Volkswagen hat sich zur Beilegung des Dieselskandals in den USA mit Klägern auf Zahlungen von mehr als 15 Milliarden Dollar verständigt. Der außergerichtliche Vergleich mit Behörden und Dieselbesitzern ist der erste große Schritt zur Aufarbeitung der Manipulation. Weltweit sieht sich Volkswagen mit milliardenschweren Schadenersatzklagen auch von Anlegern konfrontiert. Die Inhaber von Aktien und Anleihen des Konzerns sind neben Autobesitzern und Behörden die dritte große Gruppe, die finanzielle Ansprüche an den Konzern stellt. Weltweit werfen Investoren dem Unternehmen vor, es habe die Öffentlichkeit im vergangenen Jahr über die Manipulation mit ihren schwerwiegenden finanziellen Folgen zu spät informiert. Der Konzern müsse deshalb auch für Kursverluste von VW-Wertpapieren aufkommen. Volkswagen hat diese Vorwürfe zurückgewiesen.
Der Tübinger Rechtsanwalt hat nach eigenen Angaben beim Landgericht Braunschweig eine Klage eingereicht, mit der rund 280 institutionelle Anleger aus mehreren Ländern fast 3,3 Milliarden Euro Schadensersatz für Kursverluste fordern. Außerdem vertritt Tilp mehr als 1100 Privatanleger, die durchschnittlich einen Schaden von 47.000 Euro geltend machen.
Die Hamburger Kanzlei Quinn Emanuel reichte Klagen für rund 50 institutionelle internationale Investoren ein, darunter der milliardenschwere Pensionsfonds für Lehrer in Kalifornien, ein Staatsfonds und Hedgefonds. Die geforderte Summe beläuft sich auf 680 Millionen Euro. Unterstützt wird Quinn Emanuel vom Prozesskostenfinanzierer Bentham Europe, an dem der US-Hedgefonds Elliott beteiligt ist.
Der Pensionsfonds für Angestellte der US-Stadt Boston hat nach Angaben einer Anwaltskanzlei eine Sammelklage gegen Volkswagen eingereicht. Er hält Anleihen von Volkswagen und wirft dem Autobauer vor, seine Gläubiger getäuscht zu haben, wie die Kanzlei Labaton Sucharow mitteilte. Die Klage wurde bei einem US-Bezirksgericht in Kalifornien eingereicht.
Eine als Stiftung eingerichtete Kläger-Organisation pocht auf einen außergerichtlichen Vergleich. Volkswagen könne so zu geringeren Kosten eine Welle von Schadensersatzklagen abwenden, erklärte Henning Wegener, Chef der nach niederländischem Recht gegründeten „Stichting Volkswagen Investors Claim“.
Die Frankfurter Kanzlei hatte ebenfalls eine Klage am Landgericht Braunschweig angekündigt. Insgesamt strengten 66 Investoren aus den USA und Großbritannien dieselbe Klage an, die Volkswagen einen Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz wegen verspäteter Bekanntgabe der illegalen Abgasmanipulation von Diesel-Fahrzeugen in den USA vorwirft.
Der Versicherungskonzern Allianz und die Dekabank ziehen gegen Volkswagen wegen der Abgasaffäre vor Gericht. Finanzkreisen zufolge beteiligt sich das Wertpapierhaus der Sparkassen neben der Allianz-Tochter AGI an der Klage. Die Deka ist nach Reuters-Daten elftgrößter VW-Aktionär und hält einen Anteil von 0,6 Prozent.
In Deutschland gingen beim zuständigen Landgericht Braunschweig zudem rund 120 Klagen von Kleinanlegern ein, die Schäden von jeweils zwischen 600 Euro und zwei Millionen Euro geltend machen.