Autohersteller: Umstrittener Autopilot: Tesla drohen in den USA strafrechtliche Ermittlungen
Das Fahrassistenzsystem bezieht seine Informationen nur über Kameras.
Foto: ReutersAlbuquerque. Tesla gerät in den USA offenbar in den Fokus der Staatsanwaltschaft. US-Staatsanwälte untersuchen derzeit, ob der Elektroautobauer irreführende Behauptungen über die Fähigkeiten seines Fahrerassistenzsystems Autopilot aufgestellt hat. Das melden die Agenturen Reuters und Bloomberg unter Berufung auf Insider.
Eine offizielle Bestätigung gibt es bisher nicht. Den Berichten zufolge nimmt das US-Justizministerium Aussagen von Tesla und den Führungskräfte unter die Lupe.
Tesla setzt auf einen speziellen Ansatz zum autonomen Fahren, der im Unterschied zur Konkurrenz nur mit Kameras auskommt. Deren Bilder werden durch Künstliche Intelligenz ausgewertet und interpretiert – analog zu einem menschlichen Fahrer, der sich auch nur auf seine Augen verlassen kann.
Tesla-Chef Elon Musk glaubt an den Ansatz und lehnt den Einbau zusätzlicher Systeme, etwa Radar- oder Lasersensoren, ab: „Meiner Meinung nach ist das eine Krücke“, sagte er in der Vergangenheit dazu.
Der Autopilot von Tesla entspricht am ehesten einem Level-2-System, also einem System, dass den Fahrer eigentlich nur unterstützt. Was Tesla jedoch nicht daran hindert, den Autopiloten als „Full Self-Driving“ zu vermarkten. Der Aufsicht ist das ein Dorn im Auge: Im August 2021 hat die US-Straßenverkehrsbehörde NHTSA nach rund einem Dutzend Unfällen eine Untersuchung des Autopiloten in 765.000 Tesla-Fahrzeugen eingeleitet.
Musk verspricht zwar seit Jahren den vollen Start des Autopiloten „in diesem Jahr“. Doch zuletzt klang der Tesla-Chef erstmals ernüchtert. Die Fortschritte dauerten länger als erwartet, er habe „noch nie so viele Fehlentwicklungen gesehen“ wie beim Autopiloten.
Im Februar steht Tesla vor dem ersten Geschworenenprozess wegen eines tödlichen Unfalls, für den der Autopilot verantwortlich gemacht wird. NHTSA hat die Funktion untersucht und einen Fragenkatalog an Tesla geschickt, in dem es unter um die Frage geht, wie die Aufmerksamkeit des Fahrers überwacht wird.
Die strafrechtliche Untersuchung des Justizministeriums ist laut den Berichten noch nicht abgeschlossen und wird möglicherweise nicht zur Anklageerhebung führen. Die Untersuchung habe im vergangenen Jahr begonnen, heißt es.