Prozent unter dem Niveau des Originals lagen.

Diese Konzerne versorgen die Welt
Platz 41 – Henkel
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Die Unternehmensberatung OC&C Strategy Consultants hat erneut die größten Konsumgüterhersteller der Welt ermittelt. Als einziges deutsches Unternehmen unter den Top 50 bleibt der Persil-Hersteller Henkel wie im Vorjahr auf dem 41. Rang – mit einem Umsatz von fast 10 Milliarden US-Dollar.

Quelle: OC&C

(Foto: dpa)
Platz 10 – L'Oréal
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L’Oréal ist der weltgrößte Kosmetikkonzern. Die Franzosen überzeugen mit zahlreichen starken Marken.

(Foto: Reuters)
Platz 9 – Mondelez
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Mondelez ist eine Abspaltung von Kraft Foods. Er bündelt das weltweite Snackgeschäft, außerdem die Kaffee-Aktivitäten. Das macht den Konzern zum Konkurrenten von Nestlé. Allerdings werden die Kaffeemarken rund um Jacobs unter der Führung der deutschen Industriellen-Familie Reimann mit dem niederländischen Konzern DE Master Blenders verbunden.

(Foto: ap)
Platz 8 – Tyson Foods
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Tyson Foods ist in den USA bekannt. Der Konzern gehört zu den weltgrößten Fleischverarbeitern. 2015 machte Tyson einen Umsatz von 41,4 Milliarden Dollar.

(Foto: Reuters)
Platz 7 – AB Inbev
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Der Bierbrauer AB Inbev ist durch viele Übernahmen zum Weltspieler geworden. Er treibt die Konsolidierung der Branche voran – und fusioniert derzeit mit dem größten Rivalen SAB Miller. In Deutschland ist er mit Marken wie Beck’s, Corona und Lübzer vertreten.

(Foto: Reuters)
Platz 6 – Coca Cola
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Coca-Cola liegt deutlich hinter Pepsi. Denn anders als der Rivale hat der Konzern aus Atlanta kein großes Snackgeschäft. Dafür hat er zuletzt bei Verbrauchern Sympathien mit seiner Kampagne, Namen auf Dosen und Flaschen zu schreiben, gewonnen – und mit Innovationen wie Kokoswasser und Coke Life mit Stevia.

(Foto: dapd)
Platz 5 – JBS
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JBS ist eher unbekannt in Europa. Dabei gehört der brasilianische Fleischproduzent zu den ganz großen Konzernen der Konsumgüterbranche mit 47,9 Milliarden Dollar Umsatz.

(Foto: dpa)

Der Konkurrent Gillette, der bislang ein Monopol auf die Ersatzklingen hatte, wollte sich das jedoch nicht gefallen lassen. Er beantragte vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Wilkinson und dessen Mutterkonzern. Und er bekam sie.

Für den Wirtschaftsprofessor Michael Stephan von der Universität Marburg sind derartige Prozesse ein Beweis dafür, dass das Patentrecht in den vergangenen Jahren immer mehr von einem defensiven Schutzschild zu einer strategischen Waffe im Wettbewerb geworden ist. Selbst vergleichsweise simple Produkte wie Nassrasierer würden inzwischen von einem regelrechten „Patentdickicht“ umgeben.

Allein für den „Mach3 Turbo“ habe Gillette 35 Patente angemeldet, berichtet der Wissenschaftler. Das reiche von der Schnittstelle für die Verbindung zwischen Klinge und Schaft über den Neigungswinkel der Klingen bis zur Verpackung. Die Unternehmen versuchten so, starke Schutzschilde für die eigenen Produkte aufzubauen.

Opfer dieser Praxis könne leicht der Verbraucher werden, wenn er nicht aufpasst, warnt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Düsseldorf. Denn habe man erst einmal ein auf den ersten Blick preisgünstiges Gerät gekauft, so sei man an den Hersteller gebunden - und der lasse sich dies oft „tüchtig bezahlen“. Es sei deshalb wichtig, schon beim Kauf die Folgekosten zu prüfen.

Das Düsseldorfer Urteil verbietet Wilkinson den weiteren Vertrieb der Nachahmerklingen. Noch vorhandene Vorräte muss Wilkinson laut Urteil einem Gerichtsvollzieher übergeben, bis über eine mögliche Vernichtung entschieden ist.

Eine Sprecherin des Gillette-Mutterkonzerns Procter & Gamble zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Das Unternehmen habe hart gearbeitet, um eine „der besten Rasierertechnologien der Welt“ zu entwickeln. „Wir nehmen es nicht hin, dass Wettbewerber unsere Patente ohne unsere Genehmigung nutzen.“

Wofür die Europäer am meisten ausgeben
Platz 10: Hosen (Damen)
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Mode geht immer: Im Jahr 2016 liegt der Umsatz mit Hosen und Jeans aus dem Bereich Damenbekleidung in Europa bei insgesamt 30,7 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Die Herren kommen nur auf einen Umsatz von 26,6 Milliarden Euro.

