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Dieselskandal Aktionäre verklagen VW-Eigentümer Porsche SE in den USA

Mit der Klage sollen Pflichtverletzungen der Holding und von ehemaligen VW-Managern festgestellt werden. Unklar ist, wie viel Schadensersatz gefordert wird.
10.08.2021 Update: 10.08.2021 - 15:52 Uhr Kommentieren
Die Familienholdung Porsche Automobil Holding SE wird in den USA wegen des Dieselskandals verklagt. Quelle: dpa
Porsche SE

Die Familienholdung Porsche Automobil Holding SE wird in den USA wegen des Dieselskandals verklagt.

(Foto: dpa)

Stuttgart Der VW-Haupteigner Porsche SE sieht sich wegen des Dieselskandals mit einer Aktionärsklage in den USA konfrontiert. Die beim Obersten Gerichtshof des Staates New York eingereichte Klage richte sich gegen die Porsche SE und frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Volkswagen sowie weitere Personen.

Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Zwischenbericht der Porsche SE hervor: „Die Kläger behaupten, Aktionäre der Volkswagen AG zu sein, und machen mit ihrer Klage vermeintliche Ansprüche der Volkswagen AG für diese geltend.“ Die Klage – eine sogenannte Derivative Action – stütze sich unter anderem auf den Vorwurf angeblicher Pflichtverletzungen nach dem Aktiengesetz und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die Kläger wollen erreichen, dass das Gericht Pflichtverletzungen der Beklagten gegenüber Volkswagen feststellt und dem Wolfsburger Konzern einen Schadensersatzanspruch zuspricht. Die Porsche Automobil Holding SE (PSE) ist mit 53,3 Prozent der Stimmrechte größter Aktionär von Volkswagen.

Der bereits im April 2021 bei Gericht eingereichte Schriftsatz sei der PSE noch nicht zugestellt worden. „Wir müssen zum jetzigen Zeitpunkt erst einmal abwarten, bis wir die Klage vorliegen haben und sie durchleuchten können. Vorher können wir uns nicht zu Details äußern“, betont ein PSE-Sprecher. Wie viel Schadensersatz die Kläger fordern, könne deshalb nicht gesagt werden.

Eine Derivative Action oder Aktionärsderivatklage in den Vereinigten Staaten wird von einem oder mehreren Aktionären im Namen eines Unternehmens gegen einen Dritten erhoben. Dritte sind oft Insider der Firma, etwa leitende Angestellte, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder.

Aktionärsklagen auch in Braunschweig und Stuttgart

Die Porsche SE und Volkswagen sind vor Gerichten in Braunschweig und Stuttgart bereits mit Anlegerklagen in Milliardenhöhe konfrontiert. Die Kläger werfen den Unternehmen vor, sie zu spät über den Dieselskandal informiert zu haben, und fordern Schadensersatz wegen erlittener Kursverluste ihrer Aktien.

Das Kapitalanlegermusterverfahren in Stuttgart hat kürzlich begonnen. Dort muss geklärt werden, ob der Volkswagen-Führung das Ausmaß und die finanziellen Folgen des Skandals frühzeitig bekannt waren und ob die Porsche SE darüber informiert wurde.

Ähnliche Fragen stellen sich am Oberlandesgericht Braunschweig. Dort verlangen private und institutionelle Investoren für erlittene Kursverluste Schadensersatz in Milliardenhöhe. Der Prozess läuft bereits seit etwa drei Jahren.

Strafrechtlich konnten sich die verdächtigen VW-Manager aus der Affäre ziehen. VW-Chef Herbert Diess und der Aufsichtsratsvorsitzende Hans Dieter Pötsch konnten einen Prozess gegen Zahlung von jeweils 4,5 Millionen Euro abwenden.

Gegen den früheren Volkswagen-Chef Martin Winterkorn hat das Landgericht Braunschweig das Verfahren vorläufig eingestellt. In Kürze beginnt gegen ihn und andere Manager die Hauptverhandlung wegen der Betrugsvorwürfe.

Mit Agenturmaterial

Mehr: Auch VW-Eigentümerholding Porsche SE macht im ersten Halbjahr Kasse

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