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Airbus-Affäre Prozess gegen Daimler eingestellt

Manager des europäischen Flugzeugbauers Airbus sowie die ehemaligen Anteilseigner Lagardere und Daimler können aufatmen: Der Prozess in Frankreich um die Airbus-Affäre und den Insiderhandel-Verdacht wurde eingestellt.
18.05.2015 - 15:38 Uhr Kommentieren
Der Prozess gegen den Autobauer wegen Insiderhandels in Paris wurde eingestellt. Quelle: dpa
Autos von Daimler

Der Prozess gegen den Autobauer wegen Insiderhandels in Paris wurde eingestellt.

(Foto: dpa)

Paris Der deutsche Autobauer Daimler muss sich in Frankreich nicht länger wegen des Vorwurfs des Insiderhandels beim Luftfahrtkonzern Airbus vor Gericht verantworten. Das Pariser Strafgericht stellte am Montag den Prozess gegen Daimler und acht weitere Angeklagte in der Airbus-Affäre ein. Dabei geht es um den Verkauf von Anteilen des inzwischen in Airbus Group umbenannten europäischen Luftfahrt- und Rüstungsriesen EADS vor knapp zehn Jahren, bei dem die Beteiligten rechtswidrig von konzerninternem Wissen profitiert haben sollen.

Das Pariser Strafgericht zog mit der Einstellung des Prozesses die Konsequenzen aus einem Urteil des französischen Verfassungsgerichts von Mitte März: Der Verfassungsrat hatte geurteilt, dass Verdächtige nicht zweimal wegen desselben Insiderhandel-Vorwurfs verfolgt werden können. Im vergangenen Herbst hatte der Prozess vor dem Strafgericht begonnen, obwohl die Angeklagten zuvor in der gleichen Angelegenheit von der französischen Börsenaufsicht entlastet worden waren.

Daimler, früher Großaktionär bei EADS, der französische Lagardère-Konzern und sieben derzeitige oder frühere EADS- beziehungsweise Airbus-Manager hatten Ende 2005 und Anfang 2006 in großem Stil EADS-Aktien verkauft. Im Juni 2006 musste der Konzern dann Lieferprobleme beim Riesen-Airbus A380 einräumen, was zu einem massiven Kurssturz der Aktie führte.

Die französische Börsenaufsicht AMF untersuchte die Vorfälle und entlastete Ende 2009 alle Beschuldigten vom Vorwurf des Insiderhandels. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden aber fortgesetzt und mündeten in dem Prozess vor dem Pariser Strafgericht.

Dieser wurde im Oktober bereits am ersten Verhandlungstag unterbrochen – die Verteidigung forderte, die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens prüfen zu lassen. Nach dem Urteil des Verfassungsrates, der die doppelte Verfolgung des Insiderhandel-Vorwurfs als nicht rechtmäßig einstufte, beantragte die auf Finanzdelikte spezialisierte Pariser Staatsanwaltschaft dann vergangene Woche die Einstellung des Prozesses.

  • afp
  • rtr
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