Betrug bei ZF?: Strafermittlungen gegen Betriebsratschef eingeleitet
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Betrug bei ZF?Strafermittlungen gegen Betriebsratschef eingeleitet
Die Staatsanwaltschaft prüft, ob der Betriebsratsvorsitzende des Automobilzulieferers ZF seinen Arbeitgeber zu Gunsten der IG Metall betrogen hat. Das Unternehmen untersucht die Affäre nun ein zweites Mal.
Düsseldorf Die Staatsanwaltschaft Ravensburg ermittelt wegen Betrugs gegen den Gesamtbetriebsratsvorsitzenden des Automobilzulieferers ZF, Achim Dietrich-Stephan. Das bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Alexander Boger dem Handelsblatt. Dietrich-Stephan steht im Verdacht, Rechnungen als sachlich richtig abgezeichnet und seinem Arbeitgeber zur Überweisung vorgelegt zu haben, die nichts mit der Arbeit des Betriebsrats zu tun gehabt, sondern nur seiner Gewerkschaft IG Metall genutzt haben. „Wir haben die Polizei gebeten, sich um die Vorwürfe zu kümmern“, sagte Boger.
Es geht um rund ein Dutzend Rechnungen, die ZF für seinen Betriebsrat beglichen hat – für Seminare, Zeitungen und Plakate. Kosten, für die der drittgrößte Automobilzulieferer der Welt nach dem Betriebsverfassungsgesetz aufkommen muss. Voraussetzung: Die Ausgaben dienen der Sacharbeit des Betriebsrates.
Doch der Konzern mit Sitz in Friedrichshafen am Bodensee könnte nach Recherchen des „Handelsblattes“ und der „Schwäbischen Zeitung“ unrechtmäßig rund 140.000 Euro gezahlt haben, weil es womöglich um Wahlkampfseminare ging, an denen nur IG-Metall-Betriebsräte teilgenommen haben, um Poster, mit denen sich die Gewerkschaft für Wählerstimmen bei der Betriebsratswahl 2014 bedankte, und um die Gestaltung der Fraktionszeitung mit dem roten IG-Metall-Logo im Titel. Dietrich-Stephan äußert sich auf Anfrage des Handelsblatts nicht zu den Anschuldigungen. Nach Angaben seines Anwalts Holger Roth-bauer weist er die Vorwürfe zurück und „arbeitet mit der Staatsanwaltschaft zusammen, um alles aufzuklären“. Die IG Metall kommentiert die strafrechtlichen Ermittlungen nicht.
ZF selbst räumt ein, aufgrund der Vorwürfe „eine erneute interne Untersuchung“ eingeleitet zu haben. Eine erste Prüfung der Vorgänge durch die Konzernrevision war im Frühjahr zu Ende gegangen und habe „die Vorwürfe im Kern nicht bestätigt“. Personalvorstand Jürgen Holeksa soll allerdings bereits zu diesem Zeitpunkt ein Rechtsgutachten vorgelegen haben – das zum Schluss kommt, bei den Vorwürfen gegen den Betriebsratschef läge doch eine straf-rechtliche Relevanz vor. Holeksa hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, nachdem er über den Verdacht gegen den Betriebsratsvorsitzenden informiert worden war.
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Die Betriebsratsaffäre von ZF steht auch im Mittelpunkt eines Beschlussverfahrens vor dem Arbeitsgericht Ulm. Angestrengt hat das Verfahren eine Betriebsrätin, die nicht der IG Metall angehört, sondern die Oppositionsliste „Wir ZF’ler“ anführt. Sie will erreichen, dass das Gericht ihren Arbeitgeber darauf verpflichtet, ein Rechtsgutachten zu zahlen. Ein externer Experte soll dann prüfen, ob sich Dietrich-Stephan mit der Abzeichnung der Rechnungen strafbar gemacht hat.
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