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Diesel-Absprachen BMW und VW-Konzern droht neue Kartellstrafe in dreistelliger Millionenhöhe

Die EU wirft den Autokonzernen illegale Absprachen bei der Diesel-Abgasreinigung vor. Die finale Entscheidung dürfte vor der Sommerpause kommen.
20.04.2021 - 18:15 Uhr Kommentieren
An Absprachen zur Entwicklung von Abgasreinigungssystemen für Dieselmotoren waren neben VW und BMW auch Daimler, Audi und Porsche beteiligt. Quelle: dpa
Volkswagen-Auspuff

An Absprachen zur Entwicklung von Abgasreinigungssystemen für Dieselmotoren waren neben VW und BMW auch Daimler, Audi und Porsche beteiligt.

(Foto: dpa)

Düsseldorf, München BMW und dem Volkswagen-Konzern droht eine neue Kartellstrafe in dreistelliger Millionenhöhe. Seit gut drei Jahren ermittelt die EU-Kommission gegen die großen deutschen Automobilkonzerne wegen möglicher wettbewerbswidriger Absprachen bei der Entwicklung von Abgasreinigungssystemen für Dieselmotoren. Wie am Dienstag aus Branchenkreisen verlautete, gehen die Ermittlungen der EU-Kommission in die Schlussrunde. Mit einer endgültigen Entscheidung sei vor der Sommerpause zu rechnen.

Die EU-Kommission hält den deutschen Autoherstellern vor, dass sie sich bei der Entwicklung des sogenannten „SCR-Systems“ zu sehr abgesprochen hätten. Durch diese illegalen Absprachen zwischen 2006 und 2014 hätten die drei deutschen Konzerne dafür gesorgt, dass überhaupt kein Wettbewerb stattfinden konnte.

Es habe eine gegenseitige Verständigung darüber gegeben, die „Produkte nicht zu verbessern und bei der Qualität nicht miteinander in Wettbewerb zu treten“, so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bei der Eröffnung des Verfahrens.

Die Absprachen erfolgten bei Fachtreffen der Automobilhersteller in den sogenannten „5er-Kreisen“. An den Gesprächen waren nicht nur Volkswagen, BMW und Daimler beteiligt, sondern auch die VW-Töchter Audi und Porsche, also insgesamt fünf deutsche Automobilhersteller.

Aufgeflogen waren die wettbewerbswidrigen Absprachen durch eine Selbstanzeige des Stuttgarter Daimler-Konzerns. Diese Selbstanzeige wirkt strafbefreiend, die Mercedes-Mutter wird deshalb voraussichtlich keine Geldbuße nach Brüssel überweisen müssen.

VW kam mit Selbstanzeige zu spät

Auch Volkswagen hatte eine Selbstanzeige versucht, war damit jedoch etwas später an der Reihe als die Stuttgarter Konkurrenten. Die Strafbefreiung gilt immer nur für das erste Unternehmen, deshalb wird sich der VW-Konzern wie BMW auf eine Strafe einstellen müssen. Ob Volkswagen wegen der versuchten Selbstanzeige etwas günstiger davonkommen wird als BMW, ist im Moment noch unklar. BMW hatte in der Vergangenheit stets ein wettbewerbswidriges Verhalten verneint.

VW und BMW wollten den Vorgang nicht kommentieren. „Wie bekannt, hat Daimler frühzeitig und umfassend mit der Europäischen Kommission als Kronzeuge kooperiert und erwartet in dieser Sache deshalb kein Bußgeld“, sagte ein Daimler-Sprecher dem Handelsblatt.

Wie ergänzend aus Branchenkreisen verlautete, haben die Gespräche der EU-Kommission mit den betroffenen Autokonzernen die Endphase erreicht. Die Hersteller hätten sich darauf eingestellt, dass die endgültige Entscheidung wahrscheinlich bis zum August fallen werde. Auf BMW und Volkswagen könnte eine summierte Strafe von rund einer Milliarde Euro zukommen.

Mehr: VW-Lastwagen-Tochter Traton hebt Jahresziel an

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