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Agrochemie Bayer erzielt im Glyphosat-Berufungsverfahren nur einen Teilerfolg

Ein US-Berufungsgericht hat im ersten Verfahren um Glyphosat die Schadenssumme stark reduziert. Der Schuldspruch gegen Bayer bleibt aber bestehen.
21.07.2020 - 13:40 Uhr Kommentieren
Bayer bekräftigte seine Auffassung, dass sowohl das Jury-Urteil als auch die Schadensersatzzahlungen nicht mit den im Verfahren vorgebrachten Beweisen und der Rechtslage vereinbar seien. Quelle: AFP
Unkrautvernichter Roundup

Bayer bekräftigte seine Auffassung, dass sowohl das Jury-Urteil als auch die Schadensersatzzahlungen nicht mit den im Verfahren vorgebrachten Beweisen und der Rechtslage vereinbar seien.

(Foto: AFP)

Frankfurt Im ersten Berufungsverfahren in einem Glyphosat-Fall hat der Bayer-Konzern nur einen Teilerfolg errungen. Das zuständige Gericht in San Francisco hat in seiner Entscheidung zwar den Schadens- und Strafschadensersatz, den Bayer dem Krebsopfer Dewayne Johnson zahlen muss, von ursprünglich 289 Millionen auf 20,5 Millionen Dollar (knapp 18 Millionen Euro) reduziert. Anders als von Bayer gefordert wurde der Schuldspruch der Vorinstanz jedoch nicht aufgehoben.

Der Fall Johnson markierte im August 2018 den Beginn der Glyphosat-Krise bei Bayer. Das damalige Urteil gegen die zuvor von Bayer für 63 Milliarden Dollar erworbene Tochterfirma Monsanto motivierte Zehntausende von Krebspatienten, ebenfalls gegen den Konzern zu klagen.

Die Entscheidung des Berufungsgerichts wertete Bayer jetzt als „Schritt in die richtige Richtung.“ Zugleich bekräftigte der Konzern seine Auffassung, dass sowohl das Jury-Urteil als auch die Schadensersatzzahlungen nicht mit den im Verfahren vorgebrachten Beweisen und der Rechtslage vereinbar seien. Monsanto werde seine rechtlichen Optionen prüfen, einschließlich einer Revision am Supreme Court of California.

Für die gesamte Glyphosat-Problematik hat das Berufungsurteil nur noch begrenzte Bedeutung. Denn Bayer hat inzwischen mit einem Großteil der mehr als 125.000 Kläger im Zusammenhang mit Glyphosat einen Vergleich ausgehandelt, der richterlich bisher aber noch nicht anerkannt ist.

Die Entscheidung des Gerichts in San Francisco bestätigt indessen, dass Bayer einen solchen Vergleich braucht, um die Glyphosat-Problematik aus dem Weg zu räumen. Denn der Konzern kann offenbar kaum darauf hoffen, dass die erstinstanzlichen Urteile in den Berufungsverfahren komplett revidiert werden.

Bisher wurde der Konzern in drei Verfahren zu hohen Schadensersatzzahlungen verurteilt. Eine ganze Reihe weiterer Verfahren wurde vor dem Hintergrund der Vergleichsverhandlungen vertagt.

Richter zweifelt ungewöhnliche Vergleichsregelung an

Der mit den Klägeranwälten ausgehandelte Vergleich umfasst eine Summe von insgesamt bis zu 10,9 Milliarden Dollar (etwa 9,6 Milliarden Euro) und betrifft nach Angaben von Bayer rund 75 Prozent der anhängigen Klagen. Die übrigen Klagen will Bayer in weiteren Verhandlungen beilegen. Von der Gesamtsumme sind 8,8 bis 9,6 Milliarden US-Dollar für die aktuellen Kläger vorgesehen. Hinzu kommen bis zu 1,25 Milliarden US-Dollar für potenzielle künftige Klagen.

Was diese künftigen Klagen angeht, sieht der Vergleich die Gründung eines Expertengremiums vor, das den Zusammenhang zwischen Glyphosat und Lymphdrüsenkrebs wissenschaftlich klären soll. Nur wenn das Gremium in mehrjährigen Studien feststellt, dass das umstrittene Unkrautmittel tatsächlich Krebs verursacht, sollen künftige Kläger Anspruch auf Entschädigung haben.

Doch gerade gegenüber dieser ungewöhnlichen Vergleichsregelung machte der zuständige Richter Vince Chhabria Bedenken geltend. Er äußerte Zweifel daran, die Entscheidungsbefugnis über die Gefahren des Monsanto-Unkrautvernichters Roundup von Richtern und Jurys an eine Gruppe von Wissenschaftlern zu übergeben. Zudem stellte er infrage, ob potenzielle Kläger an die Entscheidung des vorgeschlagenen Wissenschaftsgremiums gebunden bleiben wollen, wenn die Forschung in der Sache noch nicht abgeschlossen ist.

In Reaktion auf die richterlichen Bedenken hat Bayer inzwischen den Genehmigungsantrag für diesen Teil des Vergleichs zurückgezogen. Der Konzern versucht nun offenbar, mit den Klägeranwälten eine Lösung zu finden, die den Einwänden gerecht wird. Man befinde sich in Gesprächen darüber, wie man die geäußerten Einwände am besten adressieren könne, heißt es vonseiten des Konzerns.

Bayer stehe dabei weiter nachdrücklich zu einer Lösung, die sowohl die aktuellen Rechtsstreitigkeiten zu sinnvollen Bedingungen beilege als auch eine tragfähige Lösung enthalte, um mögliche künftige Verfahren zu adressieren und beizulegen.

Mehr: Bayer zieht Antrag auf Zustimmung zu US-Glyphosat-Vergleich zurück

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