Neckermann gab Mitte Juli bekannt, den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu wollen - obwohl der Eigentümer dem Unternehmen weitere Zuschüsse für die Sanierung verweigert. Grundsätzlich gilt deswegen nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen (VZS): Wer bestellt hat, muss auch beliefert werden. Bei endgültiger Eröffnung einer Insolvenz sollten aber Ansprüche aus Anzahlungen oder etwa Gutscheinen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
Laut VZS gehen An- und Vorauszahlungen bei einer Insolvenz im schlimmsten Fall in die Konkursmasse über. Der Insolvenzverwalter kann aber entscheiden, ob solche teilweise erfüllten Geschäfte noch abgewickelt werden. Lehnt der Insolvenzverwalter dies jedoch ab, besteht für Verbraucher nur die Hoffnung, aus der Konkursmasse befriedigt zu werden. Verbraucher sind jedoch nachrangige Gläubiger. Die Chancen sind deswegen allgemein schlecht. Verbraucher, die Waren auf Raten gekauft haben, müssen weiter zahlen. Auch auf Rechnung erworbene Ware muss bei Erhalt gezahlt werden.
Grundsätzlich sind Verbraucher beim Kauf eines Produkts für zwei Jahre durch die gesetzliche Gewährleistung gegen Sachmängel geschützt. Dieser Anspruch gilt gegenüber dem Händler - also Neckermann - trotz Insolvenz. Die Pflicht erlischt laut VZS erst, wenn die Firma endgültig ihren Geschäftsbetrieb aufgibt. Gegebenenfalls kann auch während einer Insolvenz damit gerechnet werden, dass Fehler an Produkten behoben werden. Allerdings ist die Lage bei Insolvenzen von Firmen häufig unübersichtlich. Auch mit Gewährleistungsansprüchen stehen Kunden bei einer endgültigen Insolvenz ganz am Ende der Schlange der Gläubiger.
Ja. Denn hier handelt es sich um einen Haftungsanspruch, den der Verbraucher gegenüber dem Hersteller eines Produkts hat - also nicht gegenüber dem Händler Neckermann. Hersteller geben Garantien für ihre Waren teils für viele Jahre über die gesetzliche Gewährleistung hinaus ab. Dadurch wollen sie das Vertrauen der Kunden in ihre Produkte stärken. Dieses Versprechen bleibt von der Insolvenz Neckermanns und seiner ungewissen Zukunft unberührt.
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Macht doch alles nichts. Unsere europäischen "Partner" hauen uns schon raus! (Sarkasmus aus)
Die bei der BA gemeldeten offenen Stelle sollte man lieber unerwähnt lassen. Davon existiert mit Sicherheit nur ein Bruchteil. Da tummeln sich nämlich massenhaft Personalvermittler. Und die stellen in die Jobbörse ein, was ihnen gerade so in den Sinn kommt bzw. was aus deren Sicht Sinn macht. Da wird dann das "Angebot" abgerundet damit ein blindes Huhn auch mal ein Korn findet. Die spielen damit Personal-Roulette. Das System kennt man auch bei Immobilien.