Quelle: statista.com. Die Rangfolge beruht auf den Daten des Statista Consumer Market Outlook und zeigt die Anteile der wichtigsten Produktkategorien am gesamteuropäischen Inlandsangebot von Fast Moving Consumer Goods und Bekleidung.

(Foto: dpa)
Platz 9: T-Shirts und Unterhemden
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Laut der Studie lassen sich die Männer und Frauen aus Europa T-Shirts und Unterhemden jährlich um die 32,4 Milliarden Euro kosten. Der Wachstum in diesem Markt fällt allerdings zurück.

(Foto: dpa)
Platz 8: Brot
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Deutsches Brot ist weltweit beliebt, seit 2011 befindet es sich auf dem Weg, zum Weltkulturerbe der Unesco zu werden. Europaweit wird in 2016 Brot in einem Gesamtwert von 34,6 Milliarden Euro gekauft.

(Foto: dpa)
Platz 7: Tafelwein
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Laut Statista wurden im vergangenen Jahr allein in Italien rund 20,5 Millionen Hektoliter Wein getrunken. In Europa wird in diesem Jahr Wein im Gesamtwert von 38,9 Milliarden Euro gekauft. Außerdem auf Platz sieben: Lederschuhe.

(Foto: dpa)
Platz 6: Käse
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Käse oder Wurst? Die Europäer mögen lieber das Milcherzeugnis. 39,2 Milliarden Euro geben sie dafür im Jahr 2016 aus, für Wurst nur 31 Milliarden.

(Foto: dpa)
Platz 5: Aufschnitt, Braten und Fleischwaren
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Dafür schlagen sie beim Fleisch zu: 46,7 Milliarden Euro beträgt der Umsatz in diesem Bereich (ohne Wurstwaren, Schinken und Speck).

(Foto: dpa)
Platz 4: salzige und süße Kuchen und Gebäcke
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Nach herzhaft kommt süß – oder in diesem Fall davor, denn Kuchen und Gebäck schaffen es auf Platz 4. 48,8 Milliarden Euro geben die Europäer für die Leckereien aus.

(Foto: dpa)

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Wilkinson und Edgewell kündigten bereits Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf an. Edgewell Manager Max Chambers sagte, das Unternehmen habe einen vorläufigen Rückschlag erlitten, kämpfe aber weiter für mehr Wettbewerb im Interesse der Verbraucher. Er sei zuversichtlich, in diesem Rechtsstreit „am Ende erfolgreich“ zu sein.

Doch selbst wenn Wilkinson den Verkauf der Nachahmerprodukte zunächst einstellen müsste, können „Mach3“-Besitzer hoffen, schon in absehbarer Zeit wieder billigere Klingen zu bekommen. Denn das umstrittene Patent läuft im Februar 2018 aus.

  • dpa
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2 Kommentare zu "Verbot von Wilkinsons Billigklingen: Wenn das Patentrecht den Verbrauchern schadet"

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  • Das ist das Dilemma mit den "Verbraucherschützern". Sie schützen nicht nur, da wird auch Politik betrieben. Wenn man selber vom Staat alimentiert wird, kann man vielleicht auch nicht verstehen, dass und wie Unternehmen ihr Geld verdienen müssen.

  • Zunächst einmal schützt das Patentrecht umfangreiche Investitionen von Unternehmen in die Entwicklung und Vermarktung von Innovationen. Wäre diese Sachverhalt nicht gegeben, würden derartige Innovationen ausbleiben. Und falls man nicht der völligen Entsagung frönt, so kommt man zu dem Schluss: dass Patentrecht schützt eigentlich die Interessen der Verbraucher, nämlich bessre Produkte zu bekommen.
    Nun gibt es natürlich immer die Idee, das Unternehmen zuviel Geld verdienen wenn sie denn mal einen grossen Wurf gelandet haben. Blödsinn. Das ist der Lohn für das Risiko und die Investition und erlaubt auch die nicht unerheblichen Misserfolge zu verdauen.
    Natürlich, es gibt immer Unternehmen die ohne jedes unternehmerisches Risiko, und eine signifikante Investition, sehr ähnliche Produkte anbieten können. Trittbrettfahrer, nicht mehr und nicht weniger. Die von der Tatsache leben, dass andere Unternehmen in Vorleistung treten. Ohne Patentrecht würden diese Unternehmen nicht in Vorleisting treten und Nachahmer müssten ihr Geschäftsmodell ändern. Und nochmals: Verbraucher hätten die Auswahl unter minderwertigeren Produkten.
    Verbraucherschützer scheinen hier die Meinung zu vertreten, geringere Preise für hochwertige Waren wären bedingungslos richtig -- inbesondere wenn (grosse) Unternehmen daran Geld verdienen. Das ist Mumpitz. Hochwertige Waren dürfen mehr kosten, unternehmerisches Risiko darf sich lohnen -- und Verbraucher müssen auch keinen Mach3 kaufen. Das ist ja nun kein alternativloses Produkt und so braucht der Verbraucher auch keinen weiteren Schutz. Er hat die Wahl.

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