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Verpackungsstreit „Capri-Sonne“-Beutel soll vor Gericht

Ist der Capri-Sonne-Trinkbeutel einzigartig und schützenswert? Das befand ein Gericht. Capri-Sonne-Konkurrent Riha Wesergold sieht das anders – und trägt den Streit zum Oberlandesgericht.
07.02.2014 - 11:48 Uhr 1 Kommentar
Der Capri-Sonne-Getränkebeutel: Der Streit um die Einzigartigkeit des Beutels geht in die nächste Runde. Quelle: dpa - picture-alliance

Der Capri-Sonne-Getränkebeutel: Der Streit um die Einzigartigkeit des Beutels geht in die nächste Runde.

(Foto: dpa - picture-alliance)

Braunschweig/Rinteln Ist die charakteristische Form der Capri-Sonne-Trinkbeutel einzigartig und schützenswert? Oder dürfen auch andere Firmen ähnliche Beutel für Getränke nutzen? Diese Fragen beschäftigen weiter die Justiz. Der Capri-Sonne-Konkurrent Riha Wesergold aus Rinteln bei Hameln will seine Ende 2013 im Landgericht Braunschweig kassierte Niederlage nicht hinnehmen.

Riha hat nach Angaben einer Firmensprecherin Berufung am Oberlandesgericht (OLG) eingelegt. Damit geht der Streit nun weiter. Ob es zu einer mündlichen Verhandlung am OLG kommt, dürfte nach Angaben eines Gerichtssprechers erst im Sommer feststehen.

Das Landgericht Braunschweig hatte im vergangenen Jahr argumentiert, dass der Capri-Sonne-Produzent SiSi-Werke aus Eppelheim in Baden-Württemberg mit den selbststehenden Beuteln eine Sonderstellung erlangt habe. Die Bekanntheit von Capri-Sonne beruhe vor allem auf der besonderen Gestaltung der Getränkeverpackung.

  • dpa
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1 Kommentar zu "Verpackungsstreit: „Capri-Sonne“-Beutel soll vor Gericht"

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  • SchützensWERT ist da ohnehin nichts. Das Zeug kann man doch keinem Esel in's Ohr schütten!

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