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Abgasaffäre BGH: Kein Schadensersatz für Software-Update im Dieselskandal

Kunden werden zwar für illegale Abschalteinrichtungen entschädigt – nicht jedoch für das entsprechende Update mit einem sogenannten Thermofenster.
11.03.2021 - 16:21 Uhr Kommentieren
Die ursprüngliche Abschalteinrichtung ist illegal, das Software-Update mit sogenanntem „Thermofenster“ gemäß Gerichtsentscheid nicht. Quelle: dpa
Volkswagen

Die ursprüngliche Abschalteinrichtung ist illegal, das Software-Update mit sogenanntem „Thermofenster“ gemäß Gerichtsentscheid nicht.

(Foto: dpa)

Karlsruhe Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer ersten Entscheidung zum Software-Update im Dieselskandal Schadenersatzansprüche gegen Volkswagen verneint. Anders als beim millionenfachen heimlichen Einsatz der illegalen Abgastechnik selbst sei VW hier kein sittenwidriges Verhalten mehr vorzuwerfen, teilten die obersten Zivilrichter in Karlsruhe am Donnerstag mit. Das Update, mit dem die Manipulations-Software nach Auffliegen des Skandals aus den betroffenen Autos entfernt werden musste, sei mit der zunächst eingesetzten Technik nicht zu vergleichen. (Az. VI ZR 889/20)

Der Kläger hatte behauptet, das sogenannte Thermofenster in dem Update sei ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung. Er wollte deshalb seinen VW Tiguan zurückgeben, den er erst nach Bekanntwerden des Skandals im September 2015 gekauft hatte. Vor Gerichten in Rheinland-Pfalz hatte er damit keinen Erfolg. Der BGH wies nun auch seine Beschwerde dagegen ab, dass keine Revision zugelassen wurde.

Mehr: Über 25.000 Diesel-Einzelklagen gegen VW mit Vergleich beendet.

  • dpa
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