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Bundesgerichtshof Daimler-„Thermofenster“ allein wohl kein Grund für Schadenersatz

Die Zivilrichter sagen, dass nur der Einsatz der Technik keine Ansprüche für Kläger ergeben. Ein Urteil wird in den kommenden Wochen verkündet.
29.06.2021 - 14:41 Uhr Kommentieren
Der Fall dürfte dennoch ans Oberlandesgericht Koblenz zurückverwiesen werden, weil dort Manipulationsvorwürfen des Klägers nicht nachgegangen wurde. Quelle: dpa
Daimler

Der Fall dürfte dennoch ans Oberlandesgericht Koblenz zurückverwiesen werden, weil dort Manipulationsvorwürfen des Klägers nicht nachgegangen wurde.

(Foto: dpa)

Karlsruhe Autobesitzer, die wegen des sogenannten Thermofensters in vielen Mercedes-Dieseln gegen Daimler klagen, dürften eher schlechte Karten haben. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter des Bundesgerichtshofs (BGH) machten am Dienstag in ihrer ersten Verhandlung dazu deutlich, dass sich aus dem Einsatz der Technik allein wohl keine Schadenersatz-Ansprüche ergeben.

Ähnlich hatten sie sich im Januar schon einmal schriftlich geäußert. Trotzdem dürfte der Fall ans Oberlandesgericht Koblenz zurückverwiesen werden, weil dort anderen Manipulationsvorwürfen des Klägers gegen Daimler nicht nachgegangen wurde. Das Urteil wird in den nächsten Wochen verkündet, ein Termin stand zunächst nicht fest. (Az. VI ZR 128/20)

Das „Thermofenster“ ist Teil der Motorsteuerung und reduziert die Abgasreinigung, wenn es draußen kühler ist. Die Kläger sehen darin eine unzulässige Abschalteinrichtung - wie bei VW. Daimler hält die Technik für zulässig und erwartet, dass die BGH-Einschätzung „Leitcharakter für Tausende von Gerichtsverfahren“ hat.

  • dpa
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