Volkswagen beauftragt die Kanzlei Jones Day. Die Anwälte sollen herausfinden, wie es zu der Manipulation der Abgaswerte im VW-Konzern gekommen ist. Die US-Sozietät wurde auch auf Druck der US-Justiz eingeschaltet.
Eigentlich will die Kanzlei an diesem Sonntag die bisherigen Ergebnisse ihrer Untersuchung dem sogenannten Diesel-Ausschuss des VW-Aufsichtsrats in einem Zwischenbericht vorlegen. Das Treffen findet aber nicht statt, zudem wechselt die Zuständigkeit für den Bericht vom Dieselausschuss wieder zum gesamten Aufsichtsrat.
Erstmals steht infrage, dass die Öffentlichkeit Einblick in die Ermittlungen von Jones Day erhält. Zuvor hatte VW angekündigt, sich spätestens Ende April zu erklären und wesentliche Erkenntnisse aus den Untersuchungen von Jones Day bekannt zu geben. Am 22. April sollen die Ergebnisse aus dem Jones-Day-Zwischenbericht nun zunächst im VW-Aufsichtsrat vorgestellt werden. „In diesem Zusammenhang wird dann auch über Art und Weise einer Unterrichtung der Öffentlichkeit zu befinden sein“, kündigt Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil an. Der Regierungschef ist auch mit Sitz und Stimme im VW-Aufsichtsrat vertreten.
„Aufsichtsrat und Vorstand gehen gegenwärtig davon aus, dass die Tatsachen, die Gegenstand der Untersuchung sind, umfassend veröffentlicht werden, nachdem wir einen Vergleich mit dem US-Justizministerium erzielt haben“, erklärt VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch auf der Hauptversammlung. Jones Day plane, die Untersuchung im vierten Quartal 2016 abzuschließen.
Nach dem inzwischen erzielten Vergleich mit dem US-Justizministerium, der VW 2,8 Milliarden US-Dollar kostet, äußert der Konzern jetzt, man werde zu den Jones-Day-Ergebnissen nicht weiter Stellung nehmen, „um Vorverurteilungen zu vermeiden und die noch laufenden Untersuchungen nicht zu behindern“. Kurz darauf sagt ein VW-Sprecher, dass die Jones-Day-Erkenntnisse in das von den US-Behörden veröffentlichte „Statement of Facts“ eingeflossen seien. Mit dieser Veröffentlichung erübrige sich die Notwendigkeit, einen separaten Bericht anzufertigen.
Rund 100 Ermittler rücken zu einer Razzia im Münchner Büro von Jones Day, bei VW in Wolfsburg sowie Audi in Ingolstadt und Neckarsulm aus – ausgerechnet am Tag der Bilanzpressekonferenz von Audi. Bei Jones Day beschlagnahmen die Ermittler 185 Aktenordner und elektronische Daten von einem Server in Belgien. Die Kanzlei legt umgehend Widerspruch ein.
Das Amtsgericht München erklärt die Sicherstellung per Beschluss für rechtens.
Nach dem Amtsgericht München erklärt auch die übergeordnete Instanz die Durchsuchung der Kanzleiräume für rechtens. Das Landgericht München I weist die Beschwerde von Jones Day zur Durchsuchung ihrer Kanzleiräume als unbegründet zurück.
Die nächste Niederlage für Jones Day: Mit Anträgen auf einstweilige Anordnungen gegen die Durchsuchung ihrer Geschäftsräume in München scheitert die Kanzlei vor dem Bundesverfassungsgericht. (Az. 2 BvQ 26/17 und 2 BvQ 27/17). Jones Day müsse den üblichen Rechtsweg über die Fachgerichte einhalten, so das Karlsruher Gericht. Die Kanzlei hätte nicht nur gegen den Durchsuchungsbeschluss an sich, sondern auch gegen die Auswertung von beschlagnahmten Dokumenten beim Amtsgericht und beim Landgericht Beschwerden einlegen können.
