Dieselskandal: Aktionärsvertreter streiten wegen Winterkorn-Vergleich weiter mit Volkswagen
Die Aktionärsschützer monieren, das der frühere VW-Vorstandschef bei dem Vergleich zu billig davongekommen ist.
Foto: dpaKöln. Mehr als sieben Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals ist für Volkswagen kein Ende der juristischen Auseinandersetzungen in Sicht. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) will weiterhin einen Vergleich nicht akzeptieren, den der Konzern mit ehemaligen Führungskräften getroffen hat. Das Landgericht Hannover hatte kürzlich die Klage abgewiesen.
Die Aktionärsschützer geben sich aber nicht geschlagen: Nach Handelsblatt-Informationen wollen sie am Montag beim Oberlandesgericht Celle Berufung einlegen.
Gegenstand der Klage sind die auf der Hauptversammlung im Juli 2021 beschlossenen Vergleiche mit einigen früheren Vorständen, darunter der ehemalige Konzernchef Martin Winterkorn und Ex-Audi-Chef Rupert Stadler. Rund 288 Millionen Euro hat Volkswagen von den ehemaligen Topmanagern und den Versicherern erhalten.
Nur einen Bruchteil des Schadens ausgeglichen
Grund waren Pflichtverletzungen im Dieselskandal. Winterkorn und Stadler waren laut einer aufwendigen juristischen Untersuchung mitverantwortlich dafür, dass die Manipulationen von Dieselmotoren nicht aufgeklärt und abgestellt wurden.
Winterkorn musste im Rahmen des Vergleichs 11,2 Millionen Euro beisteuern. Stadler, der seit Herbst 2020 in München vor Gericht steht, zahlte 4,1 Millionen Euro. Den Großteil übernahmen die Versicherer. Mit sogenannten D&O-Policen sichern Unternehmen ihre Führungskräfte gegen Schadenersatzansprüche ab.
Der Vergleich war ein Rekorddeal, den es so in der deutschen Wirtschaft noch nie gegeben hatte. Dennoch fallen die Ausgleichszahlungen gemessen am Gesamtschaden von mehr als 32 Milliarden Euro, der durch den Dieselskandal verursacht wurde, kaum ins Gewicht.
Der frühere Audi-Chef steht in München vor Gericht.
Foto: dpaDie Aktionärsvertreter sind aus verschiedenen Gründen überzeugt, dass Volkswagen die Manager zu billig davonkommen ließ. „Die Entscheidungsgrundlage war schlicht unzureichend, der Vergleich erfolgte verfrüht“, sagte Oliver Wilken, Anwalt der SdK.
Die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortung einiger Manager ist noch ungeklärt. So steht Rupert Stadler in München vor Gericht. Martin Winterkorn ist angeklagt, ihm steht ein Prozess noch bevor. Aus Sicht der SdK hätte VW die Verfahren noch abwarten sollen. Außerdem stehe noch eine Sonderprüfung aus.
Rückenwind für Volkswagen
Im Ergebnis verstößt der Deal nach Ansicht der SdK gegen das Gesellschaftsinteresse und sei rechtsmissbräuchlich. Davon gibt sich der Aktionärsverein auch nach der Niederlage in der ersten Instanz überzeugt. VW wiederum zeigte sich zuversichtlich, dass der Vergleich juristisch wasserdicht ist.
Das Landgericht Hannover hatte sich auf die Seite des Autobauers geschlagen. Es war allerdings nicht mehr als ein Etappensieg. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung dürfte es noch dauern. Die SdK scheint gewillt, den Streit notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu tragen. Ihr geht es darum, die Sache grundsätzlich klären zu lassen.