Arbeitsrecht-Experte zu VW „Niemand muss sich selbst belasten“

Zu den Spezialgebieten des Direktors des Instituts für Arbeitsrecht an der Universität Bonn gehören der Arbeitnehmerdatenschutz und Compliance.
Herr Professor Thüsing, den Abgasskandal bei VW arbeiten sowohl vom Konzern beauftragte Anwälte als auch Staatsanwälte auf. Welche Möglichkeiten haben private im Vergleich zu staatlichen Ermittlern?
Unternehmen und Staatsanwaltschaft handeln in unterschiedlichen Rechtsrahmen: Für die einen gilt das Arbeits- und Datenschutzrecht, für die anderen die Strafprozessordnung. Die Eingriffsbefugnisse sind ganz unterschiedlich. Das Unternehmen hat nicht die Zwangsmittel der Ermittlungsbehörden, kann aber arbeitsvertragliche Kooperationspflichten nutzen.
Wie weit reichen die arbeitsrechtlichen Mitwirkungspflichten?
Arbeitnehmer sind generell verpflichtet, zur Aufklärung das ihnen Mögliche beizutragen. Sie dürfen auf Fragen nicht lügen – und womöglich gibt es Offenbarungspflichten, selbst wenn man nicht fragt.
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