Nachdem Jones Day zwischenzeitlich auch gegen die Auswertung von beschlagnahmten Dokumenten beim Amtsgericht und beim Landgericht Beschwerden eingelegt hatte, feiert die Sozietät einen Etappensieg im einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Das Bundesverfassungsgericht legt fest, dass die Strafverfolger die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Unterlagen und Dateien vorerst nicht auswerten dürfen. Die Staatsanwaltschaft muss alle Unterlagen und Daten aus dem Münchner Jones Day-Büro versiegelt beim Amtsgericht München hinterlegen. Die Anordnung gilt für sechs Monate oder bis zu einer möglicherweise früheren Entscheidung des Gerichts über die Verfassungsbeschwerde.
Das Bundesverfassungsgericht verlängert seine einstweilige Anordnung um weitere sechs Monate. Vorerst bis Juli dürfen die beschlagnahmten Unterlagen von Jones Day nicht ausgewertet werden. Bis zum 9. Juli soll eine Entscheidung fallen oder die Anordnung nochmals verlängert werden.
Einen schriftlichen Abschlussbericht von Jones Day gibt es weiterhin nicht. VW wäre aus rechtlichen Gründen daran gehindert, einen solchen Abschlussbericht zu veröffentlichen, teilt der Konzern mit. Im Übrigen entspräche es auch der üblichen Praxis im vergleichbaren Fällen, keinen Abschlussbericht zu veröffentlichen.
Im Diesel-Skandal dürfen die Ermittler nach einjähriger Verzögerung umfangreiche Unterlagen aus einer im Auftrag von VW arbeitenden Kanzlei auswerten. Das Bundesverfassungsgericht weist mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlagnahme ab.
Autor. René Bender
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
Das ist unglaublich. Dieser Krimi lässt einen nicht kalt. Im Gegenteil - Wut kommt auf, denn diese Betrügereien auf Kosten der Verbraucher und für die Ewigkeit des Verbrennungsmotors, das war eine mörderische Strategie. Zwingende Gründe zur Umrüstung auf Elektromobilität gibt es spätestens seit den Pariser Klimaabkommen. Der gesamte VW-Clan sollte jetzt die Rote Karte erhalten. Sie haben die Verantwortung finanziell zu tragen, alte Diesel auf ihre Kosten Umzurüsten bzw. parallel ELEKTROMOBILITÄT mit Investitionen voranzubringen und den Verbrauchern Hilfestellung zur Umrüstung zu bieten. Die neue Energie der Zukunft - dafür steht die Berliner Neutrino Energy Group und ihr Team an international, hochrangigen Wissenschaftlern. Seit 10Jahren INVESTIEREN sie in die Forschung einer ganz neuartigen Technologie zur Nutzung von Neutrino-Energy, für die mobile, dezentrale Haushaltsenergie (ein Powercube pro Haushalt 5kw) und für die Elektromobilität. Mit einem ersten Kleinfahrzeug PI, das mit unendlicher Reichweite, quasi "aus der Luft betanken" würde, angetrieben von Tag und Nacht milliardenfach strömenden Neutrinos, welche Energie abgeben, kann ein Meilenstein gesetzt werden. Mit dieser neuen Technologie können weltweit herkömmlichen Material aufwendige Akkus und Batterien abgelöst werden. Es wird entscheidend für die erfolgreiche Umstrukturierung der Gesellschaft sich für diese möglichen Innovation in der Elektromobilität zu öffnen, auch um die Energiewende und den gesteigerten Bedarf zu decken. In TV.Berlin "Standpunkt Berlin" hat CEO HT.Schubart dem bekannten Modetatoren Peter Brinkmann erläutert wieweit er die Chance zur Umsetzung der neuen Technologie in Deutschland sieht. Es fehlt an politischem Willen in Deutschland! Deutsche Autoindustrie Erwache - ehe amerikanische oder chinesische Investoren vorangehen!
erhalten. Die Berliner Neutrino Group stellt Ihre Lizenzen aus internationaler Forschung bereit - das ist Zukunft jetzt.