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VW-Zentrale

Der Dieselskandal hat den Autobauer bereits mehrere Milliarden Euro gekostet.

(Foto: imago images / regios24)

Autohersteller Finale im Rosenkrieg: Kündigung einer Ex-VW-Führungskraft wird vor Gericht verhandelt

Erstmals wird über die Kündigung einer von VW für den Dieselskandal verantwortlich gemachten Führungskraft öffentlich verhandelt. Fast wäre es dazu nicht gekommen.
15.06.2019 - 14:40 Uhr Kommentieren

Düsseldorf Eine Akte mit 950 Seiten für eine bloße Kündigungsschutzklage hat das Arbeitsgericht Braunschweig eher selten auf dem Tisch. Doch wenn an diesem Montag um 12 Uhr im Saal C in Sachen Stefanie Jauns gegen Volkswagen verhandelt wird, sind die umfangreichen Unterlagen nicht das einzig Ungewöhnliche. Der Streit der ehemals leitende Motorensoftware-Expertin mit ihrem früheren Arbeitgeber wirft ein Schlaglicht auf den wohl größten Betrugsfall in der deutschen Wirtschaft.

Der Termin selbst wird für eine große öffentliche Aufmerksamkeit sorgen. Es ist die erste Verhandlung, in der eine frühere VW-Führungskraft ihr Wissen rund um das Zustandekommen und die Abläufe des Abgasbetrugs detailliert zur Sprache bringen dürfte. Beobachter erwarten neue Erkenntnisse – sowohl für die Zivilprozesse von Verbrauchern und Aktionären als auch für die strafrechtlichen Verfahren.

Dass der Prozess überhaupt zustande kam, ist bemerkenswert. Für Volkswagen birgt er einige Risiken. Einzelne mit der Sache vertraute Personen wundern sich, dass es der Autobauer soweit hat kommen lassen. Dabei hatte es der Konzern zuletzt in der Hand, einen möglichen Rosenkrieg zu verhindern. Eine Einigung mit Jauns und anderen Gekündigten soll dem Vernehmen nach schon kurz vor dem Abschluss gestanden haben.

Die Sache zieht sich, seit fast einem Jahr: Im August 2018, knapp drei Jahre nach Bekanntwerden des Skandals, hatte VW sechs Mitarbeitern wegen ihrer Verstrickung in den Abgasbetrug gekündigt – darunter als ranghöchstem Manager dem früherem VW-Markenvorstand Heinz-Jakob Neußer.

Mit „schwerwiegenden Verfehlungen“ begründete Volkswagens Personalvorstand Gunnar Kilian seinerzeit die Kündigungen. Die geschassten Manager wollten das nicht auf sich sitzen lassen, erhoben Kündigungsschutzklage.

Jauns etwa sieht sich als Bauernopfer. Ihr Anwalt Till Hoffmann-Remy sagt: „Volkswagen wirft meiner Mandantin letztlich vor, genau das getan zu haben, wofür sie eingestellt wurde: an der Entwicklung von Softwarefunktionen mitarbeiten.“ Die Funktionen hätten für verschiedene Zwecke eingesetzt werden können. „Die Entscheidung, diese Funktion gerade für einen verwerflichen Zweck zu nutzen, haben aber unstreitig andere getroffen“, sagt Hoffmann-Remy. VW sieht das offenbar anders, offiziell will sich der Autobauer allerdings nicht äußern.

Prozess zieht sich hin

Die Wolfsburger haben ihren Teil dazu beigetragen, dass sich der Prozess zog. Anfang 2019 waren bei mehreren der Gekündigten Verhandlungstermine angesetzt. Zustande davon kam keiner – dafür sorgten immer neue Schriftsätze, Verlegungsanträge und Vergleichsverhandlungen im Hintergrund.

Die Position von Volkswagen wurde unterdessen schwächer und die These, dass nur ein „kleiner Täterkreis“ verantwortlich war und der Vorstand bis zum Ende nichts wusste, immer brüchiger. Im April erhob die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage wegen Betrugs gegen Martin Winterkorn und vier weitere Beschuldigte. Von den gekündigten Managern ist darunter einzig Heinz-Jakob Neußer.

Ebenfalls unter denen, die die Staatsanwälte auf der Anklagebank sehen möchten, ist der früherer Leiter der Antriebselektronik. Nach Aktenlage trug der IT-Experte maßgebliche Verantwortung für die Entwicklung der Software, die erkannte, ob das Fahrzeug auf dem Teststand oder auf der Straße unterwegs war.

Ausgerechnet mit diesem Manager schloss VW eine Art Geheimvertrag, der den Ingenieur vor einer Kündigung bewahrte und ihm fortlaufende Bezüge sicherte. Inzwischen ist dieses Konstrukt Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen.

All das wird in den anstehenden öffentlichen Arbeitsgerichtsprozessen zur Sprache kommen. Mit den Vorgängen vertraute Kreise berichten darüber, dass nicht nur in Fall Jauns eine Einigung kurz bevorstand. Von anvisierten einvernehmlichen Trennungen ist die Rede, teils siebenstellige Summen sollten fließen. Sogar Vorstände hätten signalisiert, grünes Licht geben zu wollen.

Es kam anders: In einem knappen Schreiben teilte die von VW mandatierte Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer dem Arbeitsgericht Braunschweig plötzlich mit, es sei zu keiner Einigung gekommen, ein Verhandlungstermin erforderlich. VW will sich dazu auf Anfrage nicht äußern, verweist darauf, dass es sich um ein laufendes Verfahren handele.

Offenbar gab es Gründe, die VW umdenken ließen. Insiderkreise sehen in einem Veto des US-Aufsehers Larry Thompson einen wahrscheinlichen Grund. Vor gut zwei Jahren hatte die US-Justiz ihn dem Konzern zur Aufarbeitung des Abgasskandals zur Seite gestellt.

Recht zügig hatte Thompson darauf gedrungen, Verantwortliche für den Betrug zu benennen und arbeitsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Schwer vorstellbar, dass es in Thompsons Sinne wäre, sollte der Konzern ausgerechnet dann zurückrudern, wenn es um Kündigungen verantwortlicher VW-Mitarbeiter geht.

Andere Stimmen berichten dagegen von Forderungen der geschassten Manager, die für den Konzern nicht verhandelbar waren. Beispielsweise habe einer der Gekündigten gefordert, dass Volkswagen die eigenen Anwaltskosten auch dann übernimmt, wenn dieser rechtskräftig verurteilt wird. Schon aus Compliance-Gründen wäre ein solcher Deal konzernintern und gegenüber dem Monitor nur schwer vermittelbar gewesen.

Mehr: Für die Aufarbeitung der Abgasaffäre beschäftigt Volkswagen etliche Berater- und Anwaltsfirmen. Die Honorare erreichen Rekordniveau: Die Berater kosten den Konzern 1,77 Milliarden Euro.

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