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Dieselgate in Kanada VW droht die nächste Milliardenlast

Nächster Schritt in der Dieselaffäre: VW will seine betroffenen Kunden in Kanada entschädigen. Als Vorbild dient die US-Lösung. Für den Konzern wird es erneut teuer. Dabei steht das ganze Ausmaß noch gar nicht fest.
19.07.2016 - 06:00 Uhr Kommentieren
Zwei Milliarden US-Dollar Entschädigung für die kanadischen Kunden? Quelle: picture alliance / ZUMAPRESS.com
VW-Händler in Ontario

Zwei Milliarden US-Dollar Entschädigung für die kanadischen Kunden?

(Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com)

New York/Düsseldorf In der Dieselaffäre kommen die beiden nächsten großen Kostenblöcke aus Nordamerika auf den Volkswagen-Konzern zu. In Kanada strebt der Wolfsburger Autokonzern eine Einigung mit seinen Kunden nach dem Vorbild des US-Vergleichs von Ende Juni an. Würde der Kompromiss vollständig auf Kanada übertragen, käme auf Volkswagen eine weitere Milliardenbelastung zu. Viel Geld dürfte auch die Entschädigung der VW-Händler in den USA verschlingen.

In Kanada hat Volkswagen gut 100.000 Dieselmodelle mit kleinerem Vier-Zylinder-Motor und manipulierter Software („Defeat Device“) in den Jahren vor 2015 verkauft. Das Volumen der in Kanada vertriebenen Fahrzeuge mit Schummel-Motor macht damit ungefähr ein Fünftel der illegal umgerüsteten US-Modelle aus.

Ein Volkswagen-Sprecher in Wolfsburg bestätigte am Montag, dass eine Lösung mit den kanadischen Kunden ebenfalls „weiter verfolgt“ werde. Eine Einigung ist noch in diesem Jahr wahrscheinlich. Das Dieselgate-Vergleichsverfahren in den USA wird voraussichtlich Anfang Oktober rechtskräftig sein. Die US-Einigung könnte danach auch auf Kanada übertragen werden.

Kanadisches Recht orientiert sich sehr stark am großen US-Vorbild, auch im Fall der manipulierten Diesel-Fahrzeuge aus dem Volkswagen-Konzern. So sind beispielsweise die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte in den USA und in Kanada sehr ähnlich. Die in den Vereinigten Staaten bekannten und gefürchteten Sammelklagen gibt es ebenfalls beim nördlichen Nachbarn. Acht Rechtsanwalts-Gruppen beteiligen sich bereits an Sammelklagen gegen Volkswagen. Streitwert: drei Milliarden kanadische Dollar (umgerechnet etwa zwei Milliarden Euro).

In Branchenkreisen hält sich die Ansicht, dass sich eine Einigung mit kanadischen Kunden stark am US-Vorbild orientieren wird. Die erzielte Einigung in den USA sei ein Vorbild für die Diskussionen in Kanada, sagte ein VW-Sprecher dem kanadischen News-Portal „National Observer“. Zwar würden wahrscheinlich nicht alle Details übernommen. Doch VW wolle die Autofahrer in Kanada in einem vergleichbaren Maße wie die Kunden in den USA entschädigen. „Es ist völlig erwartbar, dass sich Kanada in einer solchen Sammelklage an dem US-Vergleich orientiert“, glaubt auch Christopher Rother von der Anwaltskanzlei Hausfeld, die Volkswagen-Kläger in den USA vertritt.

Im Juni hatte sich VW mit US-Justizbehörden, Umweltaufsicht und klagenden Autofahrern auf einen vorläufigen Kompromiss verständigt. Volkswagen erklärt sich darin dazu bereit, die amerikanischen Autofahrer mit maximal zehn Milliarden US-Dollar zu entschädigen.

Diese Summe dürfte vor allem dann komplett aufgebraucht werden, wenn alle geschädigten US-Kunden ihr Auto an Volkswagen zurückgeben. Billiger würde es, wenn VW die Autos umrüsten und auf gesetzeskonforme US-Umweltstandards bringen könnte. Doch bislang gibt es in den USA keinen von den Umweltbehörden genehmigten Plan zur Umrüstung der manipulierten Diesel-Fahrzeuge. Zudem hat sich Volkswagen dazu bereiterklärt, in den USA fast fünf Milliarden Dollar an verschiedene Umweltfonds zur Förderung alternativer Antriebe zu überweisen.

Sollten die kanadischen Anwälte das Modell aus den USA auch für ihre Klienten durchsetzen können, würde das definitiv eine zusätzliche Milliardenbelastung für Volkswagen bedeuten. Der Wolfsburger Konzern müsste dann etwa zwei Milliarden US-Dollar für seine Kunden in Kanada bereithalten.

Weder in den USA noch in Kanada gibt es bislang eine Einigung über die angeblich ebenfalls manipulierten VW-Konzernmodelle mit größerem Drei-Liter-Dieselmotor. 85.000 Fahrzeuge gibt es davon in den USA, etwa 28.000 im benachbarten Kanada. Müsste Volkswagen die Kunden in beiden Ländern ebenfalls entschädigen, käme auf den Konzern eine weitere Milliardenbelastung zu.

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