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Dieselskandal Staatsanwaltschaft darf VW-Dokumente auswerten

Die Beschlagnahme von Volkswagen-Dokumenten durch die Ermittler bei der Kanzlei Jones Day war rechtmäßig, hat das Landgericht München entschieden. Doch VW gibt nicht auf und will vor das Verfassungsgericht ziehen.
15.05.2017 Update: 15.05.2017 - 12:28 Uhr Kommentieren
Der Autobauer hatte die Kanzlei Jones Day im Herbst 2015 damit beauftragt, die Hintergründe des Dieselskandals zu ermitteln und wiederholt angekündigt, die Ergebnisse bekanntzugeben. Mehrfach wurde die Vorlage eines Berichts verschoben. Am Ende entschied sich der Konzern anders. Quelle: dpa
Volkswagen

Der Autobauer hatte die Kanzlei Jones Day im Herbst 2015 damit beauftragt, die Hintergründe des Dieselskandals zu ermitteln und wiederholt angekündigt, die Ergebnisse bekanntzugeben. Mehrfach wurde die Vorlage eines Berichts verschoben. Am Ende entschied sich der Konzern anders.

(Foto: dpa)

München Volkswagen kann seine geheimen Unterlagen zum Dieselskandal nicht mehr unter Verschluss halten. Die Beschlagnahme von Dokumenten bei der Anwaltskanzlei Jones Day sei rechtmäßig gewesen, entschied das Landgericht München nach Angaben einer Justizsprecherin vom Montag. Das Gericht habe bereits in der vergangenen Woche Beschwerden des Autoherstellers und seiner Rechtsanwälte zurückgewiesen. Damit dürfe die Staatsanwaltschaft München die im März sichergestellten Unterlagen zur internen Aufklärung des Abgasskandals bei dem Autokonzern und seiner Tochter Audi auswerten. Volkswagen war mit seiner Beschwerde bereits beim Amtsgericht abgeblitzt.

Volkswagen protestierte am Montag erneut gegen das Vorgehen der Strafverfolger und will den Streit nun bis zum Bundesverfassungsgericht eskalieren. Der Konzern vertrete die Ansicht, dass die Durchsuchung der Anwaltskanzlei gegen wesentliche Grundsätze der Strafprozessordnung verstoße, sagte ein Konzernsprecher. „Über diese Frage wird nunmehr das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben.“ Das höchste deutsche Gericht ist für die Wahrung der Grundrechte zuständig und kann deshalb auch dann eingeschaltet werden, wenn wie hier bereits ein anderes Gericht in letzter Instanz entschieden hat.

Volkswagen hatte die US-Kanzlei Jones Day im Herbst 2015 damit beauftragt, die Hintergründe des Dieselskandals zu ermitteln und zunächst angekündigt, die Ergebnisse bekanntzugeben. Schließlich veröffentlichte der Autobauer allerdings lediglich eine zusammenfassende Sammlung von Fakten im Zusammenhang mit der Manipulation von Abgaswerten durch den Konzern. Volkswagen argumentiert seither, mit diesem „Statement of Facts“ erübrige sich ein separater Bericht. Aktionäre werfen Volkswagen deshalb Verschleierung vor.

Die Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft München bei Volkswagen, Audi und Jones Day schlugen hohe Wellen - nicht nur weil die Ermittler just am Tag der Bilanzpressekonferenz bei Audi anrückten. Die US-Kanzlei Jones Day, die auch in Deutschland mehrere Büros hat, sollte für Volkswagen die streng geheimen Unterlagen hüten, die sie bei der internen Aufklärung des Skandals gesammelt hatte. Durchsuchungen bei Anwälten sind selten, da sie in vielen Fällen besonders geschützt sind. Wie weit dieser Schutz reicht, ist aber auch unter Juristen umstritten.

Die Münchner Justiz ermittelt gegen Unbekannt wegen Betrugsverdachts beim Verkauf von rund 80.000 Dieselfahrzeugen in den USA. Audi hatte kurz nach Bekanntwerden der VW-Abgasaffäre den Einsatz von Schummelsoftware in großen Dieselmotoren eingeräumt. Den Ermittlern sicherten die Ingolstädter eine volle Zusammenarbeit zu. Das Ermittlungsverfahren dauere an, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München am Montag. Dafür würden Unterlagen ausgewertet und Zeugen befragt. Beschuldigte gebe es bisher nicht.

  • rtr
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