Die Lufthansa steuert auf den nächsten Streik zu. Seit zwei Jahren kann sich der Luftverkehrskonzern mit seinen Piloten nicht auf einen neuen Gehaltstarif einigen. Das Ergebnis der Urabstimmung wird am 21. März bekanntgegeben. Für zusätzlichen Zündstoff sorgt der Umstand, dass Lufthansa zum Jahresende sowohl die betriebliche Altersversorgung als auch die sogenannte Übergangsversorgung für das fliegende Personal gekündigt hat. Die Pilotengewerkschaft „Vereinigung Cockpit“ (VC) sprach in diesem Zusammenhang von einer „Kriegserklärung“. Die Konfliktfelder im Einzelnen.
Die Piloten gehören mit Spitzengehältern von bis zu 250.000 Euro im Jahr zu den Topverdienern im Konzern, erwarten aber auch regelmäßige Gehaltserhöhungen, die mindestens die Inflation ausgleichen und sie am Produktivitätszuwachs teilhaben lassen. Die Verhandlungspositionen sind weit voneinander entfernt: Aktuell hat die VC die Forderungen für zwei Jahre bis Mitte 2014 auf rund 10 Prozent addiert. Lufthansa will hingegen erst im Jahr 2016 eine Tabellensteigerung um 3 Prozent zahlen und bis dahin mit erfolgsabhängigen Einmalzahlungen arbeiten, die auch ganz wegfallen können, wenn die operative Marge im Passagiergeschäft nicht stimmt. Nach bislang vorliegenden Geschäftszahlen aus dem dritten Quartal hätte es bei der mitten in einem riesigen Sparprogramm steckenden Gesellschaft für 2013 schon mal keine Einmalzahlung gegeben.
Bis zum Jahreswechsel konnten Piloten mit frühestens 55 Jahren mit bis zu 60 Prozent ihrer Bezüge in den Vorruhestand gehen. Lufthansa sieht keine Rechtsgrundlage mehr für die Übergangsversorgung, weil Lufthansa-Kapitäne im September 2011 vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten haben, bis zur internationalen luftfahrtrechtlichen Grenze von 65 fliegen zu dürfen. Aus Sicht der Gewerkschaft macht aber das bisherige Endalter von 60 Jahren nach deutscher Rechtsprechung auch tarifpolitisch Sinn, weil die Alten Platz für Jüngere machten und zudem das Unternehmen Teile der sehr hohen Gehälter der Alt-Kapitäne spare.
Lufthansa argumentiert mit den laufenden hohen Kosten: Im Schnitt müssten jährlich zusätzlich 8 Prozent des Pilotengehalts für die Übergangsrente zurückgelegt werden. Nach geltender Rechtslage könnten Kabinenmitarbeiter bis zum gesetzlichen Rentenalter fliegen, die Piloten bis 65, so dass eine Übergangsversorgung nicht mehr nötig sei. Für zwei Jahre will das Unternehmen die alten Regelungen noch anwenden, ohne sie juristisch anzuerkennen.
In der Übergangsversorgung ist auch eine von der Lufthansa bezahlte Versicherung enthalten, die bei Verlust der Pilotenlizenz mit Zahlungen eintritt. Diese Regelung bleibt nach Lufthansa-Lesart trotz der Kündigung weiter in Kraft. Die Piloten müssen sich auch privat gegen den Lizenzverlust absichern, indem sie ganz am Anfang ihrer Laufbahn eine entsprechende private Versicherungspolice abschließen.
Wie andere Unternehmen auch hat Lufthansa bislang ein Betriebsrentensystem, das den Beschäftigten im Voraus bestimmte monatliche Zahlungen garantiert. Im Schnitt erhalten die Kranich-Rentner monatlich 700 Euro Betriebsrente. Den Rentenansprüchen liegen allerdings Rendite-Erwartungen zwischen 6 und 7 Prozent zugrunde, die derzeit am von Niedrigzinsen geprägten Kapitalmarkt nicht zu erzielen sind. Das Unternehmen will künftig nur noch die Höhe seines Zuschusses garantieren, nicht aber die auszuzahlende Rente.
Verhandelt werden muss das mit allen Beschäftigtengruppen, die auf ihre bislang erworbenen Ansprüche pochen können. Wird keine Lösung gefunden, gelten für die Stammbeschäftigten die alten, von Lufthansa einseitig gekündigten Bestimmungen weiter. Eine schnelle Einigung mit allen Gewerkschaften scheint daher unwahrscheinlich. Nachteile erleiden zunächst nur Neueingestellte, die keinerlei Zusagen zu Betriebsrenten erhalten.
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